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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Cörrespondenz.

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M140. Freitag den 19. Juni. 1874.

Diejenigen im diesseitigen Bezirk sich aufhaltenden In­validen, deren Invalidität durch einen im letzten Kriege wider Frankreich im Dienste erlittene Beschädigung herbeigeführt wor­den ist und welche neben der ihnen zustehenden Pension mit dem Civilversorgungsschein abgefunden worden sind, an Stelle des Letzteren jedoch» in Gemäßheit des Gesetzes vom 4. April er. die Anstellungsentschädigung von 2 Thaler monatlich zu er­halten wünschen, haben ihre Ansprüche unverzüglich unter Ab­gabe des Civilversorgungsscheines bei den betreffenden Bezirks- Feldwebeln geltend zu machen.

Das Recht zur Wahl erlischt am 22. October 1874.

Desgleichen haben diejenigen Invaliden, welche in Ge­mäßheit des §. 76 des Gesetzes vom 27. Juni 1871 wegen Nichtbenutzung des Civilversorgungsscheins zur nächsthöheren Pensionsklusse anerkannt worden sind und welchen gemäß §. 12 des Gesetzes vom 4. April er. gegen entsprechende Minde­rung dieser Chargenpension eine Pensionszulage von 3 Thaler monatlich für Nichtbenutzung des Civilversorgungsscheins ge­währt werden kann, ihre Ansprüche ebenfalls unverzüglich bei den betreffenden Bezirks-Feldwebeln anzumelden.

Die Anmeldefrist für die auf den Krieg von 1870/71 zu begründenden Ansprüche auf Jnvaliden-Versorgung ist bis zum 20. Mai 1875 festgestellt.

Königliches Kommando des Reserve-Landwehr-Bataillons (Frankfurt a. M.) Nr. 80.

Wird veröffentlicht.

Hanau den 15. Juni 1874.

Der Landrath: Schrötter.

Das seitherige Kataster-Amt Hanau ist mit Genehmigung des Königlichen Finanz-Ministeriums zu Berlin in zwei Kataster- Amtsbezirke unter der Bezeichnung Hanau I (umfassend die Ort­schaften der Amtsbezirke Hanau, Bergen und Bockenheim) und Hanau II (umfassend die Ortschaften der Amtsbezirke Windecken und Langenselbold) mit dem beiderseitigen Sitze zu Hanau für die Zeit vom 1. Juli d. J. ab bis auf Weiteres getheilt. Zum Kataster-Kontroleur für den Katasteramts-Bezirk Hanau I ist der seitherige Kataster-Kontroleur Plitt zu Gersfeld und für das Kataster-Amt Hanau II der Kreislandmesser Rodde hierselbst, Letzterer vorerst jedoch nur commisfarisch vom 1. Juli cr. ab er­nannt worden.

Kreislandmesser Rodde hat als Kataster-Kontroleur außer den Geschäften des Kataster-Amts Hanau II bis auf Weiteres auch die sämmtlichen Geschäfte zu übernehmen, welche ihm seither als Kreislandmesser vom ganzen Kreise Hanau oblagen.

Hanau, am 10. Juni 1874.

Der Landrath : Schrötter.

Tagesschau.

Unter den Staaten, so schreibt dieTrib.", die man in neuerer Zeit gegen das Deutsche Reich nach einem gewissem System aufzuhetzen sucht, befindet sich auch Holland. Vor Kur­zem erst ging die Fabel von den Absichten der Deutschen Regie­rung äuf die Insel Curayao durch die Blätter, bald darauf fan­den sich in slauzösiichen Zeitungen sehr eingehende Mittheilungen über die Zwangsmaßregeln, welche die preußische Regierung an­geblich zur Naturalisation der in den Rheinlanden wohnenden

