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Hamner Anzeiger.
Zugleich Amtliches Orga» für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
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Dienstag den 21. Juli.
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1874.
Nach §. 8 der Militair-Ersatz-Jnstruction vom 26. März 1868 geht ein militairpstichtiger Elementarlehrer, welcher vor vollendetem 31. Lebensjahre aus dem Schulamt für immer entlassen wird, der Begünstigung, seiner Militairpflicht durch nur sechswöchige Uebung bei einem Infanterie-Regiment bis auf Weiteres zu genügen, dergestalt verlustig, daß derselbe zur Erfüllung der vollen Dienstpflicht im stehenden Heere nachträglich herangezogen werden kann rc.
Cassel den 4. Juli 1874.
Königliche Regierung,
Abtheilung für Kirchen und Schulsachen.
Wird veröffentlicht.
Hanau dm 14. Juli 1874.
Der Landrath. J. V. Loock.
Die Herrn Bürgermeister werden hiermit aufgefordert, binnen 14 Tagen unter genauer Beobachtung der Bestimmungen über die Berufung zum Schöffenamte (Amtsblatt von 1867 Seite 597) eine entsprechende Anzahl von Personen zum Schöffenamte wittelst Einreichung von Verzeichnissen in Vorschlag zu bringen.
Die Herrn Bürgermeister zu Bockenheim, Windecken, Bergen und Langenselbold wollen gleichzeitig auch Ersatzschöffen vorschlagen.
Hanau am 20. Juli 1874.
In Kilianstädten ist unter dem Rindvieh die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
Hanau am 20. Juli 1874.
Tagesschau.
— Der „R. u. St.-A." enthält: Privilegium wegen Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Obligationen der Stadt Frankfurt a. M. zum Betrage von 2,058,000 Mark (686,000 Thalern.) Vom 21. Mai 1874.
— Berlin, 20. Juli. Am Sonnabend Abends haben auf telegraphische Weisung aus Kissingen Haussuchungen bei dem Geschäftsführer des Mainzer Katholikenvereins, Legationsrath v. Kehler, in dessen Wohnung und in seinem Arbeitszimmer im Radziwill'schen Palais, sowie bei dem Redactenr der „Germania", Cremer, in Abwesenheit der beiden Genannten stattgefunden. Bei Ersterem sind gegen 80 Schriftstücke, bei Letzterem nur einige Piecen in Beschlag genommen. N. FrUtr. Pr.
— Berlin, 20. Juli. Nach §§. 59 ff. der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 (G. S. S. 66) haben die Amtsvorsteher innerhalb ihrer Amtsbezirke neben ihren sonstigen Obliegenheiten die nach §. 47 1. c. im Namen des Königs auszuübende Polizei zu verwalten und sind daher in dieser Beziehung als öffentliche, mit den Funktionen von Staaisdienern betraute Beamte zu erachten. Für die zur Ausübung ihrer Amtsobliegenheiten vorzunehmenden Dienstreisen erhalten sie eine Reisekosten-Entschädigung nicht, haben vielmehr nach §. 69 1. c. nur Anspruch auf eine vom Kreisausschuß festzusetzende Amtsunkosten-Ent- schädignng. Unter diesen Umständen hat der Finanz-Minister ihnen für die innerhalb ihrer Amtsbezirke zu unternehmenden Dienstreisen Chausseegeldfreiheit gewährt und die Provinzial-Steuerdirektoren zur Ertheilung von Chausseegeld-Freikarten an die Amtsvorsteher für die innerhalb ihrer Amtsbezirke vorzunehmenden Dienstreisen ermächtigt.
— Im Interesse des handeltreibenden Publikums wird Seitens des Reichskanzleramtes darauf aufmerksam gemacht, daß jedes nach Großbritannien eingeführte oder auch nur auf der Durchfuhr durch Großbritannien begriffene Fabrikat nicht britischen Ursprungs der Konfiskation verfällt, wenn es eine Bezeichnung trägt, welche ihm den Anschein eines britischen Fabrikats zu geben irgendwie geeignet ist. Die britische Zoll- und Steuerakte vom 27. Juni 1872 bestimmt nämlich, "aß „zu den Waaren, deren Ein- oder Durchfuhr in England absolut verboten ist, alle Artikel fremder Fabrikation und alle Emballagen solcher Artikel gerechnet werden sollen, welche irgend einen Namen, Stempel oder Zeichen haben, welcher besagt oder zu erkennen gibt, daß
solche Artikel an irgend einem Orte im Vereinigten Königreiche fabri- cirt seien." H-ff. M.-Ztg.
— S. M. PaWerfregatte „König Wilhelm" ist nach Beendigung ihrer Probefahrt am 17. d. M. nach Wilhelmshaven zurückgekehrt.
