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HammerAnzeiaer
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
Donnerstag den 21. Mai
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1874.
Tagesschau.
— Der „Reichs- u. Staats-Anzeiger" enthält: Prüfungs- Ordnung für Lehrerinnen und Schulvorsteherinnen.
— Berlin, 20. Mai. Im ferneren Verlauf der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten beantwortete der Minister der geistlichen rc. Angelegenheiten Dr. Falk zunächst die Interpellation des Abg. v. Mallinckrodt; in der an dieselbe geknüpften Besprechung sprachen die Abgg. Dr. Lasker und Dr. Windthorst (Meppen). — Dann erledigte das Haus ohne erhebliche Debatten die dritten Berathungen der Gesetzentwürfe, betreffend die im Jahre 1875 vor Feststellung des Staatshaushalts-Etats zu leistenden Staatsausgaben; betreffend die gerichtliche Eintragung von Grundlasten in den vormals bayerischen Landestheilen des Bezirks des Appellationsgerichts zu Cassel, und betreffend einige Abänderungen der Vorschriften über die Besteuerung der Gewerbe der Bäcker, Fleischer, Brauer, der Agenten der Versicherungs-Gesellschaften, der Kleinhändler und des Gewerbebetriebes im Umherziehen. Im letzteren wurden, nachdem der Regierungs-Commissarius, Geh. Finanzrath Liebrecht, die Beschlüsse zweiter Lesung für unannehmbar erklärt hatte, die §§. 1 und 2 gestrichen und dafür folgender §. 1 angenommen:
Die Veranlagung der Gewerbesteuer für das Bäcker-, das Fleischerund das Brauerei-Gewerbe erfolgt fortan nicht mehr nach den Vorschriften in der Beilage B. zu dem Gesetze wegen Entrichtung der Gewerbesteuer vom 30. Mai 1820 (Gesetzsammlung S. 147) unter D., E. und F’, und im §. 17 des Gesetzes vom 19. Juli 1861 (Gesetzsammlung S. 697). Dagegen sind die genannten Gewerbe mit der Gewerbesteuer vom Handel und zwar bei einem Betriebe in solchem Geschäftsumfange, welcher demjenigen der in demselben Gewerbesteuerbczirke in der Klasse A.. 1. veranlagten Handelsgeschäfte gleichsteht, in die Klasse A. 1. (§. 2 zu 2 des Gesetzes vom 19. Juli 1861), bei einem Betriebe von solchem Geschäftsumfange, welcher demjenigen, der in demselben Gewerbesteuerbezirke in der Klasse A. 2. veranlagten Handelsgeschäfte gleichsteht, in der Klasse A. 2. (§. 2 zu 1 a. a. O.) und bei einem Betriebe von geringerem als dem vorerwähnten Umfange in der Klasse B. (§. 2 zu 3 a. a. O.) unter den übrigen Fabrik- und Handelsgeschäften zu veranlagen.
Die Bäcker und Fleischer hören auf, selbstständige Steuergesellschaften zu bilden. Die entgegengesetzten Bestimniungen des §. 26 des Gesetzes vom 30. Mai 1820 fallen fort. Ferner werden die Vorschriften im §. 27 zu b. dieses Gesetzes und unter 10 und 11 der Beilage B. desselben aufgehoben. Dagegen behält es bei der Vorschrift im §. 11 des vorgedachten Gesetzes sein Bewenden.
Wo die Brauerei in einem gemeinschaftlichen Lokale betrieben wird, wird die Gewerbesteuer nur einmal nach dem Umfange des darin betriebenen Gewerbes aller Theilnehmer erhoben.
In erster und zweiter Berathung wurde der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Bereitstellung einer Summe von 340,000 Thalern zum Ankauf der Suermondt'schen Sammlung von Gemälden und Handzeichnungen älterer Weiftet aus den Ver- waltungsüberschüssen des Jahres 1873, nach einer kurzen Debatte zwischen den Abgg. v. Schorlemer-Alst, Dr. Reichensperger, Dr. Virchow, Lipke und Dr. von Sybel angenommen. — Dann er= stattete der Abg. Dr. Virchow den mündlichen Bericht der Budget-Commission über die Allgemeine Rechnung über den Staatshaushalt des Jahres 1871 nebst den dazu gehörigen Anlagen, einem Vorberichte und den Bemerkungen der Ober- Rechnungskammer, sowie die Rechnung über die Fonds des ehemaligen Staatsschatzes für dasselbe Jahr.
