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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

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Erscheint täglich mit Arisnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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Freitag den 5. Juni.

Um ansteckenden Krankheiten bei Zeiten möglichst vorzu­beugen, erscheint es noch vor Beginn der heißeren Jahreszeit dringend geboten eine Entleerung bezw. Deèinficirung sämmt­licher Abtrittsgruben, Dungkauten und sonstiger Ablagerungs- Plätze von Unrath vorzunehmen.

Die Hausbesitzer werden deshalb ersucht, sowohl im eig­nen als allgemeinen Interesse die Entleerung der bezeichneten Gruben rc. baldigst bewerkstelligen zu lassen, da die Erfahrung lehrte, daß im Falle des Ausbruches einer Epidemie zu schnel­ler Durchführung dieser Maßregel es an hinreichendem Fuhr­werk fehlt.

Ebenso werden die Vorstände aller staatlichen und städtischen Gebäude und Schulen, die Besitzer von Fa­briketablissements, die Leiter von Privatschulen und Pensionaten, Gasthofbefitzer, Wirthe und Restaurateurs dringend ersucht in den unter ihrer Aufsicht stehenden Gebäu­den rc. das Erforderliche veranlassen zu wollen. Eine regel­mäßige Desinfektion der Gruben rc. von acht zu acht Tagen muß dringend empfohlen werden. Das geeignete Material ist in jeder Apotheke und Materialienhandlung billig zu beziehen.

Hanau am 28. Mai 1874.

Der Landrath: Schrötter.

Die polizeiliche Anordnung vom 7. Juli 1819, nach wel­cher an heißen Tagen im Sommer die Straßen der Stadttäglich mit frischem Wasser begossen, bezw. die Flösser von Unreinig­keiten gesäubert werden sollen, wird zur pünktlichen Befol­gung Seitens der zur Straßenreinigung Verpflichteten in Er­innerung gebracht.

Hanau am 3. Juni 1874.

Der Landrath: Schrötter.

Tagesschau.

Ueber eine neue Folge von Kirchengesetz-Entwürfen in der nächstrn Landtagssession ist in den letzten Tagen Allerlei be­richtet worden. Es steht damit thatsächlich wie folgt. Beab­sichtigt wird die gesetzliche Regelung der Verwaltung des Ver­mögens katholischer Kirchengemeinden und sind dazu erforderliche Vorarbeiten bereits angeordnet, doch vielfache Schwierigkeiten wegen der Verschiedenartigkeit der zu berücksichtigenden Provin- zialrechte zu überwinden. Hinsichtlich des Kloster- und Ordens­wesens bestehen ähnliche Absichten, doch finden in Bezug hierauf erst statistische Erhebungen statt, welche wahrscheinlich vor weite­rer Beschreitung legislatorischer Stadien veröffentlicht werden möchten. Trib.

Nach einer vom Reichskanzleramte veröffentlichten Ueber­sicht der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaftlichen Steuern fo wie anderer Einnahmen im Deutschen Reiche für die Zeit vom 1. Jan. bis zum Schluffe des Monats April 1874 betru­gen diese etwa 45 Mill. Thlr.

Fürst Bismarck hat, wie man hört, vor seiner Abreise mehrfach Anordnungen bezüglich der Elsaß-Lothringischen Ange­legenheiten getroffen, um den an ihn gerichteten Wünschen der dortigen Bevölkerung entgegen zu kommen. Die Erweiterung Straßburgs soll so weit als thunlich befördert werden, aber auch andere Maßregeln sind in Aussicht genommen, um nament­

lich Erleichterungen in Handel und Verkehr in den Reichslanden herbeizuführen. Allem Anschein nach bereitet sich auch ein Um­schlag in der Stimmung zu Gunsten Deutschlands vor.

Den Fabrikanten, Gebrüdern Schmidt zu Schwelm ist unter dem 30. Mai 1874 ein Patent auf eine Maschine zum Vorschmieden sechskantiger Schraubenmuttern in der durch Zeich­nung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung, ohne Jemanden in der Anwendung bekannter Theile derselben zu be­schränken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Fabrikinspektoren. Dem Vernehmen nach ist jetzt Sei­tens des Handelsministeriums für jede Provinz die Errichtung der Stelle eines Fabrikinspektors in Aussicht genommen worden. Dem Fabrikinfpektor liegt die Aufsicht über die Ausführung der gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Beschäftigung jugendlicher Arbeiter ob, und steht ihm das Recht der Revision der Fabriken zu. Außerdem ist derselbe zur Wahrnehmung der fortlaufenden Controle des concessionsmäßigen Bestandes und Betriebes der im § 16 der Gewerbeordnung bezeichneten Anlagen befugt. (Trib.)

In Köln hat die Verurtheilung wegen Uebertretung der Maigefetze in der letzten Woche eine bis dahin ungekannte Höhe erreicht. Der Erzbischof wurde zwei Mal zu je 1000 Thalern oder 10 Monaten Gefängniß, und 4 Geistliche zu kleineren Geldbußen oder 3 Monaten Gefängniß verurtheilt. Die ge­summte trafsumme der einen Woche belief sich auf 2300 Thlr. Geldbuße oder 1 Jahr und 11 Monate Gefängniß. Der Erz­bischof gab übrigens auf eine an ihn gerichtete Anfrage die Er­klärung ab, daß er derartigen gerichtlichen Verhandlungenein für alle Mal" nicht beiwohnen wolle.

In Hamburg wurde vor einigen Tagen von zwei engli­schen Detectives der Kaufmann David Klau aus Bayern (Theil­feld) eingeliefert und sofort durch zwei Polizeibeamte nach Ans­bach weiter transportirt. Klau ist nach langem Suchen in Lon­don endlich verhaftet worden. Er war 1866 Armeelieferant für die bayerischen Truppen und hat sich hierbei erhebliche Unter­schlagungen zu Schulden kommen lassen. Als die Sache ruch­bar wurde, entfloh der Genannte kurz vor Ertheilung des Haft­befehls.

In Dresden hat während der Beurlaubung des preußi­schen Gesandten, Grafen Solms, der Sohu des Reichskanzlers, Graf Herbert von Bismarck, die Geschäfte der Gesandtschaft übernommen.

Unter den militärischen Mittheilungen derKöln. Ztg." finden sich folgende Angaben, welch für Süddeutschland von be­sonderem Interesse sind, für deren Richtigkeit wir jedoch keine Bürgschaft übernehmen können:Die Eisenbahnbefestigung, welche sich bekanntlich in Norddeutschland namentlich in Betreff wichtiger Flußübergänge schon vielfach ausgeführt findet, scheint jetzt auch in Süddeutschland, dort jedoch in der Bedeutung von Sperrforts für wichtige Eisenbahnknotenpunkte, Platz greifen zu sollen. Neuerdings ist nämlich süddeutscherseits die Wiederbefesti­gung von Hohentwiel als Sperrfort für den nur eine Viertel­stunde von diesem einstigen schwäbischen Fürstensitz entfernten Eisenbahnknotenpunkte Singen in Vorschlag gebracht worden, in welchem drei der vier von der Schweiz nach Stuttgart, Ulm, und überhaupt nach Süddeutschland führenden Eisenbahnen sich