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Hanstun Anftitzer

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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Mittwoch den 29. Juli.

1874.

Bekanntmachungen Köngl. Landrathsamts dahier.

Aus sanitätspolizeilichen Gründen muß eine Reinigung sämmt­licher öffentlicher Brunnen der Stadt angeordnet werden. Ebenso nö­thig ist es, daß die Hausbesitzer ihre Brunnen reinigen und das Mauer- und Bohlenwerk wo es schadhaft ist, ausbessern lassen. Sind Mist- oder Jauchenbehälter in der Nähe solcher Brunnen, so muß vor dem Gebrauch des Wassers ernstlich gewarnt werden

Es ergeht nunmehr an sämmtliche Brunnenbesitzer die Aufforde­rung binnen 4 Wochen die Brunnen gründlich reinigen bezw. ausbessern zu lassen, widrigenfalls dies im Wege der Execution zu jedem Preise auf Kosten der Säumigen geschehen wird.

Hanau am 21. Juli 1874.

Am 3. August d. J. wird das hiesige Bataillon Gefechts-Uebun - gen mit scharfen Patronen auf den Schießständen und dem großen Exercirplatze abhalten. Das Publikum wird gewarnt den Milchpfad und das Puppenwäldchen, sowie die dahinter angrenzen Wiesen am qu. Tage zu betreten. Eine gleiche Uebung findet am 8. August cr. auf der Schneuse in der s. g. Kleinen-Bulau statt. An den gefährde­ten Stellèn werden die nöthigen Sicherheitsposten ausgesetzt werden.

Die betheiligten ländlichen Ortsvorstände wollen dies veröffent­lichen.

Hanau am 28. Juli 1874.

Mit meiner Vertretung während des mir gewährten Urlaubs ist der Herr Regierungs-Assessor von Delius aus Hildesheim beauftragt.

Hanau am 28. Juli 1874.

Der Landrath : Schrötter.

Tagesschau.

Berlin, 28. Juli. Ueber die an den Reichskanzler Fürsten von Bismarck eingegangenen Beglückwünschungs-Adressen, die nun im Großen und Ganzen als abgeschlossen betrachtet werden können, theilt dieN. A. Z." Folgendes mit:

Völlig abgesehen wird dabei von den Telegrammen, deren mehr als Tausend eingegangen sind, und den geradezu zahllosen Privatschrei­ben. Die Zahl der an den Fürsten gerichteten Adressen von deutschen Städten/ städtischen Behörden uud Vereinen beträgt 132. Hierunter sind fast sämmtliche Staaten des Deutschen Reiches und dessen nam­hafteste Städte vertreten. Die Adreffen sind zum Theil äußerst ge­schmackvoll ausgestattet (hierin steht Bruchsal obenan) und wahre Kunst­werke der Kalligraphie. Der Zahl nach steht die Rheinprovinz voran; es sind von da 24 mit mehreren Tausend Unterschriften eingegangen, z. B. aus Düsseldorf 2 Adressen, die eine Seitens der städtischen Be­hörden, die andere von fast 1500 Privatpersonen unterzeichnet. Aus der Provinz Sachsen sind 18, aus Westfalen 10, aus Schlesien 20 Adreffen hervorgegangen, und zwar meist aus Oberschlesien.

Das Königreich Bayern ist durch die Städte München, Regens­burg, Ingolstadt, Memmingen, Trostberg (Altbayern) und Landau ver­treten; das Königreich Sachsen durch Leipzig, Döbeln, Bernstadt, Schöneck; das Großerzogthum Baden durch Offenburg, Bruchsal, Kehl und Waldkirch; das Großherzogthum Hessen durch Darmstadt, Worms, Alzey und Pfeddersheim.

Die wichtigen und umfangreichen Justiz-Gesetzgebungs-Entwürfe für das Deutsche Reich sind nunmehr, nachdem sie das Stadium der Berathung im Plenum des Bundesrathes zurückgelegt, mittelst Schrei­ben des Reichskanzlers an das Präsidium des Reichstag gelangt und im Drucke begriffen. Es sind folgende: 1) Die Civilprozeßordnung, 815 §§ enthaltend, 2) Die Strafprozeßordnung, 425 §§ enthaltend, 3) Die Gerichtsverfassung, 166 §§ enthaltend, 4) Das Einführungsgesetz bazu, 14 §§ enthaltend. Der unter 3 genannte Entwurf eines Gerichts­verfassungsgesetzes besteht aus folgenden Titeln: 1) Gerichtsbarkeit, 2) Amtsgerichte, 3) Schöffengerichte (Kompetenz bis 3 Monate Gefängniß und 600 Mark oder 200 Thlr. Geldstrafe, alle Uebertretungen), 4) Landgerichte, 5) Schwurgerichte, 6) Handelsgerichte, 7) Oberlandesge- richte, 8) Das Reichsgericht, 9) Staatsanwaltschaft, 10) Zustellungs­

und Vollstreckungsbeamte, 11) Rechtshülfe, 12) Oeffentlichkeit, Sitzungs­polizei, 13) Berathung und Bestimmung, 14) Gerichtsferien. Jedem der Entwürfe sind sehr ausführliche Motive beigegeben. Bei dem großen Umfang dieser dem Plenum des Reichstags im Oktober d. J. zu machen­den Vorlagen wird der Druck längere Zeit in Anspruch nehmen.

