Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
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^§137.
Dienstag den 16. Juni.
1874.
Bekanntmachung.
Mittwoch den 5. August cr, von 9 Uhr Vormittags ab, sollen hierselbst circa 100 Gestütpferde, bestehend aus Landbeschälern, Mutterstuten (meistens bedeckt), 4jährigen Hengsten, Walachen und Stuten und jüngeren Fohlen, meistbietend gegen Baarzahlung verkauft werden.
Sämmtliche 4jährigen und älteren Pferde sind mehr oder weniger geritten, die zu verkaufenden Pferde werden am 3. und 4. August, von 7 bis 10 Uhr Morgens, geritten und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr auf Wunsch an der Hand gezeigt.
Für Personenbeförderung zu den bezüglichen Zügen vom und zum Bahnhöfe wird am 3., 4. und 5. August gesorgt sein.
Trakehnen den 27. April 1874.
Der Landstallmeister von Dasiel.
Wird veröffentlicht.
Hanau am 20. Mai 1874.
Der Landrath.
In der Verordnung vom 18. April cr. ist §. 11 die Strafandrohung bei Uebertretung der Schlachtordnung für die Stadt Hanau auf 10 Mark irrthümlich angegeben, während es heißen soll: „3 Thaler = 9 Mark.'
Hanau am 11. Juni 1874.
Der Landrath.
Tagesschau.
— Berlin, 15. Juni. Heute Vormittag 10Uhr 15 Min. sind Se. Majestät der Kaiser und König wohlbehalten in Ems eingetroffen und auf dem Bahnhöfe von Sr. Majestät dem Kaiser von Rußland und von zahlreichen Badegästen und Einwohnern begrüßt worden.
— Der ,8t u. St.-A" Nr. 138 enthält : 1) Gesetz, betreffend die Aufhebung des Homagialeides. Vom 28. Mai 1874. 2) Gesetz, wegen Bewilligung von Schauvrâmien für Bollblut- zuchrpserde, sowie Gewährung von Beihülfen zur Ausstellung von Pferden in Händen von Privaten am der in Bremen stattfindenden internationalen landwirthichastlichrn Ausstellung, endlich behufs Beschickung dieser Ausstellung der Pferde durch Staatsgestüte. Vom 29. Mai 1874. 3) Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes vom 6. Mai 1869 über die juristischen Prüfungen und die Vorbereitung zum höheren Justizdienste (Gesetz-Samml. S. 650 ff.) Vom 1. Juni 1874.
— Ueber den Einführungstermin der Markrechnung in Preußen schweben noch immer Unterhandlungen zwischen den verschiedenen Ministerialressorts, die noch nicht abgeschlossen sind. Wahrscheinlich wird der erwähnte Einspruch des landwirthschaft- lichen Ressorts dahin führen, daß es noch nicht zur Einführung des Marksystems mit dem 1. Januar 1875 kommt. In diesem Falle dürfte die Einführung so lange ausgesetzt bleiben, bis sie ■ in ganz Deutschland erfolgt, und der Zeitpunkt hierfür ist bekanntlich von der Bedingung abhängig, daß die erforderliche
Menge von neuen Münzen vorhanden ist, an deren Herstellung emsig gearbeitet wird.
— Berlin, 15. Juni. Der Handelsminister hat am 11. d. M. den Eisenbahnverwaltungen zur Kenntniß gebracht, daß die Erhöhung der Tarife um 20 Procent definitiv am 1. August d. I. eintritt. N. Frkftr. Pr.
— Das „Postblatt" zum Deutschen „R. u. St.-Anz." enthält folgendes: Bei Preiscouranten, welche gegen die ermäßigte Taxe für Drucksachen befördert werden sollen, sind außer den bereits nachgelassenen handschriftlichen Vermerken und Zusätzen, andere, wie z. B. die handschriftliche Eintragung des Marktstimmungsberichts, nicht zulässig.
— In der Woche vom 24. bis 30. Mai 1874 sind geprägt worden an Goldmünzen: 2,047,440 Mark 20-Mark- stücke; an Silbermünzen: 520,972 Mark 1-Markstücke, 134,210 Mark 80 Pfennige 20-Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 115,044 Mark 80 Pf. 10-Pfennigstücke, 45,711 Mark 50 Pf. 5-Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 11,325 Mark — Pfennige 2-Pfennigstücke, 7564 Mark 50 Pf. 1-Pfennigstücke. Vorher waren geprägt: an Goldmünzen: 819,369,060 Mark 20-Mark- stücke, 202,800,640 Mark 10-Markstücke; an Silbermünzen: 17,913,624 Mark 1-Markstücke, 5,438,775 Mark 60 Pfennige 20-Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 2,094,387 Mark 30 Pf. 10-Pfennigstücke, 154,214 Mark 50 Pf. 5-Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 363,631 Mark 66 Pf. 2-Pfennigstücke, 108,178 Mark 63 Pf. 1-Pfennigstücke. Mithin sind im Ganzen geprägt: an Goldmünzen: 1,024,217,140 Mark; an Silbermünzen: 24,007,582 Mark 40 Pf.; an Nickelmünzen: 2,409,358 Mark 10 Pf.; an Kupfermünzen: 490,699 Mark 79 Pf.
— Posen, 15. Juni. Das mit Beschlag belegte Vermögen des Erzbisthums beträgt, nach der „N Frftr. Pr.", eine halbe Million, davon 12,300 Thlr. baar und in Werthpapiereu, 10,000 Thlr. Hypotheken, der Rest in unbeweglichem Vermögen.
— Die Burschenschaft „Germania" in Wien wurde aufgelöst, weil dem zur Feier des fünfundzwanzigsten Semesters ihres Bestandes abgehaltenen Fest-Commers ostentativ ein vorwiegend politischer Charakter gegeben, und mit Ueberschreitung des genehmigten Programms Reden politischen Inhalts gehalten und Briese gleichen Jnhalls zur Verlesung gebracht wurden.
— Wien, 15. Juni, Mitrags. Wie von zuverlässiger Seite verlaurer, Har der Kaiser dem Reichè-Kriegs-Minmer Baron von Kuhn auf sein wiederholtes Ansuchen seine Entlassung ertheilt und ist der General der Kavallerie Baron von Koller an stelle desselben zum Reichs-Kriegs-Minister ernannt worden.
— Bern, 13. Juni. Der Ständerath hat eine nachträgliche Uebereinkunft zum internationalen Münzvertrag genehmigt, wonach im Januar 1875 ein neuer Münzkongreß in Paris zusammentreten soll. 14. Juni. Die heutige sehr zahlreich besuchte Versammlung von Delegirten der liberal-katholischen Gemeinden der Schweiz ist nach kurzer Vordebatte in die Berathung des vom Pfarrer Herzog ausgearbeiteten Entwurfs einer Verfassung der christkatholischen Kirche in der Schweiz eingetreten. — 15. Juni. Der vorgelegte ^Entwurf einer Verfassung der christkatholischen Kirche in der Schweiz wurde im Großen und Ganzen ohne Abänderung von erheblicher Bedeutung angenommen und insbesondere beschlossen, ein Nationalb isthum zu errichten,