— In der Woche vom 28. Juni bis 4. Juli 1874 sind geprägt worden an Goldmünzen: 1,638,880 Mark 20-Markstücke, — Mark 10-Markstücke; an Silbermünzen: 462,954 Mark 1-Markstücke, 144,368 Mark 20 Pf. 20-Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 118,724 Mark 40 Pf. 10-Pfennigstücke, 13,701 Mark — Pf. 5-Pfennigstücke; an Kupfermünzen : 15,399 Mark 60 Pfennige 2-Pfennigstücke, 16,314 Mark 64 Pf. 1-Pfennigstücke. Vorher waren geprägt: an Goldmünzen: 837,136,140 Mark 20-Markstücke, 202,953,620 Mark 10-Markstücke; an Silbermünzen: 20,170,516 Mark 1-Markstücke, 6,092,846 Mark — Pf. 2»- Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 2,692,727 Mark 10-Pfennigstücke, 310,169 Mark 60 Pf. 5-Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 425,606 Mark 56 Pf. 2-Pfennigstücke, 172,060 Mark 56 Pf. 1-Pfennigstücke. Mithin sind im Ganzen geprägt: an Goldmünzen: 838,775,020 Mark 20-Markstücke, 202,953,620 Mark 10-Markstücke; an Silbermünzen: 20,633,470 Mark 1-Markstücke, 6,237,214 Mark 20-Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 2,811,451 Mark 40 Pf. 10-Pfennigstücke, 323,870 Mark 60 Pf. 5-Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 441,006 Mark 16 Pf. 2-Pfennigstücke, 188,375 Mark 20 Pf. 1-Pfennigstücke. Gesammtaus- prägung: an Goldmünzen: 1,041,728,640 Mark; an Silbermünzen: 26,870,684 Mark 20 Pf.; an Nickelmünzen: 3,135,322 Mark — Pf.; an Kupfermünzen 629,381 Mark 36 Pf.
Patent- Erth eilung.
Dem Rittergutsbesitzer von Kobylinski auf Wöterkeim unter dem 15. Juli 1874 auf eine durch Modell und Beschreibung nachgewiesene Grabemaschine, soweit dieselbe als neu und eigenthümlich erkannt ist, auf drei Jahre, und für den Umfang des preußischen Staats.
— Mit Bezug auf eine durch die Zeitungen gehende Notiz, daß der Kultusminister Dr. Falk in der letzten Zeit mit Briefen überschüttet worden sei, welche Bedrohungen seiner Person und der des Fürsten Bismarck enthielten, ist die „Nordd. Allg. Ztg." nach eingezogener Er- kundignng mitzutheilen in der Lage, daß der Kultusminister zwar häufig aus Anlaß der von ihm vertretenen Kirchenpolitik Schmäh- und Drohbriefe erhalten hat, daß ihm deren aber gerade in den beiden letzten Monaten keine zugegangen sind.
— An den Reichskanzler ist ein mit dem Poststempel „Salzburg" 15/7. 74 (beiläufig der Geburtsort des in Haft gewesenen Pfarrer Hauthaler aus Walchsee) versehener anonymer Brief eingegangen, den wir nachstehend buchstäblich genau wiedergeben: „Biesmarck. So eben haben wir Katoliken gelesen, Sie sollten von. einer Kugel getrofen sein, aber leider Habben Sie keine Beschädigung davon getragen, welches den gesammten Katolischen Klerus sehr leid thut, den so viel ist gesagt, wir wollens Ihnen zu Fohraus mittheilen, daß wenn ein Krieg zu Stande kommen sollte, das Sie der erste Sein werden, für dem eine Kugel gegossen ist, den Ihnen haben wihr Katolieken es zu verdanken das ein ums andre Jahr ein Krieg und Aufruhr unter dem Volke entsteht. Sie sind nicht wert, daß Sie die hohe Stelle im Reichstag vertreten, Richten Sie Sich hiernach, den Sie sind von den Hohen als von den Niedrigen Stande sehr schlecht angesehen. — Einer Führ alle, Römisch katolische Christen,"
~ Kissingen, 19. Juli. Fürst von Bismarck hat gestern einen weiteren Ausflug nach dem Klaushof unternommen. Heute Vormittag wohnte derselbe mit den Gliedern seiner Familie dem Gottesdienste in der protestantischen Kirche bei.
— Schweinfurt, 19. Juli. Die Entlaffung des Priesters Hauthaler aus der Haft hat dem Vernehmen nach stattgefunden auf Grund der günstigen Zeugnisse, welche von seinen geistlichen Oberen, von Mitgliedern seiner Gemeinde, von seiner Haushälterin durch die requirirten österreichischen Behörden erbracht sind. Daß Hauthaler mit Kullmann kurz vor dem Attentat gesprochen hat, ist in der gerichtlichen Verhandlung durch beeidigtes Zeugniß von Augenzeugen festgestellt.
— München, 15. Juli. Die „Hoffmann'sche Korrespondenz" meldet: Bei den Schießübungen auf dem Lechfelde entlud sich vorgestern