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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
»t-einzelne Num. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage,
""1 ®8r‘ und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
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^§119.
Samstag den 23. Mai.
Bekanntmachung.
Diejenigen im diesseitigen Bezirk sich aufhaltenden tempo- rair Invaliden, deren Pensionen bis ultimo Oktober dieses Jahres zahlbar sind und welche ihre Anmeldung bei den Bezirks
feldwebeln noch nicht bewirkt haben, werden hierdurch aufgefordert, sich sofort unter Vorlage ihrer Militairpapiere bei den
betreffenden Bezirksfeldwebeln anzumelden.
Das diesjährige Superrevisions-Geschäft, sowie die Beurtheilung der gestellten Anträge auf Gewährung von Jnvaliden- Benefizien erfolgt unter Anschluß an das diesjährige Departements-Ersatz-Geschäft im Bezirk des Bataillons wie nachstehend: am 28. Mai in Usingen, Anfang 8 Uhr,
29.
30.
1.
2.
3.
5.
6.
30.
31.
1.
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Juni
| in Homburg, Anfang 8 Uhr,
in Frankfurt a. M., Anf. 8 Uhr,
Juli
August
in Hanau, Anfang 9 Uhr.
Die Verabsäumung der Vorstellung eines temporair Invaliden vor die Ersatz-Behörden, dessen Pension in diesem Jahre abläuft, hat zur Folge, daß derselbe demnächst entweder als pensionsberechtigter Invalide überhaupt nicht weiter betrachtet wird, oder daß erst beim Ersatz-Geschäft im nächstfolgenden Jahre eine weitere Prüfung seiner Ansprüche veranlaßt wird und Letztere bis dahin unberücksichtigt bleibt.
Königliches Kommando des Reserve-Landwehr-Bataillons (Frankfurt a. M. Nr. 80.)
Wird veröffentlicht.
Hanau am 16. Mai 1874.
Der Landrath : Schrötter.
Tagesschau.
— Berlin, 22. Mai. Wie es heißt, wäre Wildbad Gastein neuerdings für eine Badekur des Fürsten Bismack in Aussicht genommen. Die Reisedispositionen des Kaisers sind dahin abgeändert, daß der Wiesbadener Aufenthalt bis zum *25. d. verlängert ist, an welchem Tage der Kaiser Vormittags 9^2 Uhr nach Ems abreist. Der Kaiser bleibt dort bis zum 26. Abends und trifft am 27. früh 73/± Uhr wieder in Berlin ein. Neue Frankf. Pr.
— Berlin, 21. Mai. Um 4 Uhr traten die beiden Häuser des Landtages zu einer gemeinschaftlichen Schlußsitzung im Saale des Abgeordnetenhauses zusammen. Am Ministertische befanden sich der Vice-Präsident des Staatsministeriums Finanzminister Camphausen, sowie die Staatsminister Graf zu Eulenburg, Dr. Leonhardt, Dr. Falk, von Kameke und Dr. Achenbach.
Der Präsident des Herrenhauses, Graf Otto zu Stolberg- Wernigerode, übernahm den Vorsitz, ernannte zu Schriftführern vom Abgeordnetenhause die Abgeordneten Dr. Lieber und Sachse,
vom Herrenhause die Herren von Voß und von Neumann und ertheilte dann dem Vice-Präsidenten des Staats-Ministeriums Finanzminister Camphausen das Wort, Welcker, während sich die Mitglieder des Hauses von ihren Plätzen erhoben, folgende Allerhöchste Botschaft verlas:
„Wir Wilhelm von Gottes Gnaden, König von Preußen, haben auf Grund des Artikels 77 der Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850 den Vice-Präsidenten Unseres Staats- Ministeriums Camphausen beauftragt, die gegenwärtige Sitzung beider Häuser des Landtages Unserer Monarchie am 21. Mai dieses Jahres in Unserem Namen zu schließen.
Gegeben Wiesbaden, den 20. Mai 1874.
Wilhel m.“
Kraft des ihm ertheilten Allerhöchsten Auftrages erklärte sodann im Namen Sr. Majestät der Finanzminister Camphausen den, Landtag der Monarchie für geschloffen, worauf sich die Versammlung unter einem dreimaligen begeisterten Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König, ausgebracht von dem Grafen Otto zu Stolberg-Wernigerode, trennte. (R. u. st. A.)
— Aus Anlaß eines Spezialfalles haben der Kriegsminister und der Minister des Innern die Bezirksregierungen unter dem 14. April d. I. darauf aufmerksam gemacht, daß nach den Bestimmungen der Allerhöchsten Ordre vom 27. Dezember 1816 die durch die gewöhnlichen Garnison-Uebungen, insbesondere durch die Felddienstübungen der einzelnen Truppentheile verursachten Flurbeschädigungen nicht aus dem Militär-Fonds zu vergüten sind, diese Beschädigungen vielmehr den betreffenden Truppen-Commandeuren zur Last fallen und daher die beschädigten Grundbesitzer sich mit ihren Ansprüchen, eventuell unter Mitwirkung der betreffenden Landrathsämter, an die gedachten Commandeure zu wenden haben.
— Da bis jetzt nur verhältnißmäßig wenige Militäranwärter um Anstellung bei Privateisenbahnen nachgesucht haben, so hat das Kriegsministerium den Militärbehörden nochmals diejenigen Privateisenbahngesellschaften namhaft gemacht, welche verpflichtet sind, Militäranwärtern unter 35 Jahren für gewisse Posten den Vorzug vor and.rn Bewerbern zu geben. Diese Verpflichtung liegt im Ganzen 39 Privateisenbahnen ob.
— Der Bischof von Paderborn hat in Form eines Hirtenbriefes ein „Abschiedswort" an seine Diözesanen erlassen, welches die Berliner „Germania" reproduzirt. „Bald werde ich wohl nicht mehr zu Euch reden können", beginnt der Oberhirt in ahnungsvoller Voraussicht, und fährt dann durch fünf engbedruckte Spalten fort, feine Reflexionen über den gegenwärtigen Stand der Kirchenstreitigkeiten zum Besten zu geben. Er ermahnt zum Festhalten am Stuhle Petri und bindet es den Vätern und Müttern seines Sprengels auf die Seele ihre Kinder lieber selbst zu unterrichten, als sie durch „Miethlinge" und „Räuber" erziehen zu lassen. Weiter gibt er ihnen Verhaltungsmaßregeln für den Eintritt von Geburten, Begräbnissen und Ehen, falls zu deren Einsegnung „rechtgläubige" Priester mangeln sollten. Auf jeder dritten Zeile wird von den „Drangsalen" der Kirche geredet; aber gleichzeitig ruft dieser Würdenträger zum Kampfe gegen den Staat und dessen Institutionen auf. Daß ein solches Gebühren nicht stillschweigend geduldet wird, ist begreiflich.
— In einem Städtchen des Kreises Deutsch-Crone, mit