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ZWgleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, Md Samstags mit der Berliner Provinzial-Lorrespondeaz.
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W122. Donnerstag den 28. Mai. 1874.
Tagesschau.
— B erlin, 27. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König sind heute früh von Wiesbaden über Ems kommend hierher zurückgekehrt.
— Der „R. u. St.-A." enthält: 1) Gesetz über die Verwaltung erledigter katholischer Bisthümer. Vom 20. Mai 1874. 2) Gesetz wegen Deklaration und Ergänzung des Gesetzes vom 11. Mai 1873 über die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen (Gesetz-Samml. 1873 S. 191). Vom 21. Mai 1874.
— Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 11. d. M. die Errichtung einer Reichsanstalt für Meteorologie des Meeres und der deutschen Meeresküsten unter dem Namen „Deutsche Seewarte", unter Vorbehalt der durch den Haushalts-Etat zu bewilligenden Kosten, genehmigt; sich auch damit einverstanden erklärt, daß zu diesem Zwecke als wiederkehrende ordentliche Ausgabe die Summe von 74,800 Mk. und als einmalige Ausgabe die Summe von 65,000 Mk. auf den Haushalts-Etat des Deutschen Reichs für 1875 gebracht werde, wogegen die bisher an die Seewarte bewilligte jährliche Subvention von 18,000 Mk. in Wegfall komme. Der Bundesrath hat beschlossen, den Reichskanzler zu ersuchen, zur Ausführung das weiter Erforderliche zu veranlassen, insbesondere eine entsprechende Gesetzesvorlage dem Bundesrathe demnächst zugehen zu lassen. (R. u. St. A.)
— Das im „Centralblatt f. d. D. R." publicirte Betriebs- Reglement für die Eisenbahnen Deutschlands vom 11. Mai 1874 kommt in seinen Bestimmungen für die Beförderung von Personen, Reisegepäck, Leichen, Fahrzeugen und Thieren, sowie von Gütern, vom 1. Juli 1874 ab auf sämmtlichen Eisenbahnen Deutschlands im Lokal- und Verbandverkehr, sowie im Verkehr von Bahn zu Bahn zur Anwendung. Special-Bestimmungen einzelner Eisenbahn-Verwaltungen oder Eisenbahn-Verbände haben neben diesem Reglement nur Geltung, wenn sie in die bezüglichen Tarife ausgenommen sind, mit den Festsetzungen dieses Reglements nicht im Widerspruch stehen, dieselben vielmehr nur ergänzen oder wenn sie dem Publikum günstigere Bedingungen gewähren. Das Reglement zerfällt in 4 Abschnitte: I. Allgemeine Bestimmungen (§§. 1—6). II. Beförderung von Personen, Reisegepäck, Leichen, Fahrzeugen und lebenden Thieren (§§. 7—45). ill. Beförderung von Gütern (§§. 46—70). IV. Schlußbestimmung.
— In hiesigen und auswärtigen Zeitungen findet sich die Angabe, daß in Folge kriegsministerieller Anordnung den Frauen und Kindern von Militairpersonen die ihnen bisher aus Staatsfonds gewährte freie Arznei und ärztliche Hülfe entzogen worden sei. Die „N. Allg. Ztg." ist nun in der Lage, diese Angabe für jeder Begründung entbehrend zu erklären.
— Bei der Bedeutung, welche das Amt des Schulinspektors in den letzten Jahren gewonnen, hat es der Kultusminister für unzulässig erklärt, die Kandidaten der Theologie von dem Seminarbesuch zu entbinden; da, wie der Minister betont, der letztere ihnen nicht nur die Anschauung normalen Schulwesens, sondern auch im Verkehr mit dem Director und dem Lehrercollegium Gelegenheit bietet, sich über die wichtigsten Angelegenheiten der Volksschule zu belehren.
— Die Seilens des Kriegsministers und der Minister des Innern und des Handels über die Organisation des Transports
größerer Truppenmassen auf Eisenbahnen, sowie überhaupt für den Transport der Truppen und des Armeematerials und über die Beförderung kranker und verwundeter Militairs erlassenen Instructionen werden, gutem Vernehmen nach, den im letzten Kriege gemachten Erfahrungen gemäß verbessert werden.
N. Frkftr. Pr.
Patent-Ertheilung.
Dem Kaufmann I. H. F. Prillwitz zu Berlin unter dem 22. Mai d. J. auf eine Flachsbrechmaschine in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung, ohne Jemand in Benutzung bekannter Theile zu beschränken,
dem Herrn Franz ommer zu Berlin unter dem 21. Mai auf eine mechanische Reinigungs-Vorrichtung an Dampfkesseln in der durch Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung, ohne Jemand in der Anwendung bekannter Theile zu beschränken, auf drei Jahre und für den Umfang des preußischen Staats.
— Bonn, 27. Mai. Die erste altkatholische Synode ist heute Morgen durch Bischof Reinkens eröffnet worden. Die vom Constanzer Congreß aufgestellte Synodal- und Gemeinde- Ordnung wurde angenommen, hierauf zur Berathung der vorgeschlagenen kirchlichen Reformen übergegangen. Anwesend sind 28 Geistliche und 57 Delegirte von Gemeinden.
N. Frkftr. Pr.
— Breslau, 27. Mai. Zu der hier tagenden 21. Versammlung deutscher Lehrer sind bis jetzt gegen 3000 Theilnehmer eingetroffen. Gestern Abend sand eine Versammlung statt, in welcher das aus Schulrath Hoffmann in Hamburg, Hauptlehrer Sturm von hier und Schuldirector Berthold aus Dresden bestehende Präsidium gewählt wurde. Die Versammlung wird in der heutigen ersten Hauptsitzung durch den Königlichen Kommissarius, Regierungs- und Schulrath Ranke begrüßt und Namens der Stadt durch den Ober-Bürgermeister v. Forcken- beck willkommen geheißen werden.
— Homburg, 21. Mai. In der heutigen Sitzung des königl. Landgerichts wurden zwei Metzgermeister von hier wegen Fälschung der Würste mittelst Stärkemehl, der eine zu einer Geldstrafe von 2 und der andere zu einer von 4 Thalern ver- urtheilt, ferner wurde auch die Konfiskation von 350 Würsten ausgesprochen.
— Die am 25. Mai in Leipzig versammelt gewesene ständige Deputation des deutschen Juristentages hat beschlossen, dieses Jahr von der Einberufung des Juristentages abzusehen und die Sitzung auszusetzen.
— Ueber die Erziehung des österreichischen Kronprinzen erzählt eine Wiener Korrespondenz der „Bohemia": Der niederösterreichische Geweröeverein hilelt kürzlich feine tausendste Plenarversammlung ab, und um die Feier dieses Jubiläums zu erhöhen, hatte sich das Präsidium bei dem Kaiser gnd bei den Erzherzogen Rainer und Karl Ludwig Audienzen erbeten, um dem Kaiser das Stattfinden der Feierlichkeit anzuzeigen und die Erzherzoge um die Ehre ihrer Anwesenheit bei derselben zu bitten. Dem Kaiser wurde überdies noch die Bitte vorgetragen, auch dem Kronprinzen das persönliche Erscheinen bei der Feierlichkeit zu gestatten. Der Kaffer nahm die Präsidenten des Vereins sehr gnädig auf, stellte in Aussicht, daß er sich durch seinen Bruder werde vertreten lassen, bezüglich des Kronprinzen aber erklärte