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jg 175. Donnerstag den 30. Juli. 1874.

Bekanntmachungen Köngl. Landrathsamts dahrer.

Das Findergeld für. aufgefundene Geschosse, welches bisher 2 Pfennige pro Pfund Eisen und 3 Pfennige pro Pfund Blei betrug, ist auf 6 Pfennige altes resp. 5 Pfennige neues Geld für jedes Kilo Schmiede- oder Gußeisen, ,

1 Silbergroschen für jedes Kilo Zink und

1 Silbergroschen für jedes Kilo Blei erhöht, und find die betreffenden Artillerie-Depots und Verwaltungs­Commissionen der Artillerie-Schießplätze angewiesen worden, diese Sätze von jetzt an zu zahlen. ,

Die Ortsvorstände wollen dies in geeigneter Weye publwiren, auch die öffentliche Aufmerksamkeit auf die äußeren Kennzeichen scharf geladener (d. h. mit Pulver gefüllter) und beim Verschießen nicht zer­sprungener Geschosse, unter Hinweis auf die große Gefährlichkeit dieser Munition lenken.

Die gedachten Geschosse sind in folgender Art kennntüch gemacht: Rundgeschosie ohne Oesen sind mit einem eingemeißelten Kreuz (x) und dergleichen mit Oesen mit einer Drathschleife, in einer Oese versehen; bei den Lang-Geschossen haben die blind geladenen (mit Erbsen, Kohlengrus rc. gefüllten) einen Pfeil­strich (/) auf der Bogenspitze; alle Lang-Geschosse, welche dieses Zeichen nicht haben, müssen daher als scharf geladene betrachtet werden.

Hanau am 25. Juli 1874.

Gefundene Gegenstände. Eine Bohle. Ein Stück geschmol­zenes Silber. Ein Frauengürtel. Ein goldenes Medaillon. Ein goldenes Medaillon. Ein Portemonnaie mit 2 fl. 18 kr. Ein Räd­chen. Ein Bettüberzug, Zwei Hemden. Din Stück Barchent. Ein Portemonnaie mit 2 fl. Eine Serviette. Ein Pettschaft und Schlüs­sel. Ein Portemonnaie mit 2 kr. Ein Etuis mit Cigarren. Ein Handschuh. Vier Taschentücher. Ein Maßstab. Ein Fächer. Ein Portemonnaie. Eine Knabenmütze. Eine Cigarrenspitze. Ein goldener Ohrring. Eine goldene Brille. Ein Portemonnaie mtt 6 hlr. Eine Kinderschürze. Ein leinener Kittel.

Zugelaufen. Ein Neufundländer Hund.

Verlorene Gegenstände. Eine Korallenkette. Ein Porte­monnaie mit 8 Thlr.

Entlaufen. Ein kleiner schwarzer Dachshund. Ein schwarzes Hündchen. Ein Hahn. Zwei junge Neufundländer Hunde.

Hanau am 29. Juli 1874.

Tagesschau.

Berlin, 29. Juli. Ueber das Befinden des Reichskanzlers Fürsten von Bismarck ist gestern folgendes Bulletin ausgegeben worden:

Von den beiden Verletzungen im Handgelenk ist die dem Radius näher liegende bereits vollkommen, die durch Verbrennung komplizirte fast vollständig geschloffen; jedoch ist durch die stattgehabte Prellung des unteren Theiles des Radius dieser noch schmerzhaft und überhaupt im ganzen Arme noch eine die Funktion behindernde Schwäche und Taubheit vorhanden, auch kann der Arm nicht ohne Auftreten lästiger Empfindungen gesenkt werden. Das Allgemeinbefinden ist dabei befrie­digend und nimmt die Kur nunmehr ihren täglichen Fortgang.

Dr. Oscar Diruf sen.

Berlin, 29. Juli. DieNordd. Allg. Ztg." bestätigt, daß ein anderweites Geschwader zur Kreuzung an der spanischen Nordküste bereitgestellt wird, welches in den ersten Tagen des August nach der spanischen Küste abgehen soll.

Das zu erwartende Unterrichtsgesetz wird,wie schon be­merkt, die theologischen Facultäten der Landes-Universitäten (Bonn und Breslau, wie die Akademie zu Münster haben auch eine katholisch-theo­logische Fakultät) von der Einwirkung der kirchlichen Behörden be­freien, die sich namentlich Seitens der betheiligten Bischöfe fühlbar ge­macht hat. Seit den Streitigkeiten, die schon vor 38 Jahren mit dem damaligen Erzbischöfe von Köln, dem bekannten v. Droste-Vischering, wegen Besetzung der theologischen Lehrstellen bis in die neueste Zeit

stattgefunden, haben sich diefe Reibungen fühlbar gemacht, die füglich nicht länger geduldet werden können. Ebenso ist die Befragung des evangelischen Oberkirchenrathes bei Besetzung derartiger Universitäts- Lehrstellen überflüssig, zumal der Vorschlag der Facultäten schon eine ausreichende Gewähr bieten dürfte. Die nächste oberste Entscheidung behält ohnehin der Minister des Unterrichts. ^-

