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JE 160.

Montag den 13. Juli.

1874.

Bekanntmachung,

betreffend den Remonte-Ankauf pro 1874.

Zum Ankauf von Remonten im Alter von vorzugsweise drei, aus­nahmsweise vier und fünf Jahren, ist im Bereich der Königlichen Re­gierung zu Cassel für dieses Jahr nachstehender, Morgens um 8 Uhr beginnender Markt anberaumt worden und zwar:

den 16. Juli in Hanau.

Die von der Militair-Coinmission erkauften Pferde werden zur Stelle abgenommen und gegen Quittung sofort baar bezahlt. Pferde mit solchen Fehlern, welche nach den Landesgesetzen den Kauf rückgän­gig machen, sind vom Verkäufer gegen Erstattung des Kaufpreises und der sämmtlichen Unkosten zurückzunehmen; auch sind Krippensetzer vom Kaufe ausgeschlossen.

Die Verkäufer sind ferner verpflichtet, jedem verkauften Pferde eine neue starke rindlederne Trense mit starkem Gebiß und Ringen versehen, eine starke Kopfhalfter von Leder oder Hanf mit zwei, min­destens zwei Meter langen, starken Hanfstriken ohne besondere Ver­gütung mitzugeben.

Berlin den 3. März 1874.

Kriegs-Ministerium, Abtheilung für das Remonte-Wesen. gez. von Schön. von Klüber.

Wird veröffentlicht.

Hanau am 27. März 1874.

Der Landrath : Schrötter.

Bekanntmachung.

Bei dem Schullehrer-Seminar zu Schlüchtern wird im lau­fenden Jahre ein auf ca. 20 Theilnehmer berechneter vierwöchiger Turn- eursus für im Amt stehende Elementarlehrer, behufs ihrer Ausbildung zur ordnungsmäßigen Ertheilung des Turnunterrichts, abgehalten wer­den, wobei die Gewährung einer Beihülfe an die theilnehmenden Lehrer zu den Kosten ihrer Unterhaltung während der Dauer des Cursus in Aussicht genommen ist.

Da nach allgemeiner Anordnung der Unterricht im Turnen in den öffentlichen Volksschulen überall, wo ein zu dessen Ertheilung be­fähigter Lehrer sich findet, betrieben werden soll, so ist es wünfchens- werth, wenn seitens der betreffenden Lehrer von der gebotenen Gelegen­heit zu ihrer turnerischen Ausbildung möglichst Gebrauch gemacht wird. Wir fordern daher diejenigen Elementarlehrer, Schulverweser und Leh­rergehülfen des hiesigen Regierungsbezirks, welche sich an dem beab- sichtigten Turncursus zu betheiligen wünschen und ihren Körper- und Gesundheitsverhältnissen nach hierzu geeignet sind, hierdurch auf, ihre Anmeldungen bis 1. August d. J. bei den zuständigen Kreislandrâthen, Schulvorständen oder Schuldeputationen einzureichen.

Cassel, am 27. Juni 1874.

Königliche Regierung

Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen (gez.) Mittler.

Wird veröffentlicht.

Hanau, am 8. Juli 1874.

Der Landrath.

Als Ortswegewärter sind verpflichtet: 1) Georg Esch in Ober­issigheim, 2) Joh. Peter Uhrig in Rüdigheim, 3) Johs. Wehr­hain in Kilianstädten.

Hanau, den 11. Juli 1874.

Tagesschau.

®e Majestät der Kaiser und König haben Allerhöchstihren Wirklichen Geheimen Rath und Kammerherrn, Freiherrn von Werther, zum Botschafter des Deutschen Reichs bei Sr. Majestät dem Kaiser der Osmanen zu ernennen geruhet.

Berlin, 10. Juli. Sr. Majestät Schiff.Arcona" ist zu­folge telegraphischer Anzeige seines Commandanten, Korvetten-Capitän Freiherrn v. Reibnitz, d. d. Nagasaki 3. Juli, glücklich daselbst einge­troffen. Das Telegramm constatirt das Wohlbefinden Aller an Bord und außerdem die friedliche und befriedigende Erledigung von Recla- mationen deutscher Staatsangehöriger auf den Samoa-Jnseln, welche Inselgruppe das Schiff bekanntlich ebenso wie die Fidji-Jnseln zu be­suchen den Auftrag hatte.

