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hanaiier Anzeiger.

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M 162.

Mittwoch den 15. Juli.

1874.

Bekanntmachmtg.

Mittwoch den 5. August er., von 9 Uhr Vormittags ab, sol­len hierselbst circa 100 Gestütpferde, bestehend aus Landbeschälern, Mut­terstuten (meistens bedeckt), 4jährigen Hengsten, Wallachen und Stuten und jüngeren Fohlen meistbietend gegen Baarzahlung verkauft werden.

Sämmtliche 4jährigen und älteren Pferde sind mehr oder weni­ger geritten. Die zu verkaufenden Pferde werden am 3. und 4. August von 7 bis 10 Uhr Morgens geritten und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr auf Wunsch an der Hand gezeigt.

Für Personenbeförderungen zu den bezüglichen Zügen vom und zum Bahnhöfe wird am 3., 4. und 5. August gesorgt sein.

Trakehnen den 27. April 1874.

Der Landstallmeister gez. von Dassel.

Das diesjährige Departements-Ersatz-Geschäft für den Kreis Hanau wird am 30. und 31 Juli und 1. August cr. im Locale des Gastwirths Müller zu Kesselstadt abgehalten werden und an jedem Tage Morgens präcis 9 Uhr beginnen. Die Militairpflichtigen haben vèynfs Verlesens sich schon um 8 Uhr einzufinden.

Hierzu haben sich alle in den Jahren 1852 bis incl. 1854 geborenen Militairpflichtigen, sowie diejenigen älteren, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben, hier gestellungspflich­tig sind, und von der Kreis-Ersatz-Kommission:

1. als dauernd unbrauchbar bezeichnet,

2. zur Ersatz-Reserve in Vorschlag gebracht,

3. für brauchbar und einstellungsfähig erachtet und >

4. alle diejenigen Soldaten, welche vor beendeter Dienstzeit von den Truppentheilen entlassen worden sind, einzufinden.

Die Eltern oder sonstigen Angehörigen, zu deren Gunsten wegen Arbeitsunfähigkeit Ansprüche auf Zurückstellung begründet werden sol­len, haben bei Meidung der Nichtberücksichtigung ihrer Ansprüche im Termin Persönlich zu erscheinen.

Militairpflichtige, welche ohne genügenden Entschuldigungsgrund der Vorladung zum Termin keine Folge leisten, oder welche bei Auf­rufung ihres Namens im Termin nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 10 Thaler, oder entsprechender Gefängnißstrafe belegt und verlieren gleichzeitig den aus etwaigen Reclamationsgründen er­wachsenden Anspruch auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militair- dienst.

Jede Störung der Ordnung während des Geschäfts wird mit einer Geldstrafe bis zu 5 Thaler, oder entsprechender Gefängnißstrafe geahndet. Eine gleiche Strafe trifft die Militairpflichtigèit, welche im Termin ohne Erlaubniß der Ersatz-Kommission sich' vom Sammelplätze entfernen.

Dann haben sämmtliche Militairpflichtige mit vollständig reinen Körper und in sauberer Kleidung zu erscheinen.

Di? H^ren Bürgermeister haben diese Bekanntmachung auf orts- uouche Weise zu veröffentlichen, die denselben per Couvert zugehenden specrellen Ladungen an die betreffenden Militairpflichtigen aüszuhändi- gen, wenn solche abgereiset, ihnen die Ladung nachzusenden und über Ompsang und Behändigung sämmtlicher Ladungen eine Bescheinigung anher, spätestens bis zum 20. Juli cr., einzusenden, auch dem Geschäfte an den drei Tagen persönlich beizuwohnen.

Hanau den 24. Juni 1874.

Der Landrath.

I- V.: Baabe, Kreis-Secretair.

Diejenigen im diesseitigen Bezirk sich aufhaltenden Invaliden, veren Invalidität durch einen im letzten Kriege wider Frankreich im Dienste erlittene Beschädigung herbeigeführt worden ist und welche ne en der ihnen zustehenden Pension mit dem Civilversorgungsschein abgesunden worden sind, an Stelle des Letzteren jedoch, in Gemäß­

heit des Gesetzes vom 4. April cr. die Anstellungsentschädigung von 2 Thaler monatlich zu erhalten wünschen, haben ihre Ansprüche unver­züglich unter Abgabe des Civilversorgungsscheines bei den betreffen­den Bezirks-Feldwebeln geltend zu machen.