Während des deutsch-französischen Kriegs fand man einen deut­schen Offizier und zwei Soldaten eines Tages ermordet auf der Chaussee, die von Sezaune bei Epernay nach Ville Echu führt. Anfangs sagte man, es hätten Franctireurs die That vollbracht. Aber als man er­fuhr, daß der Offizier 100,000 Thlr. nach Reims zu transportiren hatte, war man allgemein der Ansicht, daß hier ein einfacher Mord vorliege. Drei Jahre hat es gedauert, bis die Polizei nur einen An­haltspunkt erhalten konnte. Endlich hat man die Mörder entdeckt. Es sind dies, wie derSchw. Merk." schreibt, zwei Einwohner des Dorfes Ville Echu, die sich gleich nach dem Kriege nach Paris gewandt hatten und daselbst in dulci jubilo lebten. Der eigentliche Mörder, ein gewisser Trameau-Beaudelot, ist noch im Besitze von 130,000 Fr. gefunden worden. Diese Nachricht wird nicht verfehlen, in den betreffenden deut­schen Kreisen Genugthuung hervorzubringen, um so mehr, als dießmal die Mörder der drei Opfer ihrem Schicksal nicht entrinnen werden.

Pate«1-Ertheil«ng.

Dem Maschinenfabrikanten Albert Fesca zu Berlin unter dem 24. Juli d. I. auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene Centrifuge zur Herstellung von Zuckerbroden, insoweit dieselbe als neu und eigenthümlich erkannt worden ist,

den Fabrikanten Gursch und Klemm zu Berlin unter dem 25. Juli d. Js. auf eine Typenschleifmaschine in der durch Modell, Zeich­nung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung, ohne Jemand in der Benutzung bekannter Theile zu beschränken,

dem Ingenieur Peter Wolf zu Sestrorezk bei St. Petersburg un­ter demselben Tage auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nach­gewiesene Eisenbahnwagenbremse, soweit dieselbe für neu und eigenthüm­lich erkannt ist und ohne Jemand, in der Anwendung bekannter Theile zu beschränken,

auf drei Jahre, für den Umfang des preußischen Staats.

Die königl. Regierung in Düsseldorf hat unter dem 18 d. M. nachstehende Verordnung erlassen: Im Anschluß an unsere Verfügung vom 1. Aug. v. I. ordnen wir hiermit an, daß alljährlich fortan der 2. September zum Andenken an die glorreichen Erfolge des Krieges von 1870/71 und die Wiederherstellung des Deutschen Reiches, in allen unserer Aussicht unterstellten Schulen als Festtag begangen werde.... Die Herren Landräthe wollen diese Verfügung nicht nur schleunigst durch die Kreisblätter zur allgemeinen Kenntniß bringen, damit die Herren Kreis- und Lokal-Schulinspektoren zur rechten Zeit die nöthigen Anordnungen zur Schulfeier treffen können, sondern wollen auch ihrer­seits durch persönliche Einwirkungen geeigneter Weise dafür Sorge tra­gen, daß das immer mehr und allgemein hervortretende Verlangen nach patriotischer Volksfeier dieses Tages auch in weiteren Kreisen den ge­wünschten nationalen Ausdruck findet.

München, 27. Juli. König Ludwig hat als Beitrag zu den Kosten des Sängerfestes die Summe von 3000 Mark gespendet. Auch ist dem Comité für Errichtung eines Nationaldenkmals auf dem Nieder­walds die Erlaubniß zu öffentlichen Aufrufen und Sammlungen im Umfang des Königreichs ertheilt worden.

Zu dem am 15. Sept, in Bern zusammentretenden internatio­nalen Postkongreß werden sämmtliche eingeladene Mächte, dießmal hat auch Frankreich zugesagt, erscheinen. Italien und Nordamerika haben zwar nicht ausdrücklich zugesagt, werden aber nicht fehlen.

Haag, 28. Juli. Dem Vernehmen nach hat sich das Mlmste- rium nunmehr folgendermaßen konstituirt: Heemskerk, Inneres; Does de Willebois, Auswärtiges; Lynden, Justiz; Vanderheim, Finanzen; van Golstein, Kolonien; Weitzel, Krieg; Pelsrycken, Marine. Die Ministerliste wird dem Könige in den nächsten^Tagen von Heemskerk

vorgelegt werden.

Liverpool, 29. Luli.

Der^ neue Hafenlöschplatz ist in