SdounemeulS- Preis
(Inci. Stemoel) ; Jährlich 3 161t. , Halbj. Z6lt.l. 15.
Lierreljährlich 38 6gr. 6 $f. . »Für auswärtige Abonnenten nit dem betreuenden Pokaufichlag. Die einzelne Stummer 1 6gt.
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
^§133.
Mittwoch den 10. Juni.
guftrtion » Prei»:
Die ifpaltfge Garmondzeile ot deren Saum
1 Sgt.
Die LsPalt. Beil« 3 Sgr.
DieSipaltigeZelll 3 Sgr.
1874.
176m 1. Juli d. J. an wird durch " Wegfall der Stempelsteuer den Zeitungen eine Erleichterung geschaffen und wollen wir nicht verfehlen den dadurch entstehenden Nutzen unsern Abonnenten zum allergrössten Theil ab^utreten.
Von dem genannten Tage an werden wir daher den „Hanauer Anzeiger“, der sich einer immerwährend bedeutend steigernden Verbreitung zu erfreuen hat, zu dem seitherigen Preise in grösserem Formate erscheinen lassen.
Den Eesern bieten wir damit mehr Stoff und dem inserirenden Publikum durch breitere Spalten bei unverändertem Insertionspreis eben- wohl einen bedeutenden Vortheil.
Wir empfehlen hiermit den „Hanauer Anzeiger“ auch in seiner neuen Gestalt dem Wohlwollen des ver- ehrlichen Publikums.
Redaction & Expedition des „Hanauer Anzeiger.“
Bekanntmachung.
Mittwoch den 5. August er, von 9 Uhr Vormittags ab, sollen hierselbst circa 100 Gestütpferde, bestehend aus Landbeschälern, Mutterstuten (meistens bedeckt), 4jährigen Hengsten, Walachen und Stuten und jüngeren Fohlen, meistbietend gegen Baarzahlung verkauft werden.
Sämmtliche 4jährigen und älteren Pferde sind mehr oder weniger geritten, die zu verkaufenden Pferde werden am 3. und 4. August, von 7 bis 10 Uhr Morgens, geritten und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr auf Wunsch an der Hand gezeigt.
Für Personenbeförderung zu den bezüglichen Zügen vom und zum Bahnhöfe wird am 3., 4. und 5. August gesorgt sein.
Trakehnen den 27. April 1874.
Der Laudstallmeister
von Daffel.
Wird veröffentlicht. Hanau am 20. Mai 1874.
Der Landrath.
Unter Hinweisung auf die Bekanntmachung vom 30. Mai 1865 in Nr. 22 der polizeilichen Nachrichten wird wiederholt veröffentlicht, daß das Baden im offenen Main gegenüber dem Schloße Rumpenheim, sowie von da 500 Schritte weiter aufwärts nnd 500 Schritte weiter abwärts bei 15 Sgr. bis 1 Thlr. Strafe für jeden Betretungsfall verboten ist.
Die Herren Bürgermeister zu Dörnigheim, Bergen, Bischofsheim, Hochstadt und Fechenheim haben dieses noch besonders in ihren Gemeinden veröffentlichen zu lassen.
Hanau den 8. Juni 1874.
Der Landrath: Schrötter.
Die sämmtlichen Herren Bürgermeister des Kreises werden hiermit aufgefordert zu verhindern, daß die dem Betteln ergebenen Personen ihrer Gemeinden an den Tagen des Lamboyfestes 12., 13. und 14. d. Mts. im Lamboywalde oder auf den dorthin führenden Wegen betroffen werden.
Das bereits durchgeführte Gesetz über den Unterstützungswohnsitz hat jeden Grund zum Betteln für die Gemeinde-Armen wegfallen lassen.
Es wollen die Herren Bürgermeister die Ortsarmen bedeuten, daß jeder Bettler, auch an den obenbezeichneten Tageu nach dem Strafgesetzbuch behandelt werden wird.
Hanau den 9. Juni 1874.
Der Landrath : Schrötter.
Tagesschau.
— In der Woche vom 17. bis 23. Mai 1874 sind geprägt worden, an Silbcrmüuzen: 890,462 Mark 1-Markstücke, 155,010 Mark — Pfennige 20-Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 113,786 Mark 80 Pf. 10-Pfennigstücke, 34,983 Mark 60 Pf. 5-Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 16,359 Mark 80 Pfennige 2-Pfennigstücke, 9532 Mark 67 Pf. 1-Pfennigstücke. Vorher waren geprägt: an Goldmünzen: 819,369,060 Mark 20-Mark- stücke, 202,800,640 Mark 10-Markstücke; an Silbermünzen: 17,023,162 Mark 1-Markstücke, 5,283,765 Mark 60 Pfennige 20-Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 1,980,600 Mark 50 Pf. 10-Pfennigstücke, 119,230 Mark 90 Pf. 5-Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 347,271 Mark 86 Pf. 2-Pfennigstücke, 98,645 Mark 96 Pf. 1-Pfennigstücke. Mithin sind im Ganzen geprägt: an Goldmünzen: 1,022,169,700 Mark; an Silbermünzen: 23,352,399 Mark 60 Pf.; an Nickelmünzen: 2,248,601 Mark 80 Pf.; an Kupfermünzen: 471,810 Mark 29 Pf.
— Der Oberkirchenrath hat die Consistorien der östlichen Provinzen veranlaßt, im Monat Juli die Kreissynoden zusammenzuberufen. Auf denselben wird zunächst die Wahl von Abgeordneten zur Provinzial-Synode erfolgen. Im Uebrigen sollen die Kreissynoden sich gutachtlich über einige Punkte in Betreff des Civilehegesetzes äußern; alle anderen Gegenstände sollen einstweilen zurückstehen und die Dauer der Synode nur auf zwei Tage bemessen sein.
— Fürst Bismarck hat, nach der „Trib.", durch einen Agenten des Hauses S. Bleichröder in Kissmgen eine Wohnung miethen lassen.
— Posen, Dienstag 9. Juni, Vormittags. Der Ober- Präsident Günther hat heute das Riesige Domkapitel zur Wahl