Holländer angewendet habe und jetzt wird aus London, natür­lich von französischen Federn, in Wiener Blättern das Schreck­bild eines mehr oder minder entfernten Conflikts zwischen Deutsch­land und Holland eingeschmuggelt. Der Correspondent ist in seinen Mitteln nicht gerade wählerisch; er versteigt sich sogar bis zu der Behauptung, daß der Armee des Sultans von Atchin preußische Officiere nicht ganz ferne ständen und daß die indi­schen Besitzungen der Niederlande dem Deutschen Kanzler den Kopf heiß machen.Fürst Bismarck", so schreibt er alsdann weiter,ist überdies aus dem Grunde nicht gut auf Holland zu sprechen, weil es den Jesuiten freies Quartier gewährt. Trotzdem ist man überzeugt, daß der Kanzler sich lange besinnen werde, ehe er sich in solche kühne Händel stürzt. Leicht könnte Holland das für Deutschland werden, was es einst für Louis IX. war . ... Ich füge hinzu daß die Königin von England die Absicht hatte, den Kaiser zu einem Besuche in London einzuladen, jedoch hiervon durch Herrn Disraeli abgebracht wurde. Der englische Premierminister weiß, daß die öffentliche Meinung Englands Eroberungsplänen, wie sie jetzt in Deutschland cultivirt werden, nicht geneigt ist." Die Hallucinationen dieses politischen Schwärmers werden in österreichischen Blättern dasselbe Schick­sal haben, wie es ähnliche in französischen jetzt oft genug ge­funden. Urteilsfähige Leute werden über diese Erzeugnisse der Einfalt die Achseln zucken, während die politisch Blindgeborenen sich immer offenkundiger als solche entpuppen. Man möchte gar zu gern einen Keil in die Entente zwischen Deutschland, Oester­reich und Rußland treiben und die beiden letzten Mächte als Schirmer des Friedens Deutschland gegenüber hinstellen; man vergißt aber dabei, daß der unter den drei Reichen geschlossene Friedensbund gerade der deutschen Politik sein Entstehen verdankt und daß Deutschland es ist, welches die Bahnen der Cabinete von St. Petersburg und Wien in die jetzige Parallele gebracht hat. Daß es dies gegen sein eigenes Interesse gethan haben sollte, wird man doch wohl keinem Einsichtigen glauben machen wollen.

Am Dienstag hat der Bnndesrath bei der Berathung der Justizgesetze den Antrag Preußens wegen Einrichtung zweier getrennter Reichsgerichte für Straf- und Civilsachen mit knapper Majorität abgelehnt, ebenso die Anträge Sachsen's und Ham­burgs wegen Einführung der Schöffengerichte. Dagegen wurde der preußische Antrag wegen Zulassung von Polizeirügegerichten angenommen.

Da mit dem Inkrafttreten des Reichspreßgesetzes am 1. Juli c. die preußischen Zeitungen von der drückenden Cau- tionèpflicht befreit werden, so wird die Zurückzahlung der von denselben hinterlegten Cautionen an diejenigen Zeitungen, gegen welche keine Preßprocesse in der Schwebe sind, sofort, an die übrigen nach Erledigung der Processe erfolgen.

DerR. u. St. A." schreibt: Nach der neuen Kreis­ordnung sind die Eisenbahn-Gesellschaften verpflichtet, zu denje­nigen Kreisabgaben beizutragen, welche auf das aus Grundbe­sitz oder Gewerbe fließende Einkommen gelegt werden. In Be­treff der Einschätzung des Einkommens der Eisenbahn-Gesellschaften behufs Heranziehung zu der Kreisabgabe ist nun von dem Fi- nanzmimster und dem Minister des Innern bestimmt worden, daß diese Einschätzung nach denselben Grundsätzen zu ersolgen habe, welche bez. der Einschätzung der Eisenbahn-Gesellschaften behufs Heranziehung zu der städtischen Kommunal-Einkommen­steuer vorgeschrieben sind. Die Slaatseisenbahnen dürfen, da