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Preis Huet. Stempel) $9äbrli6 8 161t. / Hawj. IMr.l. 15. Lierteljiirlich M ®gt. 6 $f. . • güt aneMärttge Abonnenten mit dem betreffen» ben Pokanslchlaz. Die einzelne Nummer 1 6gt.
HanMerAnreitzer
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
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Preis: , Die lipaltige Nsrmondzeile ob deren Raum
1 Sgr.
Die «palt. Zeil« 2 ®gt.
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3 ®gr.
Freitag den 12. Juni.
1874.
Unter Hinweisung auf die Bekanntmachung vom 30. Mai 1865 in Nr. 22 der polizeilichen Nachrichten wird wiederholt veröffentlicht, daß das Baden im offenen Main gegenüber dem Schloße Rumpenheim, sowie von da 500 Schritte weiter aufwärts und 500 Schritte weiter abwärts bei 15 Sgr. bis 1 Thlr. Strafe für jeden Betretungsfall verboten ist.
Die Herren Bürgermeister zu Dörnigheim, Bergen, Bischofsheim, Hochstadt und Fechenheim haben diefes noch besonders in ihren Gemeinden veröffentlichen zu lassen.
Hanau den 8. Juni 1874.
Der Landrath t Schrötter.
Nachdem zur Vornahme der im §. 8 der Verordnung vom 31. Dezember 1828 vorgeschriebenen allgemeinen öffentlichen Schutzpocken-Jmpfung für dieses Jahr im Einverständniß mit dem Herrn Stadtphysikus hier
Montag den 15.
„ „ 22. d. Mts.,
„ „ 29. jedesmal von Nachmittags 4 Uhr an, bestimmt worden, wird dieses den Eltern oder Angehörigen der im Jahre 1873 und früher dahier oder auswärts geborenen, hierselbst noch nicht zur Revision gestellten Kinder mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß sie die Kinder in den genannten Terminen auf das Neustädter Rathhaus in den großen Saal im mittleren Stock zur Impfung zu bringen oder die etwa bereits und mit Erfolg geschehene Impfung durch ärztliche Zeugnisse im Termin nachzuweisen, auch von dem früher erfolgten Ableben solcher Kinder Anzeige zu machen haben. Falls Krankheit die Aussetzung der Impfung erfordern sollte, ist darüber im Termin ärztliches Zeug
niß vorzulegen.
Jede Zuwiderhandlung hiergegen würde Strafe im Gemäßheit §. 24 obiger Verordnung nach sich ziehen.
Hanau den 11. Juni 1874.
Der Landrath : Schrötter.
Gefundene Gegenstände. Ein Fäßchen Bier. Ein goldenes Petschaft. Eine goldene Damenuhr. Ein Strohhut. Eine Schleife. Ein grünes Tuch. Ein Paar baumwollene Strümpfe. Ein weißes Tuch. Mehrere weiße Knöpfe. Ein Messer. Ein blaues Taschentuch. Ein Portemonnaie mit 6 fl. und 51 kr. Eine Brille. Ein Cigarrenetuis. Ein schwarz-weißes Tuch. Ein Taschenmesser. Ein Coupon. Ein weißes Taschentuch. Ein Dietrich. Ein eisernes Kreuz en miniature mit Band. Eine schwarze Brosche. Ein gelbes Taschentuch. Ein weißes Häubchen. Ein Pfeifchen. Ein weißes Taschentuch. Ein halber Gulden. Zwei ^ nabenmützen. Ein Portemonnaie. 1 Kreuzer. Ein schwarzseidener Hut. Eine Ledertasche. Ein Sack mit Haaren. Eine gestrickte Jacke.
Zugelaufen. Ein großer schwarzer Hund. Ein kleiner schwarzer Pinscher. Ein kleiner Pinscher. Ein Schäferhund. Ein Dachshund.
Verlorene Gegenstände. 20 österreichische Gulden. Zwei Leihhaüszettel.
