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HanautrAmeMr

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

^§146.

Freitag den 26. Juni.

Inferno« .

Preis:

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1874.

Bekanntmachungen Köngl. Landrathsamts dahier.

Bernhard Herzberg zu Kesselstadt hat um Entlassung aus dem Preußischen Unterthanen-Verbande behufs Auswande­rung nach Großbrittanien nachgesucht.

Hanau am 20. Juni 1874. _

Tagesschau.

— Der „R. u. St.-A." Nr. 147 enthält: Konzession für die Bergisch-Märkische Eisenbahn-Gesellschaft zum Bau und Be­trieb einer Eisenbahn von M.-Gladbach nach der preußisch-nie­derländischen Landesgrenze zum Anschlusse an die von dort nach Antwerpen konzessionirte Eisenbahn. Vom 23. Mai 1874.

— Das Oberpräsidium der Provinz Posen macht im „R. u. St.-A." d. d. Posen 22. Juni 1874 folgendes bekannt:

„Der Herr Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medi- cinal-Angelegenheiten hat, nachdem der Graf von Ledochowski durch das ihm am 7. Mai cr. behändigte Erkenntniß des König­lichen Gerichtshofes für kirchliche Angelegenheiten vom 15. April d. J. aus dem Amte als Erzbischof von Gnesen und Posen ent­lassen worden und dadurch der Stuhl der vereinigten Erzbisthü- mer Gnesen und Posen erledigt ist, die Metropolitan-Kapitel in Gnesen und Posen aber der an dieselben ergangenen Aufforde­rung ungeachtet innerhalb der gesetzlichen Frist Blsthumsverweser nicht gewählt haben, auf Grund der M. 6 und 9 ff., so wie des §. 19 des Gesetzes vom 20. Mai d. J. über die Verwaltung erledigter katholischer Bisthümer (Ges. S. S. 135) den König­lichen Landrath Nollau in Gnesen und den Königlichen Landrath Freiherr von Massenbach in Posen zu Kommissarien ernannt, von welchen der erstere innerhalb der Diözese Gnesen, der letz­tere innerhalb der Diözese Posen das dem erzbischöflichen Stuhle gehörige und das der Verwaltung desselben, oder des jeweiligen Bischofs unterliegende bewegliche uud unbewegliche Vermögen in Verwahrung und Verwaltung zu nehmen hat.

In Gemäßheit des §. 11 des angeführten Gesetzes bringe ich dies hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß die Amtsthätigkeit der genannten Kommissarien mit dem heutigen Tage beginnt."

Weiter veröffentlicht dasselbe Blatt eine Bekanntmachung Kgl. Polizei-Präsidiums zu Berlin vom 25. Juni: „Durch Be­schluß der Rathskammer des hiesigen Königlichen Stadtgerichts vom 23. d. M. ist die vorläufige Schließung des> Allgemeinen deutschen Arbeitervereins hierselbst ausgesprochen worden.

Es wird dieses hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß nach §. 16 des Vereinsgesetzes vom 11. März 1850 die Betheiligung an einem auch nur vorläufig ge­schlossenen Vereine als Mitglied mit Geldbuße von 5 bis 50 Thlr. oder mit Gefängniß von 8 Tagen bis zu 3 Monaten zu bestrafen ist.

— Die Abhaltung eines Preußischen Städtetages behufs Uebertragung eines Theiles der Staatssteuern auf die Communen war, wie man sich erinnern wird, etwa vor Jahresfrist durch die Stadt Görlitz angeregt, dann aber wieder aufgegeben wor­den. Man zog es vor, eine Petition an das Staatsministerium zu entwerfen und darin die Ueberlaffung eines Theiles der Ge­bäudesteuer an die Städte zur Deckung der vielen an dasselbe herantretenden Ausgaben zu beantragen. Der größte Theil der

Städte der Monarchie hat sich dieser Petition angeschlossen, welche demnächst dem Staatsministerium zugehen soll und wahr­scheinlich nicht unberücksichtigt bleiben wird.

Patent-Ertheilung.

— Dem Gutsbesitzer Grafen zu Münster zu Herrnmotschel- nitz (Kreis Wohlau) unterm 22. Juni 1874 auf eine Kartoffel­legemaschine in der durch Zeichnung und Beschreibung nachge­wiesenen Zusammensetzung, ohne Jemanden in der Benutzung be­kannter Theile zu beschränken,

dem Maschinen-Direktor Schönemann zu Breslau unter demselben Tage auf ein vielfaches Ringventil in der durch Zeich­nung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung, ohne Jemand in der Anwendung bekannter Theile zu beschränken,

auf drei Jahre und für den Umfang des preußischen Staats.

— Die heutige „Nordd. Allg. Ztg." schreibt: Die „Ger­mania" .berichtet über die Verurtheilung der Ruhestörer in Laura­hütte, verschweigt aber ihren Lesern die gerichtliche Constatirung des Umstandes, daß die Verbrecher das Opfer clericaler Auf­reizung sind.

— Aus der Predigt, welche Bischof Ketteler bei Gelegen­heit des Ausfluges des Mainzer Katholiken-Vereins nach der Rochus-Capelle bei Bingen hielt — nebenbei bemerkt war die „Predigt" so politisch, daß der Bischof seine bravorufenden Zu­hörer speciell darauf aufmerksam machen mußte, daß er „predige" — ist, so schreibt die „Trib.", das interessante Dictum Kettelers zu erwähnen, der Rhein sei nicht ein deutscher, sondern ein ka­tholischer Strom. Auf derselben Höhe der Anschauung bewegte sich Redacteur Cremer von der „Germania", welcher ein „katho­lisches Reichsministerium" verlangte und seine Zuhörer auf die Zeit vertröstete, wo es im Reichstage nur noch eine Centrums- fraction geben und die ganze übrige „Bande" den Platz geräumt haben werde.

— München, 25. Juni. Gestern Nachmittag hatte der Ausschuß, welcher zur Berathung und Berichterstattung über den Wahlgesetzentwurf zusammengesetzt ist, seine erste Sitzung. Wie bei dem Parteienverhältnisse dieser Kommission nicht anders zu erwarten war, konnte durchaus keine Verständigung über die Wahlkreiseintheilung — dem Kardinalpunkte des ganzen Ent­wurfes — erfolgen. Ja aus der Mitte der ultramontanen Partei wurde offen erklärt, die Wahlkreiseintheilung bilde keine politische, sondern eine konfessionelle Frage! Man ist auch in diesen Kreisen der Meinung, als ob die Städte gegenüber der Landbevölkerung zu sehr bevorzugt seien. Wenn diese Partei mit gewohnter Zähigkeit und Eigensinn an ihren aufgestellten Behauptungen festhält, dann dürfte es sehr schwer erscheinen, überhaupt eine Verständigung zu erzielen. Vorläufig beschloß man daher auch, die ganze Frage von dem beiderseitigen Par­teistandpunkte aus zu behandeln, d. h. es solle sich jede Partei ein klares Bild darüber entwerfen, was sie will, was nicht, worin sie nachzugeben gedenke u. s. f. Erst wenn hierüber eine Verständigung unter den Parteien des Ausschusses selbst stattge­funden hat, wird zur weiteren Berathung der Angelegenheit im Ausschusse geschritten. Es ist klar, daß man unter solchen Ver- Hältnifsen gar nicht daran denken konnte, einen Referenten auf­zustellen, und ebenso logisch dürfte die Schlußfolgerung sein, daß die höchste Wahrscheinlichkeit — um nicht zu sagen Gewiß-