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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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Dienstag den 26. Mai.

1874.

Bekanntmachung.

Mittwoch den 5. August er, von 9 Uhr Vormittags ab, sollen hierselbst circa 100 Gestütpferde, bestehend aus Land­beschälern, Mutterstuten (meistens bedeckt), 4jährigen Hengsten, Walachen und Stuten und jüngeren Fohlen, meistbietend gegen Baarzahlung verkauft werden.

Sämmtliche 4jährigen und älteren Pferde sind mehr oder weniger geritten, die zu verkaufenden Pferde werden am 3. und 4. August, von 7 bis 10 Uhr Morgens, geritten und Nachmit­tags von 3 bis 6 Uhr auf Wunsch an der Hand gezeigt.

Für Personenbeförderung zu den bezüglichen Zügen vom und zum Bahnhöfe wird am 3., 4. und 5. August gesorgt sein.

Trakehnen den 27. April 1874.

Der Landstallmeister von Daffel.

Wird veröffentlicht.

Hanau am 20. Mai 1874.

Der Landrath.

Die Herren Bürgermeister und Ortspolizeiverwalter des Kreises wollen alsbald für Beschaffung des zum Nachschlagen unentbehrlichen alphabetischen Sachregisters zum Regie­rungs-Amtsblatt pro 1873 und eventuell zu den früheren Jahrgängen sorgen.

Das Register kann von den betreffenden Kaiserlichen Post­stellen gegen Zahlung von 5 Sgr. pro Jahrgang bezogen werden.

Hanau am 21. Mai 1874;

Dem Konrad lker zu Niederrodenbach ist ein Pinscher­hund männlichen Geschlechts von schwarzer Farbe, stumpfen Ohren und kurzi r Ruthe zugelaufen, derselbe hatte ein Halsband mit Schlößchen an.

Hanau am 21. Mai 1874.

Tagesschau.

Die formose Art, so schreibt die Berl.Trib.", in wel­cher den Umstünden gemäß am Donnerstag der Landtag geschloffen wurde, stand im umgekehrten Verhältniß zu der Bedeutung der abgelaufenen Session. Nicht der Zahl wohl aber dem Werthe ihrer Ergebnisse nach, zählt dieselbe zu den ertragsreichsten Ab­schnitten unserer parlamentarischen Geschichte, wie Freund und Feind einander nicht verhehlen. Gesetze wie das über die Civil- ehe, über die Verfassung der evangelischen Kirche, über die Ver­waltung erledigter katholischer Bisthümer sind von so tief durch­dringender Bedeutung für das gesammte bürgerliche Leben, daß sie allein schon genügen würden, die Aufmerksamkeit des Politi­kers an die abgelaufene Session zu fesseln. Es ist eine alte Er­fahrung, daß in Zeiten erhöhten politischen Lebens auch die Ge­setzgebung zu gesteigerter Thätigkeit genöthigt wird, um die alten und überlebten Formen den neuen Bedürfnissen passend umzugestalten. In Zeiten innerer Schwäche herrscht regelmäßig auch politische 'Stagnation; je kräftiger der Staat sich entwickelt, je mehr sein Ansehen im Innern und 'nach Außen hin wächst, desto

rascher arbeitet die Gesetzgebung, denn sie bedeutet den Puls­schlag im Leben des Staats. Die Geschichte, insbesondere die­jenige des Alterthums bestätigt diese Erfahrung auf jedem Blatte und wenn man deshalb von dem regen politischen Leben unserer Zeit verächtlich, als von einerGesetzesfabrik" spricht, so zeigt sich darin nur das Gefühl des eigenen Siechthums, dem der kraftvolle Aufschwung des heutigen Staatswesens Neid und Miß­gunst erzeugt. Wohl kommt es, bei der überreichen Fülle gesetz­geberischen Stoffes vor, daß nicht überall sogleich das Richtige getroffen und ein untadelhaftes Ganzes geschaffen wird. Eine sehr wohlfeile Genugthuung aber ist es, aus den später dann nöthig werdenden Abänderungen und Verbesserungen auf den Un- werth der ganzen Gesetzgebung zu schließen. Noch heute betrach­ten wir als unerreichtes Muster legislatorischen Schaffens die Gesetze der römischen Kaiserzeit; jeder Kenner aber weiß, daß dieser feingegliederte Bau nicht etwa durch einen einzigen Act entstanden, sondern sich langsam aus den practischen Erfahrungen heraus entwickelt hat. Die Nachträge undNovellen" des rö­mischen Rechts sind fast ebenso umfangreich, wie die ursprüng­lichen Gesetze selbst, kein Sachverständiger aber wird deshalb die römischen Legislatoren tadeln. Zur richtigen Würdigung unserer Verhältnisse wird es gut fein, von Zeit zu Zeit sich solche histo­rische Erscheinungen zu vergegenwärtigen, um die Schmähungen der Gegner unserer Zeit in ihrem wahren Werthe zu erkennen. Der Abschluß einer großen parlamentarischen Periode bietet den günstigen Zeitpunkt hiezu.

Die bestehenden Reichsbehörden sollen in der Folge eine Erweiterung erfahren; es soll eine Zwischeninstanz zwischen dem Reichskanzler in den Departements des Reichskanzleramtes ge­schaffen werden, etwa so wie die Einrichtung des preußischen Staatsministeriums zu den einzelnen Ministerien besteht. That­sächlich entspricht eine solche Einrichtung einem, älteren Plane des Fürsten Bismarck, und es verlautet, daß derselbe vor einigen Wochen darüber mit einzelnen Fachmännern conferirt habe. In­teressant ist, daß nun in freiconservativen Blättern der Plan als eine neue Erfindung gepriesen und als äußerst zweckmäßig zur Annahme empfohlen wird.

In der Woche vom 3. bis 9. Mai 1874 sind geprägt worden an Silbermünzen: 1,075,144 Mark 1-Markstücke, 137,121 Mark 60 Pfennige 20-Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 109,298 Mark 50 Pf. 10-Pfennigstücke, 22,117 Mark Pf. 5-Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 19,972 Mark 46 Pfennige 2-Pfennigstücke, 6635 Mark,14 Pf. 1-Pfennigstücke. Vorher waren geprägt: an Goldmünzen: 819,369,060 Mark 20-Mark- stücke, 202,800,640 Mark 10-Markstücke; an Silbermünzen: 15,272,301 Mark 1-Markstücke, 4,983,400 Mark 20 Pfennige 20-Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 1,746,865 Mark 30 Pf. 10-Psennigstüae, 64,998 Mark 50 Pf. 5-Pfennigstücke; an Kupfer­münzen: 314,524 Mark 52 Pf. 2-Pfennigstücke, 88,926 Mark 42 Pf. 1-Pfennigstücke. Mithin sind im Ganzen geprägt: an Goldmünzen: 1,022,169,700 Mark; an Silbermünzen: 21,467,966 Mark 80 Pf.; an Nickelmünzen: 1,943,279 Mark 30 Pf.; an Kupfermünzen: 430,058 Mark 54 Pf.

In diplomatischen Kreisen will man wissen, daß die Römische Curie neue Weisungen an die Preußischen Bischöfe hinsichtlich der kirchlichen Einsegnung der Ehe vorbereite.