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Montag den 20. Juli.

1874.

PÄizei-Vevordnnng, betreffend den Schutz der in gewerblichen Anlagen beschäftigten Arbeiter wider Gefahren für Leben und Ge­sundheit.

Ku Ausführung des §. 107 der Gewerbe-Ordnung und um das gewerbetreibende Publikum auf die bei Einrichtung neuer Betriebs- stätteu zum Schutze der Arbeiter gegen Gefahren für Leben und Gesundheit zu treffenden baulichen und sonstigen Vorrichtungen alsbald aufmerksam machen zu können und damit spätere größere Aufwen­dungen zu verhüten, wird in Gemäßheit des §, 11 der Verordnung vom 20. Septbr. 1867, die Polizei-Verwaltung in den neu erworbenen Landestheilen betr., nachstehende Polizei-Verordnung für den Umfang unseres Regierungsbezirks erlassen:

§. 1. Wer einen Neubau oder die Umänderung eines bestehenden Gebäudes ausführt, welches für einen gewerblichen Betrieb bestimmt ist und zu dem nach den geltenden baupolizeilichen Vorschriften der Bau-Consens einzuholen ist, hat bei dem Anträge auf Ertheilung der Baugestattung der Orts-Polizeibehörde gleichzeitig:

1) die Arlt und den Umfang des beabsichtigten Ge­werbebetriebes, die Zahl, die Größe und Bestim­mung der Arbeitsräume,

2) deren Zu gänglichkeit, Licht und Luftversorgung,

3) die Maximalzahl der in jedem Raume zu beschäf­tigenden Arbeiter und

4) die aufzust eilenden Maschinen zu bezeichnen.

§. 2. Die gleiche Verpflichtung hat der Gewerbetreibende, welcher seine Betriebsslätte in ein bereits bestehendes Gebäude verlegt oder in einem solchen eröffnet, sofern Maschinen ausgestellt werden sollen, die mitDampf, Wasser oder durch Wind in Bewegung gesetzt werden, oder in einzelnen Ar bei t s räumen mehr als sechs Arbeiter beschäftigt werden sollen oder wenn die Benutzung gewerblicher Feuerungs-Anlagen beabsichtigt wird, insbesondere:

1) Lackirwer-ckstätten,

2) Kautschuck-, Guttapercha- und Lichtfabrike», Wachs-, Stearin, Wallrath und Parafin-Schmelzereien,

3) Kochereien des Theers, Pechs, Asphalts, Terpentins, der Schmier­öle und Fette aller Art,

4) Syrupkochereien und Zuckersiedereien,

2) Spiegelfabriken,

6) Kattun-, Seide-, Wollen-Druckereien,

7) Färbereien,

8) Sengereien und Appretur-Anstalten,

9) Papier- und Pergament- Fabriken,

10) Siegellack-Fabriken,

11) Holzessig-Fabriken,

12) Destillir-Anstalten,

13) Mineralwasser-Fabriken,

14) Labaratorien zu phisikalisch - chemischen Untersuchungen und Prüfungen,

15) Schmelzöfen und Metallgießereien, auch wenn dieselben nur Tiegelgießereien sind,

16) Fabriken von Kartoffelstärke,

17) Darren aller Art,

18) Räucherkammern,

19) Schwefelkammeru,

20) Watten-Fabriken,

21) Bettfedern-Reinigungs-Anstalten,

22) Bäcker- und Conditor-Oefen,

23) Brennöfen für Töpfer, für Stein-, Glas- oder Emaille-Bren­nereien,

24) Werkstätten der Schmiede, Kupferschmiede, Schlosser, Tischler, Böttcher, Stellmacher und Drechsler,

25) Glühofen aller Art,

26) Wasch- und Bade-Anstalten angelegt werden sollen.

§. 3. Zuwiderhandlungen gegen diese Polizei-Verordnung werden mit einer Geldbuße bis zu zehn Thalern oder im Falle des Unver­mögens mit verhältnißmäßiger Haft geahndet werden.

Cassel, den 8. Mai 1874.

Königliche Regierung, Abth. des Innern.

Wird veröffentlicht.

Hanau, 26. Juni 1874.

