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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
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^148.
Montag den 29. Juni.
1874
Die zweite Lehrerstelle an der Stadtschule zu Windecken ist vacant. Die dortigen Lehrer beziehen ein Einkommen von 300 bis 400 Thlr. nebst freier Wohnung und 30 Thlr. für Feuerung.
Bewerber um dieselbe werden aufgefordert, ihre deshalbi- gen mit den nöthigen Seminar- und sonstigen Zeugnissen versehenen Meldungsgesuche binnen 3 Wochen an den unterzeichneten Schulvorstand einzureichen.
Windecken den 25. Juni 1874.
Namens des Schulvorstandes:
Der Königliche Landrath: Schrötter.
Bernhard Herzberg zu Kesselstadt hat um Entlassung aus dem Preußischen Unterthanen-Verband behufs Auswanderung nach Großbritannien nachgesucht.
Hanau am 20. Juni 1874.
Der Schlosser Friedrich Astfalk aus Reutlingen hat sein im vorigen Jahr vom Königl. Württemb. Stadtschultheißenamt daselbst ausgestelltes Wanderbuch verloren, was zur Verhütung etwaigen Mißbrauchs hiermit veröffentlicht wird.
Hanau am 28. Juni 1874.
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Tagesschau.
— Der „R. u. St. A." Nr. 149 enthält: 1) Gesetz, betreffend die Vermehrung des Betriebsmaterials der Staats- Eisenbahnen. Vom 7. Juni 1874. 2) Gesetz, betreffend die Vollendung der Bahnen von Hanau nach Offenbach, von Tilsit nach Memel, und von Arnsdorf nach Gassen. Vom 14. Juni 1874. Bezüglich der Bahn von Hanau nach Offenbach lauten §. 1. Aus dem preußischen Antheile an der französischen Kriegskontribution sind zur Deckung der Kosten für die Vollendung der Bahn von Hanau nach Offenbach und der außerdem im §. 1 des Gesetzes vom 8. März 1871 (Gesetz - Sammlung pro 1871 Seite 154) erwähnten Anlagen 1,910,000 Thlr. zu entnehmen.
Die Regierung wird ferner ermächtigt, außer der Summe von 1,910,000 Thlr. für die gedachten Bauten den Erlös aus dem Verkaufe derjenigen Grundstücke zu verwenden, welche aus Anlaß des Baues der Linie Hanau-Offenbach-Sachsenhaufen über Bedarf angekauft, oder in Folge dieses Baues bei Hanau und an der bestehenden Offenbach-Sachsenhausen-Frankfurter Bahn entbehrlich geworden find.
— Die clericalen Hetzer lassen weder Lebendige noch Todte in Ruhe. In der bayerischen Abgeordnetenkammer kam kürzlich der Antrag des Finanz-Ausschusses, von den Kriegsentschädigungsgeldern zwei Millionen für Kunstzwecke auszuscheiden und insbesondere eine halbe Million für den Bau des Akademie-Gebäudes zu bewilligen, zur Debatte. Diesen Anlaß benutzte der Abgeordnete Pfarrer Rußwurm, um dem verstorbenen Kaulbach ein schandbares Pamphlet ins Grab nachzusenden. Insbesondere geiferte dieser Edle gegen des Meisters sogenannten „heiligen Michael", welchen er als die „erbärmlichste jener Carricaturen, durch welche das Volk fanatisirt und verdorben werde", bezeichnete. Herr von Lutz wahrte die Manen des großen Todten gegen die Rohheit des ultramontanen Angreifers und hat dafür
das gesammte freisinnige Deutschland sich zu Dank verpflichtet. Die Belferer des jenseitigen Lagers aber, welche so empfindlich thaten, als in den Nekrologen auf Mallinckrodt hie und da ein tadelndes Wort zum Vorschein kam, sollten am wenigsten sich wundern, daß das „De mortuis nil nisi bene“*) stellenweise außer Gebrauch gesetzt wird. Wie unendlich klein erscheint doch, als Sohn seines Vaterlandes betrachtet, Hermann v. Mallinckrodt gegen Wilhelm V. Kaulbach! Und doch haben die Liberalen zugestandenermaßen und trotz der heimtückischen clericalen Sarkasmen wider den zu ihnen gehörigen Meister dem Heimgegangenen Haupte der Ultramontanen die vollste Gerechtigkeit widerfahren lassen! Trib.
Patent-Ertheilung.
— Dem Maschinen-Fabrikanten Albert Ludwig Georg Dehne zu Halle a. S. unterm 23, Juni 1874 auf einen Straßenbrunnen in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung, ohne Jemanden in der Anwendung bekannter Theile zu beschränken,
den Herren Max Eyth in Stuttgart und David Greig in Leeds unter demselben Tage auf eine durch Zeichnung und Be- fchreibung nachgewiesene Spannvorrichtung für das Grundtau auf Tauschleppdampfern, ohne Jemand in der Anwendung bekannter Theile zu beschränken,
auf drei Jahre und für den Umfang des preußischen Staats.
— Von dem Amtlichen Bericht über die Wiener Weltausstellung im Jahre 1873, erstattet von der Central-Kommission des Deutschen Reichs für die Wiener Weltausstellung (Braun- fchweig, Friedrich Vieweg und Sohn), find das 6. und 7. Heft des I. Bandes erschienen. Das 6. Heft betrifft die XII. Gruppe, graphische Künste, vom General - Konsul Carl von Lorck in Leipzig, das 7. Heft die XI. Gruppe, Papierindustrie, von Professor Dr. Rud. Weder in Berlin. Mit dem 7. Heft schließt der erste Band des auf 3 Bände zu 40 Bogen berechneten Werkes.
— Karlsruhe, 25. Juni. Das Gesetzes- und Verordnungs-Blatt Nr. 23 vom 24. d. M. enthält die Gesetze: 1) die Rechtsverhältnisse der Altkatholiken betr., 2) die Einführung des Reichs-Preßgesetzes betr., 3) den Bau und Betrieb einer Eisenbahn auf den Merkuriusberg bei Baden betr.
— Salzburg, 23. Juni. Sämmtliche Arbeitervereine, sowohl der Arbeiter-Bildungs- als die Fachvereine find behördlich aufgelöst worden, verschont blieb nur der Buchdrucker-Verein, welcher sich von allen politischen Dingen fern gehalten und sich blos auf Unterstützung der Kranken beschränkt hatte. Im diesbezüglichen behördlichen Erlasse findet sich keine Motivirung; die Gründe liegen aber auf der Hand. Die Auflösung der hiesigen Arbeitervereine steht im engsten Zusammenhänge mit der Verhaftung des Agitators Scheu. Die Absicht der Arbeiterführer, Salzburg zum Vororte der sozialdemokratischen Bewegung zu machen, ist somit vereitelt. Letzten Sonntag fand eine Versamn' - lung der Arbeiter in Salzburghofen auf bayerischem Boden statt, in welcher lebhaft die stattgefundene Auflösung diskutirt wurde. Uebrigens dürften den bayerischen Behörden diese Ver-
*) Bon den Todten soll man nur Gutes reden.