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den DoitaufiLiag. Die einzelne Num­mer 1 Sgr.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

DieMaltigeHeil'

3 Sgr.

Samstag den 6. Juni

Um ansteckenden Krankheiten bei Zeiten möglichst vorzu­beugen, erscheint es noch vor Beginn der heißeren Jahreszeit dringend geboten eine Entleerung bezw. Desiuficirnng sämmt­licher Abtrittsgruben, Dungkauten und sonstiger Ablagerungs­plätze von Unrath vorzunehmen.

Die Hausbesitzer werden deshalb ersucht, sowohl im eig­nen als allgemeinen Interesse die Entleerung der bezeichneten Gruben rc. baldigst bewerkstelligen zu lassen, da die Erfahrung lehrte, daß im Falle des Ausbruches einer Epidemie zu schnel­ler Durchführung dieser Maßregel es an hinreichendem Fuhr­werk fehlt.

Ebenso werden die Vorstände aller staatlichen und städtischen Gebäude und Schulen, die Besitzer von Fa- briketablissemcnts, die Leiter von Privatschulen und Pensionaten, Gasthofbesitzer, Wirthe und Restaurateurs dringend ersucht in den unter ihrer Aufsicht stehenden Gebäu­den rc. das Erforderliche veranlassen zu wollen. Eine regel­mäßige Desinfektion der Gruben rc. von acht zu acht Tagen muß dringend empfohlen werden. Das geeignete Material ist in jeder Apotheke und Materialienhandlung billig zu beziehen.

Hanan am 28. Mai 1874.

Der Landrath : Schrötter.

Die polizeiliche Anordnung vom 7. Juli 1819, nach wel­cher an heißen Tagen im Sommer die Straßen der Stadt täglich mit frischem Wasser begossen, bezw. die Flösser von Unreinig­keiten gesäubert werden sollen, wird zur pünktlichen Befol­gung Seitens der zur Sttaßenremigung Verpflichteten in Er­innerung gebracht.

Hanau am 3. Juni 1874.

Der Landrath : Schrötter.

Tagesschau.

Wie verschiedenen Blättern gemeldet wird, würde Prinz Friedrich Wilhelm, der älteste Sohn des Kronprinzen, welcher nach seiner auf den 1. September angesetzten Confirmation wie üblich seinen eigenen Hofstaat erhält, zu seiner weiteren Ausbil­dung, wie bis jetzt bestimmt, vermuthlich von Michaelis nächsten Jahres ab, die Universitäten Bonn und Straßburg besuchen. Als dritte Universität, auf welcher der Prinz seinen Studien obliegen soll, sei außerdem eventuell noch Göttingen in Aussicht genommen. Die Universitätszeit des jungen Prinzen wird sich mindestens auf die Dauer von 2 Jahren erstrecken.

Da durch die Preissteigerung aller Lebensbedürfnisse viele Pensionäre in wirkliche Bidrängniß gerathen sind, wurde bekanntlich bei Feststellung des. Etats für 1874 ein Fonds zur Verbesserung der Pensionen ausgesetzt, mit welchem bedürftigen und würdigen Pensionären aufgeholfen werden soll. In Folge dessen ist nunmehr den sämmtlichen Verwaltungsbehörden die Weisung zugcgangen, die bei ihnen eingereichten Gesuche um Ver- ^sserung der Pensionen genau zu prüfen und nach sorgfältiger Ermittelung der persönlichen Verhältnisse der Bittsteller die ge­eigneten Vorschläge an die Ceniralbehörden gelangen zu lassen.

Die Prügelstrafe, welche in den Zuchthäusern bisher als Tisciplinarstrase noch auf Anordnung der Direction in An­wendung gebracht wurde, ist nunmehr im Wege einer Ministe-

rial-Verordnung dahin beschränkt worden, daß dieselbe nur bei notorisch unverbesserlichen Züchtlingen und nicht mehr auf An­ordnung der Direction angewendet werden soll. Ueber jeden einzelnen Fall, in dem die Prügelstrafe für nothwendig erachtet wird, ist an das Ministerium des Innern zu berichten und die­ses wird zunächst über die Anwendbarkeit und Zulässigkeit, sowie über die Anzahl der zu ertheilenden Hiebe befinden.

Der Magistrat von Breslau, der seit längerer Zeit schon bemüht ist, aus städtischen Lehranstalten alle konfessionellen Rück­sichten zu verbannen, hat neuerdings auch jüdische Religions- lehrer angesteÜt. Bisher war dieser Unterricht nur auf die un­teren Klassen, Sexta und Quinta beschränkt, jetzt aber hat der Magistrat weitere Mittel für diesen Zweck bewilligt, so daß der Unterricht bis zur Sekunda fortgeführt wird. Auch in dem so berühmt gewordenen Magdalenäum wird jüdischer Religions­unterricht ertheilt. An dem konfessionslosen Johanneum unter­richten jetzt nicht weniger als vier Religionslehrer, der evange­lische, der katholische, der altkatholische und der jüdische. Der jüdische Religionsunterricht ist in allen Anstalten, in denen er ertheilt wird, unentgeltlich und facultativ; er wird so streng ge­handhabt, daß kein Privatreligionsunterricht von dem Schulun­terrichte entbindet. Nur die Zeugnisse der Neligionsschulen der Synagogen-Gemeinde, sowie der hebräischen Unterrichtsanstalt be­freien von demselben.

Darmstadt, 4. Juni. Obergerichtsrath Görz von Mainz (nationalliberal) wurde vom Großyerzog zum Präsidenten der zweiten Kammer ernannt.

In der Mittwoch-Sitzung der bairischen zweiten Kam­mer wurde der Antrag der Avgg. Schüttinger und Hauck bera­then, daß die Beschwerde des Jesuitenpaters Graf Fugger über seine Ausweisung wegen der durch Außerachtlassung des baierischen Reservatrechts begangenen Verletzung der Verfassung für begrün­det erklärt werde. Gegen den Antrag sprach besonders ausführ­lich und schlagend Professor Edel. Von den Ministern, die sich wiederholt auf Prof. Edel's Rede bezogen, erklärte zunächst der Minister des Innern, v. Pfeufer, kein Ministerium werde in der Lage sein, einen Beschluß dieser Art auszuführen, der Bundesraih werde sich eine derartige Nichtachtung eines Reichsgesetzes nicht gefallen lassen. Die baierische Regierung werde in solchem Falle den Rückzug antreten müssen und vor einer solchen Eventualität wolle er die Regierung bewahren. Der Cultusmin ster von Lutz ging auf die Entstehungsgeschichte der Versailler Verträge zurück und erklärte, die baierischen Unter­händler hätten in Versailles weder die dem baierischen Reservat­rechte von den Ultramontanen gegebene Auslegung gemeint, noch auch würden sie, selbst wenn sie eine derartige Interpretation gemeint hätten, eine solche haben durchsetzen können. Gleichwohl wurde der Schüttinger-Hauck'sche Antrag bei der Abstimmung mit 77 gegen 76 Stimmen angenommen.

In der Pfalz wird nun der Versuch gemacht, auch die Anstellung jüdischer Lehrer an christlichen Schulen durchzusetzen. Wie diePf. Z." miltheilt, hat der Kreisschulinspeklor Matt im Kaiserslauterer Sladtrathe am 22. d. erklärt: Die Anstellung von Juden sei nurzur Zeit" ausgeschlossen.In Neustadt habe kürzlich eine Versammlung israelitischer Cultusvorstäude und Lehrer stattgefunden, in welcher ein darauf bezügliches Gesuch