Entlaufen. Zwei Hunde, der eine klein und schwarz, der andere dunkelgelb.
Hanau den 10. Juni 1874.
Tagesschau.
— In der nächsten Session wird die Regierung auch einen Gesetzentwurf vorlegen, welcher das Prozessionswcsen der katholischen Kirche regeln, und namentlich die öffentlichen Straßen von den kirchlichen Auszügen freihalten soll. Früher schon wurden deshalb die nöthigen Berichte und Gutachten von den Behörden eingezogen, und nach deren Eingänge eine gewisse Art von Prozessionen unter das Vereinsgesetz gestellt, weil die betreffende Gesetzesbestimmung nur solche Prozessionen, Wallfahrten und Bittgänge von der vorgängigen Polizei-Erlaubniß ausnimmt, welche in hergebrachter Weise gehalten werden. Abgesehen von dieser gezwungenen Jnterpretion, will man der Sache jetzt auf gsetz- lichem Wege beikommen und dabei einen besonderen Nachdruck auf Verkehrsstörungen legen, da in manchen Gegenden die Prozessionen eine Woche andauern, Andersgläubige dadurch verletzt und Straßen-Tumulte herbeigeführt worden sind. In Frankreich verordnet ein Gesetz, daß kirchliche Prozessionen nur an solchen Ortschaften sich auf freier Straße bewegen dürfen, in welchen ausschließlich Katholiken wohnen, während die kirchlichen Auszüge sonst überall auf die Kirchen beschränkt sind, ein Gesetz, das allerdings schon unter Louis Philipp und noch mehr unter dem verflossenen Bonaparte, ganz außer Uebung kam, nichtsdestoweniger aber immer noch Gesetz ist.
— Ueber die Funktionen der neuen Fabrikinspektoren wird Folgendes berichtet: Der Fabrikinspekior, so schreibt das „Berl. Tagbl.", fungirt als Organ der Provinzial-Centralbehörde und wird als solches durch eine von letzterer ausgestellte Karte legi- timirt. Er führt ein Dienstsiegel mit dem preußischen Adler, seinem Titel und dem Namen der Provinz. Zur Durchführung der von ihm getroffenen Anordnungen hat er sich der Vermittelung der kompetenten Polizeibehörden zu bedienen. Ueber die Ressort-Verhältnisse der Fabrik-Inspektoren zu den Kreis- und Lokalbehörden, sowie über deren Befugnisse den Gewerbetreibenden resp, den Fabrikbesitzern gegenüber, wird demnächst noch ein besonderes allgemeines Reglement von dem Minister des Innern erlassen werden; einstweilen sind die Provinzialregierungen angewiesen worden, je für ihren Bezirk die desfallsigen näheren Anweisungen zu erlassen.
— Das Leib-Kürassier Regiment, schlessisches Nr. 1., feiert am 26. 27. und 28. d. M. sein 200jähriges Jubiläum. Gleichzeitig wird die Einweihung des Kriegerdenkmals in Breslau stattfinden.
— Paderborn, 10. Juni. Der Bischof Martin von Paderborn ist gestern Abend durch ein Schreiben des hiesigen Kreisgerichts vom 6. Juni aufgefordert worden, sich spätestens innerhalb der nächsten 8 Tage zur Verbüßung der über ihn verhängten sechswöchentlichen Gefängnißhaft wegen gesetzwidriger Besetzung der Pfarrstelle Alme zu stellen, widrigenfalls seine zwangsweise Vorführung ins hiesige Juquisitoriat angeordnet werden würde.
— Ems, 11. Juni, Vormittags. Ihre Königliche Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Carl von Preußen sind mit zwei Plinzessinnen Töchtern Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Carl, zu einem Besuche Sr. Majestät des Kaisers von Rußland hier eingetroffen und von dem Kaiser Alexander am Bahnhöfe empfangen worden. (R. u. St. A.)
— Darmstadt, 10. Juni. Die Zweite Kammer ge-