Ohne erhebliche Debatte wurden die Gesetzentwürfe, betreffend die Verhältnisse der Mennoniten, und betreffend die Er-1 Zänzung des Gesetzes vom 6. Mai 1869 über die juristischen
Prüfungen und die Vorbereitung zum höheren Justizdienst, in erster und zweiter Lesung angenommen. — Schluß 4 Uhr.
— In der heutigen.(71.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten theilte der Abg. Dr. Loewe zunächst einen Vorschlag des Gesammtvorstandes, betreffend einen Umbau im Hause, mit. Ohne Debatte erledigte das Haus die dritte Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Bereitstellung einer Summe von 340,000 Thalern zum Ankauf der Suermondtschen Sammlung von Gemälden und Handzeichnungen älterer Meister aus den Verwaltungsüberschüssen des Jahres 1873, die dritte Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Verhältnisse der Mennoniten, die dritte Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Ergänzung des Gesetzes vom 6. Mai 1869 über die juristischen Prüfungen und die Vorbereitung zum höheren Justizdienste und die dritte Berathung des von dem Herrenhause abgeänderten Gesetzentwurfs, betreffend die Enteignung von Grundeigenthum.
Dann beschäftigte sich das Haus bis zum Schluffe der Sitzung lediglich mit Petitionen.
— Seit einigen Tagen hat die Corvette „Nymphe" im Kieler Hafen Anker geworfen. Hinter ihr liegt eine Reise, wie sie wohl wenige Schiffe unserer Nation gemacht haben. In 1000 Tagen hat sie 65,000 Seemeilen oder 16,250 deutsche Meilen zurückgelegt und von diesen nur den sechzigsten Theil unter Dampf, die übrigen unter Segel. 35 Häfen ist sie angelaufen, in denen noch nie vorher ein deutsches Schiff geankert ist. So hat sie überall den deutschen Namen weiter tragen helfen; sie hat diesem Namen Ehre gemacht durch die exacte Ausführung aller Manöver, fo daß selbst Engländer mit Bewunderung auf sie blickten. ' Neue Frankf. Pr.
— Um dem großen Lehrermangel abzuhelfen, sind neuerdings vielfach neue Schullehrer-Seminare errichtet worden. Es ist dies aber jedenfalls kostspieliger und auch sonst schwieriger durchführbar, als alte, bereits bestehende Seminare zu erweitern, damit sie mehr Zöglinge aufnehmen können. Auf diesen Punkt hat der Cultusminister jetzt sein Augenmerk gerichtet und die Provinzial-Schulcollegien aufgefordert, zu berichten, in wie weit solche Erweiterungen bei allen denjenigen Anstalten, die weniger als neunzig Zöglinge haben, ausführbar sind.
— Nachdem der Cultusminister den Wunsch des Oberkirchenraths abgelehnt hat, wonach die Heirathswilligen nach Ab-, schluß der Civilehe auch noch zur kirchlichen Entschließung aufgefordert werden sollten, will der Oberkirchenrath eine proviiorische Instruktion erlassen, wie sich die Pfarrer nach Einführung der Civilehe zu verhalten haben. — Der Termin für die Einführung ist bekanntlich der 1. Oktober. Von da ab wird die Civilehe von den ca. 40 Millionen Deutschen bei etwa 28 Millionen in Geltung treten. (Berl. Tagbl.)
— Auch in Dortmund coursiren, nach dem „Berliner Tagebl.", unter dem unwissenden Volke allerlei Spukgeschichten, in diesem Monat gehe es los, der Papst werde nach Berlin geschleppt und Bismarck wolle Papst werden, die katholischen Kirchen würden geschlossen und die katholischen Geistlichen sammt und sonders aus dem Lande gejagt werden. Welche Leute es sind, die den Teufel so an die Wand malen, ist leicht zu errrathen.