Das Recht zur Wahl erlischt am 22. October 1874.

Desgleichen haben diejenigen Invaliden, welche in Gemäßheit des §. 76 des Gesetzes vom 27. Juni 1871 wegen Nichtbenutzung des Civil- Versorgungsscheins zur nächsthöheren Pensionsklasse anerkannt worden sind und welchen gemäß §. 12 des Gesetzes vom 4. April cr. gegen entsprechende Minderung dieser Chargenpension eine Pensionszulage von 3 Thaler monatlich für Nichtbenutzung des Civilversorgungsscheins gewährt werden kann, ihre Ansprüche ebenfalls unverzüglich bei den be­treffenden Bezirks-Feldwebeln anzumelden.

Die Anmeldefrist für die auf den Krieg von 1870/71 zu begrün­denden Ansprüche auf Invaliden-Versorgung ist bis zum 20. Mai 1875 festgestellt.

Königliches Kommando des Reserve-Landwehr-Bataillons (Frankfurt a. M.) Nr. 80.

Wird veröffentlicht.

Hanau den 15. Juni 1874.

Der Landrath: Schrötter.

Die Dienstmagd Charlotte Schilb von Wächtersbach, 24 Jahre alt, ist mit einer ansteckenden Krankheit behaftet und hat sich aus dem hiesigen Landkrankeühause mit Zurücklassung mehrerer Kleidungsstücke zum zweiten Male heimlich entfernt. Dieselbe war vor wenigen Tagen in Folge Ersuchens unter Nr. 8722 des öffentlichen Anzeigers eingebracht worden. Um Verhaftung und Nachricht wird ersucht.

Hanau am 10. Juli 1874.

Johannes Zeichner zu Ostheim und Heinrich Laubach 6r zu Eichen sind als Ortswegewärter eidlich verpflichtet.

Hanau den 14. Juli 1874.

Tagesschau.

Das Attentat auf Bismarck.

(Aus der Aschaffenb. Ztg.)

Ein Sturm der Entrüstung, ein Aufschrei des Schreckens durch­hallt Deutschland! Ein Verbrechen ist begangen an dem Edelsten, was' Deutschland besitzt, an der deutschen Treue und Ehrlichkeit. Meuchel­mörder versuchten dem Rade der Geschichte in die Speichen zu fallen; Ein moderner Herostratus wollte in dem Tode des geistigen Gründers der deutschen Einheit seinem Namen Unvergeßlichkeit sichern. Ja viel­leicht hat sogar der religiöse Fanatismus die Hand jenes Kullmann bewaffnet, der vorgestern Nachmittag die mörderische Kugel gegen den Reichskanzler entsandte.

Der Gast unseres Königs, der Gast des Bayernvolkes, der seine durch die höchsten Anstrengungen zerrütteten Nerven im Bade zu Kis- singen wieder zu kräftigen gekommen war, wird von einem lauernden Banditen überfallen und nur dem Zufall, oder sägen wir besser der Vorsehung, denn hier hören wir auf, an Zufall zu glauben, danken wir es, daß unser erster und bester deutscher Staatsmann nicht als eine Leiche im Bayerlande ruht und das Herz, das so warm für Deutsch­land geschlagen, nicht stille steht.

Wir wagen es kaum, den Blick auf den Horizont zu richten, der sich uns über einem solchen jähen Todesfall eröffnet. Wer hätte die starke Hand und den klaren Blick wieder in sich vereinigen sollen, die Deutschlands Einheit aus den Trümmern der deutschen Geschichte wie­der zu einem lebendigen Wesen wachgerufen, die ihr den modernen Geist und die freie Entfaltung einzugeben vermocht hätten, welche die Grund­lagen des deutschen Reiches sind? Würden nicht sofort sich die Flam­men des Kriegs über diesem Sarge entzündet haben, mit welchem das rachedurstige Frankreich Deutschland seine gerechte Beute wieder abjagen wollte? Würde nicht Wirrwar und Verwirrung im Reiche entstanden und eine schwere bismarck'lose Zeit hereingebrochen sein?