Das Deutsche Reich wird, wie dieSpen. Ztg." mittheilt, auf dem bevorstehenden Brüsseler Congreß durch 5 Bevollmächtigte vertre­ten sein. Die sämmtlichen deutschen Regierungen, welche Einladungen erhalten hatten, waren vom Kaiser aufgefordert worden, Vertreter zu designiren. Nicht alle Regierungen sind darauf eingegangen, z. B. nicht das Großherzogthum Hessen, Großherzogthum Oldenburg, Großherzog- thümer Mecklenburg und Weimar, sondern nur Bayern, Königreich Sachsen, Württemberg und Baden. Den 5 Vertretern Deutschlands ist kaiserliche Vollmacht ertheilt worden; stimmführender Bevollmächtigter ist nur Einer. Die Namen sind: 1) Stimmführender Bevollmächtigter General v. Voigts-Rhetz. 2) Der kgl. bayerische Generalmajor Freih. v. Leonrod. 3) Der k. sächs. Major Freih. v. Welk. 4) Der königl. württ. Geh. Legationsrath v. Soden.« 5) Der großh. badische Geh. Rath Professor Dr. Bluntschli. Am Montag den 27. d. M. werden die fremden Vertreter von dem belgischen Minister empfangen, am Dienstag soll der Kongreß eröffnet werden. Den Vorsitz wird vermuth­lich der kaiserl. russ. Geh. Rath v. Jomini führen; er ist der Verfasser der russ. Vorlage. Davon, daß der großbritannische Mitbevollmächtigte, General Walker, von seiner Regierung für den Kongreß zum Vertreter ernannt worden, hat in Berlin noch nichts verlautet.

Patent-Ertheilung.

Den Gebrüdern Siemens und Co. zu Charlottenburg unter dem 22. Juli d. Js. auf einen durch Zeichnung und Beschreibung nachge­wiesenen, in seiner ganzen Zusammensetzung als neu und eigenthümlich erkannten Brennapparat

auf drei Jahre, für den Umfang des preußischen Staats.

Gegen die Zulässigkeit der Zahlung verhängter Geldstrafen durch einen Andern als den Verurtheilten hat sich das Kreisgericht von Neuwied entschieden: Der Caplan Joh. Kirsch zu Vallendar war vom dortigen Kreisgerichte wegen Vergehen gegen die Maigesetze mehrfach zu Geldstrafen eventuell Freiheitsstrafen verurtheilt worden. Nachdem Kirsch wegen der ersten rechtskräftig erkannten Strafe unpfändbar be­funden und zur Antretung der substituirten Freiheitsstrafe aufgefordert war, zahlte vor Ablauf der gestellten Frist ein Dritter bei der hiesigen Gerichtskasse die Strafe im Betrage von 70 Thlrn. ein. Da dieser auf gegebene Veranlassung erklärte, daß er das Geld weder von Kirsch em­pfangen noch auch in dessen Auftrage gezahlt habe, hat das Kreisge­richt, davon ausgehend, daß die Anwendung der gemeinrechtlichen Vor­schriften über die Zahlung einer Geldschuld durch unberufene Stellver­treter ausgeschlossen, und daß einem beliebigen Dritten die Annahme der gegen einen Anderen erkannten Geldstrafe zu verweigern sei, sofort die Rückzahlung der 70 Thlr. angeordnet und die Vollstreckung der Freiheitsstrafe verfügt. Trib.

Kozmin, 27. Juli. Der Weihbischof Janiszewski aus Posen ist zur Verbüßung seiner Strafhaft heute Abend 6 Uhr in das Ge­fängniß der hiesigen Kreisgerichts-Kommission eingeliefert worden.

Simbach, 27. Juli. Am Sonntag den 2. August lfd. Js. findet die Weihe der ersten neuerbauten altkatholischen Kirche Deutsch­lands zu Simbach am Inn durch Bischof Dr. Joseph Hubert Rein­kens statt.

München, 26. Juli. Zum Sängerfeste sind alle jene Dichter und Komponisten als Ehrengäste eingeladen worden, von denen in dem Musikfestprogramm Werke zur Aufführung gelangen. Bis jetzt haben die Einladung in freundlicher Weise angenommen und ihre Theilnahme zugesagt: Musikdirektor Prof. Fr. Gernsheim in Rotterdam, Hofkapell­meister Vincenz Lachner in Karlsruhe, Generaldirektor der k. k. Oper in Wien Fr. Herbeck, Musikdirektor Jos. Brambach in Bonn, Prof. Felix Dahn in Würzburg, Herm. Lingg in München undHFerd. Möh­ring in Neu-Ruppin. 'LDW

Oesterreich. Es liegt erfreulicher^Weise einIFall vor, der dem Herrn Cultusminister Gelegenheit geben kann, seine Stellung zu