Patent-Ertheilung.

Dem Brunnen- und Röhrmeister Carl Hildebrandt sen. zu Breslau unterm 8. Juli 1874 auf einen Brunnenständer für Hochdruckwaffer- leitungen mit selbstthätigem Abschluß in der durch Zeichnung und Be­schreibung nachgewiesenen Zusammensetzung, ohne Jemanden in der An­wendung bekannter Theile zu behindern,

dem Herrn Carl Adolf Wagner zu Berlin unterm 9. Juli 1874 auf eine Vorrichtung zum Ein- und Ausheben von Eisenbahnwagen- Kuppelungen in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung, ohne Jemand in der Anwendung bekannter Theile zu beschränken,

auf drei Jahre, und für den Umfang des preußischen Staats.

Das Königlich bayerische Haupt-Zollamt Aschaffenburg ist in ein Neben-Zollamt im Innern umgewandelt, nebst den bisherigen In­korporationen des Haupt-Zollamtes Aschaffenburg dem Bezirke des Haupt - Zollamtes Würzburg einverleibt und demselben unter entsprechender Personalbestellung das unbedingte Niederlagerecht, dann die Befugniß zur unbeschränkten Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I. und II., sowie zur Abfertigung des Eisenbahn­verkehrs nach den Bestimmungen in §§. 65 bis 71 des Vereinszollge­setzes ertheilt worden.

München, 9. Juli. Die feierlicheUebergabe der bereits hier angelangten Fahne des deutschen Sängerbundes an den hiesigen Fest­ausschuß und die Aufstellung einer Fahnenwache von Münchener Sän­gern, sowie die Uebergabe des von Frauen Münchens gestifteten Fah­nenbandes erfolgt am Empfangstage (8. August.) Die bauliche Ein­richtung des Glaspalastes ist im besten Gange. Das Sängerpodium ist im Rohbau vollendet, ebenso die Vorrichtungen für die Gasbeleuch­tung, welche in der Hauptsache darin bestehen, daß an der Gallerie des Glaspalastes eiserne Rohre herumlaufen, an denen die Brenner in ei­nem Abstand von einigen Zoll befestigt werden, so daß die Beleuchtung einen völligen Lichterkranz bilden wird. Die Dekorationen sind in Auf­stellung begriffen und voraussichtlich wird bis zum 1. August die Fest­halle bis auf die Blumenausschmückung fertig sein.

München, 10. Juli. Nach einer in der gestrigen Sitzung des Finanzausschusses der Abgeordnetenkammer vom Finanzminister Berr gemachten Aeußerung werden in der nächsten (XIII) Finanzperiode die direkten Steuern um mindestens 60 Prozent erhöht werden müssen.

München, 11. Juli. Nach soeben hier eingetroffenem Te­legramme wurde die Reise des deutschen Kaisers von Mainau über Lindau nach Salzburg auf übermorgen (Montag) verschoben. Die Fahrordnung bleibt wahrscheinlich dieselbe. Montag Nachmittags fin­det im hiesigen Bahnhöfe, nachdem der deutsche Kaiser von den Mit­gliedern des k. Hauses empfangen worden war, zu Ehren desselben großes Familiendiner und auch Marschallstafel statt. Da der deutsche Kaiser inkognito reist, so hat auf dessen Wunsch sowohl der Empfang an der Landesgrenze, als auch an den einzelnen Stationen zu unter­bleiben. (Augsb. Abdztg.)

Nürnberg, 10. Juli. Nach 3tägigerDauer endete heute die Verhandlung gegen Dessauer von Aschaffenburg. Wir müssen bemerken, daß sich die Zeugenaussagen für den Beschuldigten äußerst günstig ge­stalteten; allgemein wurde dessen Wohlthätigkeit, Gemeinsinn und Un­eigennützigkeit gerühmt. Nur ein Belastungszeuge war geladen. Der Staatsanwalt beantragte 3jährige Gefängnißstrafe; der Vertheidiger Freisprechung. Das Urtheil wird morgen verkündet.

Proceß Dessauer. Durch am 11. Abends verkündetes Urtheil wurde Dessauer vollständig freigesprochen unter Ueberweisung der Proceßkosten an das Staatsärar. R. gnftr. Pr.