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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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Donnerstag den 18. Juni.

1874.

Zur Ersatzwahl für den verstorbenen Bürgermeister Lind zu Oberissigheim als Abgeordneten der Landgemeinden zum Kommunal-Landtage ist der Bezirksausschuß aus dem unterzeich­neten Landrath als Wahlkommissarius und aus drei Beisitzern gebildet.

Die Geschäfte bei der Wahl werden in jeder Landge­meinde durch eine Wahlkommission besorgt, welche aus dem Bürgermeister und Gemeinderath besteht. Eine jede Wahlkom­mission hat eine Wählerliste anzufertigen, welche alle zur Wahl Berechtigten umfaßt, die in dem Gemeindebezirk ihren Wohnsitz haben. Berechtigt sind die in dem Gemeindebezirk wohnenden selbstständigen Staatsbürger, welche als Ortsbürger oder Bei­sitzer einen eigenen Haushalt führen und nicht in Lohn und Kost eines Anderen stehen, sowie diejenigen, welche, seit Anfang des der Wahl vorangegangenen Kalenderjahres eine direkte Staatssteuer entrichtet haben.

Die Wählerliste ist 8 Tage lang vom 20. bis 27. Juni er. auf dem Rathhaufe oder in der Wohnung des Bürgermei­sters zur Einsicht offen zu legen. Daß Solches geschehen ist in ortsüblicher Weise bekannt zu machen.

Ueber eingehende Reklamationen wegen Uebergehung von Wahlberechtigten oder wegen Aufnahme von Wahlunfähigen ent­scheidet der Gemeinderath.

Reklamationen, welche später als 8 Tage vor Dem Wahl­termin eingehen, sönnen von dem Gemeinderath als verspätet zurückgewiesen werden; doch steht es demselben zu, Berichtigun­gen der Wählerliste von Amtswegen bis zum Wahltermin vor­zunehmen. Die Entscheidung des Gemeinderaths ist nur für den einzelnen Fall gültig. Ein Rekurs steht dem Betheiligten an den Bezirksausschuß nur Behufs der Erlangung einer für künftige Wahlen zur Norm dienenden Entscheidung zu. Der Wahltermin für eine jede Gemeinde wird auf Dienstag den 7. Juli d. I.. von Morgens 9 Uhr ab, festgesetzt. Den Wahl­kommissionen ist dies zu publiziren. Jede Wahlkommission hat die in der berichtigten Wählerliste eingetragenen Wahlberechtig­ten mindestens zwei Tage vor dem Wahltermine durch besondere gehörig zu bescheinigende Umsagen einzuladen.

Wo die Anzahl der Wahlberechtigten es erfordert, sind die Vorladungen in angemessener Weise auf den Wahltag und die nächstfolgenden Tage zu vertheilen.

Im Wahltermine wird von den Wahlberechtigten die Ab­stimmung unter genauer Bezeichnung des zur Wahl Vorge­schlagenen vor der Wahlkommission mündlich zu Protokoll gegeben.

Die Anzahl der Stimmen, welche auf die verschiedenen zum Abgeordneten vorgeschlagenen Personen gefallen sind, bleiben in dem Wahlprotokolle am Schluß anzugeben.

Die Wahlprotokolle sind sofort nach beendigtem Wahlakt an den Landrath einzusenden.

Hanau den 17. Juni 1874.

Der Landrath: Schrötter.

Die Herren Bürgermeister werden auf die Vorschrift auf­merksam gemacht, wonach die Verzeichnisse über die von Privat­hengsten abstammenden Fohlen resp. deshalbige Negativbescheini- gungen pro 1873/74 so zeitig anher einzureichen sind, daß die

Absendung an den Herrn Direktor des hessischen Landgestütes bis zum 30. Juni d. J. von hieraus erfolgen kann.

Hanau, am 15. Juni 1874.

Dem Peter Lapp X. zu Dörnigheim ist ein weißer ge­schorener Pudelhund zugelaufen.

Hanau am 10. Juni 1874.

Tagesschau.

Von Neuem taucht der Plan auf, ein Reichsverkehrs- Ministerium zu bilden, welches das bisherige Reichseisenbahn­amt und die Verwaltung der Post und Telegraphie derart in sich vereinigen würde, daß die beiden letztgenannten Ressorts als ge­trennte Abtheilungen eines und desselben Amtes unter der Lei­tung eines Chefs zu organisiren seien. Als den Vorsteher dieses Reichsverkehrsministeriums bezeichnet man den Generalpostdirek­tor Stephan, dessen hervorragende, auf dem Gebiete der Ver­waltungsorganisation bewiesene Verdienste ihn für diese Stellung besonders geeignet erscheinen ließen. (Berl. Tagbl.)

Daß als Standesbeamte auch Lehrer fungiren, wird sich, wie der Kultusminister in einer Verfügung ausführt, nicht immer vermeiden lasten, soll aber nur als Ausnahme gelten für den Fall, daß das Amt nach Lage der örtlichen Verhältnisse weder Gemeindebeamteu, noch auch andern Personen füglich übertragen werden kann. Da das Gesetz zum Oktober in Kraft treten solle, so sei vor Allem die Erwägung maßgebend, daß bis dahin un­ter allen Umständen die erforderlichen Standesbeamten bestellt seien.

Bei Eugen Grosser zu Berlin wird ein Eisenbahn-Betriebsreg­lement von Alfred Scheele unter dem Bemerken angekündigt, daß der Name des Verfassers die beste Empfehlung vor allen Kon­kurrenzausgaben sei. Um einem etwaigen Mißverständniß vor­zubeugen, sind wir, so schreibt derR. u. St.-A.", zu der Ver­sicherung autorisirt, daß der Präsident des Reichs-Eisenbahnamts Scheele diesem buchhändlerischen Unternehmen völlig fremd ist.

Berlin, 17. Mai. Bezüglich der in verschiedene Blätter übergegangenen Behauptung, daß in letzter Zeit vom Handels-Ministerium die Lieferung einer großen Zahl von Loko­motiven und Wagen an ausländische Maschinenanstalten vergeben worden seien, erfahren wir aus sicherer Quelle, daß im Laufe des Jahres 2258 Wagen und 144 Lokomotiven für Staatsbah­nen verdungen sind, von denen nur 5 Gepäckwagen und 30 Loko­motiven von nichtdeutschen Fabriken geliefert werden. Für die Lokomotiven soll hierbei neben dem niedrigeren Preise die kürzere Lieferfrist ausschlaggebend gewesen sein, da auf verschiedenen Li­nien noch immer ein empfindlicher Mangel an Maschinen herrscht, dessen baldthunlichste Beseitigung in dringendem Interesse des Verkehrs liegt.

Darmstadt, 17. Juni. Bei der Ersatzwahl zur Ab­geordnetenkammer für den verstorbenen Abgeordneten Hoffmann wurde der Kandidat der Fortschrittspartei, Präsident der Han­delskammer Franz Weber, mit 35 Stimmen gegen den Kandi­daten der konservativ-liberalen Partei Buchner, welcher nur 24 Stimmen erhielt, zum Abgeordneten gewählt.

Mainz, 17. Juni. In der gestrigen Abendsitzung des Katholikenvereins wurden die erwarteten Resolutionen noch