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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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M 136. Montag den 15. Juni. 1874.

In der Verordnung vom 18. April cr. ist §. 11 die Straf­androhung bei Uebertretung der Schlachtordnung für die Stadt Hanau auf 10 Mark irrthümlich angegeben, während es heißen soll:3 Thaler = 9 Mark.'

Hanau am 11. Juni 1874.

Der Landrath.

Tagesschau.

DerR. u. St.-Anz." enthält die Verordnung, be­treffend die Errichtung von Disziplinarkammern für die elsaß- lothringischen Beamten und Lehrer. Vom 10. Juni 1874.

Berlin, 13. Juni. Der Staats-Minister a. D. v. d. Heydt ist nach längerer Krankheit heute früh 6 Uhr plötzlich verstorben.

S. M. S. "Arcona" hat am 1. April d. J. Mel­bourne verlassen und ankerte am 6. dess. Mts. im Hafen von Sidney.

Patent- Erth eilung.

Den Herren L. von Bremen und Co. zu Kiel unter dem 8. Juni 1874 auf ein durch Beschreibung und Zeichnung nach­gewiesenes unterseeisches Sprach- und Hörrohr für Taucher, so­weit dasselbe für neu und eigenthümlich ei sannt ist,

dem Kaufmann und Photographen Otto Brandt zu Liegnitz unter demselben Tage auf einen Mechanismus zur Kuppelung der Triebachfen von mechanisch bewegten Fahrzeugen mit ihren Rä­dern in der durch Modell und Beschreibung nachgewiesenen Zu­sammensetzung, ohne Jemanden in der Anwendung bekannter Theile zu beschränken,

dem Fabrikanten Eberhard de Limon zu Düsseldorf unter dem nämlichen Tage auf ein Sicherheitsschloß, soweit dasselbe nach der vorgelegten Zeichnung und Beschreibung und dem vorgeleg­ten Modelle als neu und eigenthümlich erkannt ist,

dem Herrn Bruno Harras zu Böhlen bei Groß-Breitenbach im Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadl unter dem 11. Juni 1874 auf eine Reiseflasche in der durch Zeichnung und Beschrei­bung nachgewiesenen Zusammensetzung, ohne Jemanden in der Benutzung bekannter Theile zu beschränken,

auf drei Jahre, und für den Umfang des preußischen Staats.

Den Ellern und Vormündern kaiholischer schulpflichtiger Kinder soll, je nachdem sie dieselben in der einen oder anderen der beiden Richtungen erziehen lassen wollen, die Möglichkeit gewährt werden, sie den Einflüssen andersgläubiger Religions­lehrer zu entziehen. Es können deshalb katholische Schulkinder von dem Religonsunterricht in den Elemeutarichulen befreit werden, sobald nachgewiesen ist, daß derselbe durch andere, der eig nen Richtung angehörige, geeignete Personen außerhalb der Schule ertheilt werden kann. Als solche werden in's Besondere ordinirte katholische Geistliche und geprüfte Lehrer angesehen,

Vor einigen Tagen ist die zwischen Preußen und den thüringischen Staaten abgeschlossene Militäirconvention publicirt worden. Dieselbe tritt am 1. Oktober in Kraft und kann vor dem gleichen Termin 1884 nicht gekündigt werden. Geschieht dies, so hört der Vertrag mit Oktober 1886 auf. Die Militär­pflichtigen haben ihren Dienst für die Infanterie in den thnnn- gischen Regimentern, für Specialwaffen in den nächstgelegenen preußischen Garnisonen abzulnsten. Der Fahneneid wird dem

Landesherrn und dem Kaiser geleistet; der Letztere wird nur in außerordentlichen Fällen von seinem Dislocationsrechte Gebrauch machen. Zu Staatssteuern sind die Militärpersonen verpflichtet von Communalsteuern aber bleiben sie befreit.

In wie erheblichem Maße der Gebrauch der Korre­spondenzkarten zunimmt, ergibt u. A. die Thatsache, daß nach der neuesten Statistik die Anzahl der im Reichspostgebiete täg­lich zur Versendung kommenden Postkarten gegenwärtig bereits über 100,000 Stück beträgt. Im vorigen Jahre belief sich die­selbe auf 60,000 Stück täglich. Die aus diesem Verkehrszweige resultirende Jahreseinnahme beträgt 600.000 Thaler.

München, 11. Juni. Durch allerh. Entschließung vom 21. April l. I. wurde die Einführung einer neuen Lanze (Muster 1874) bei den Uhlanen-Regimentern unter Beibehaltung des bisherigen Fähnchens genehmigt. Die Gesammtlänge der Lanze ist 3,u Meter. Das Normalgewicht 2 K. Der Schwer­punkt der Lanze liegt etwa 70 Mm unter ihrer Mitte.

M ünchen, 11. Juni. Nach einem dem Finanzaus­schüsse der Abgeordnetenkammer vom Kriegsministerium zugegan- genen Ausweise sind nach Nenformation der Armee noch nach­stehende Offizierschargen gegenüber den Etats überzählig, näm­lich: 2 Obersten, 8 Oberstlieutenants, 1 Major, 2 Haupileute I. Klasse, 72 Hauptleute II. Klasse, 167 Premierlleutenants, 8 Kauzleisekretäre 19 Bataillonsauditeure und 7 Garnsionsapo- theker. Wenn sich diese überzähligen Offiziere auch auf alle Waffengattungen erstrecken, so gehört doch der weitaus größere Theil der Hauptleute und Premierlieutenants der Infanterie und den Jägern an.

Der kirchenpolitische Kampf, welcher von der Staats­gewalt namentlich im Berner Jura zu führen ist, hat zur Re- cognoscirung des socialen Terrains Anlaß gegeben. Im Jura war bisher für die Volksbildung am Wenigsten gethan und ge­rade hierdurch hatte man die Römlinge groß gezogen, die heute den Staat befehden. Der Kreuzer, der der Volksschule entzogen wird, kommt, wie sich auch in diesem Falle wieder h-rausstellt, der todten Hand zu Gute, die ihn zum Gulden hinauswuchert. Nur mit der Schulpolitik kann man die dunkeln Mächte be­kämpfen, welche das Leben der modernen Gesellschaft zu ersticken suchen. Die von der schweizerischen Regierung angestellten Un­tersuchungen werden diese Grundsätze bestätigt finden und sicher­lich die erforderlichen Schlüffe aus ihnen ziehen. (Triv.)

P a r i s, 11. Juni, Abds. Von der spanischen Grenze wird gemeldet: Zahlreiche baskische Banden haben sich unter dem Rufe:Es leben die Fueros und der Friede"! gegen Don Carlos erhoben. Don Carlos befahl, die Aufständischen, wo man sie gefangen nehme, zu füsiliren.

Paris, 11. Juni. Nachdem schon gestern auf dem Bahnhöfe von Versailles bei der Ankunft, sowie bei der Rück­reise der Deputaten tumnltuarische Scenen stattgefunden hatten, kam es heute auch auf dem hiesigen Bahnhöfe, als die Depu- tirten sich nach Versailles begeben wollten, zu ähnlichen Auf­tritten. Das Erscheinen Gambetta's gab zu dem Rufe:Cs lebe die Republik" Veranlassung, der von anderer Seite Mit lau* tem Zischen erwidert wurde. Dem entstandenen weiteren Kon­flikte wurde durch die Polizei ein Ende gemacht und ein der radikalen Partei angehöriger Deputirter vorübergehend verhaftet.