Allerhöchst ist genehmigt, daß den ländlichen Gemeinden und Po­lizei-Verwaltungen auf deren Antrag gestattet werde, ihre unteren po- lizeichen Executivbeamten mit einer aus einem blauen Ueberrock mit zwei Reihen blauer Knöpfe, mit stehenden blauen Kragen und einer blauen Militair-Mütze mit der Preußischen Kokarde bestehenden Dienst­kleidung und mit einem Seitengewehre zu versehen.

Hanau am 15. Juli 1874.

Tagesschau.

Kis singen, 18. Juli, Mittags. Das heute über das Be- finden des Reichskanzlers Fürsten Bismarck ausgegebene Bulletin lau­tet: Das Allgemeinbefinden ist durch eine besser verbrachte Nacht ge­kräftigt, von der Anschwellung des Gelenkes ist nur noch ein unbedeu­tender Rest vorhanden, die Heilung der Wunde schreitet in befriedigen­der Weise fort. Gestern wurde wieder ein Soolbad genommen unter Anwendung eines impermeablen Schutzverbandes der Wunden.

Dr. Diruff sen.

Der Minister des Innern, Graf Eulenburg, ist aus Wiesbaden hier eingetroffen und hat heute Vormittag dem Fürsten Reichskanzler seinen Besuch abgestattet. Die bis gestern eingetroffenen Glückwunsch- Telegramme betragen nahezu tausend.

Berlin, 18. Juli. DieNorddeutsche Allgemeine Zeitung" bestätigt, daß der Justizminister wegen strenger Ueberwachung der ultra­montanen Presse ein Rundschreiben an die Staatsanwaltschaften erlassen habe; in demfelben sei ausdrücklich auf die Wahrnehmung Bezug ge­nommen, daß gesetzwidrige Handlungen, selbst schwere Verbrechen wie das Kissinger Attentat auf den verderblichen Einfluß der ultramontanen Agitation, namentlich in der Presse, zurückzuführen seien. Dasselbe Blatt hört von verschiedenen Weisungen, die auf Grund der stattgehab­ten Ministerberathungen betreffs der Handhabung der Vereinspolizei gegenüber den Katholikenvereinen in den letzten Tagen ergangen seien.

Großes Aufsehen erregte in Trier die kürzlich amtlich con- statirte Thatsache, daß die Verwaltung des bischöflichen Priesterseminars, an deren Spitze der Generalvicar de Lorenzi steht, vor einigen Wochen verschiedene, dem Seminar gehörige Capitalien im Gesammtbetrage von nahezu 138,000 Thlr. an einen Rentner M. zu Biont in der belgischen Provinz Namur gegen von letzterem an eigene Ordre ausgestellten, auf Sicht zahlbaren Wechsel notariell cedirt hat. Man erblickt wohl mit Recht hierin einen ungerechtfertigten Versuch, diese Gelder der Absicht der Stifter zuwider ihrem eigentlichen Zwecke dauernd zu entziehen und ins Ausland zu bringen. Es hat diese Verwaltung bereits zu Anfang dieses Jahres einen großen Theil des Besitzthums des Seminars, Wein­berge und andere Grundstücke, für den Kaufpreis von 170,000 Thlr. an den hiesigen Rentner P. veräußert, und es soll der Kaufpreis in England untergebracht sein. Es ist natürlich, daß ein solches Verfah­ren der Geistlichkeit in den weitesten Kreisen eine sehr ungünstige Be­urtheilung findet, und man dankt es der Regierung, daß sie durch Be- . schlagnahme der hiesigen Gebäude des Seminars und der zur alten Staatsdotation gehörigen Grundstücke dem Veräußerungsprozeß wenig­stens in Beziehung auf diese Gegenstände Schranken gesetzt hat. (Trib.)

Dresden, 16. Juli. Die Frage, ob der Reichsgerichtshof nach Leipzig oder nach Berlin verlegt werden wird, gibt den Partiku- laristen, welche für Leipzigs Reichstreue die Verlegung dorthin gleich­sam als Belohnung fordern, wie für die Reichstreuen, welche in der Verlegung nach Berlin eine Bestrafung des sächsischen Partikularismus wittern, trotz der Erklärung desDresdn. Jonrn.", daß die Sache noch gar nicht spruchreif geworden, noch immer Stoff zu Betrachtungest.

Schw. Merkur.