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JK115-
Dienstag den 19. Mai.
1874.
Tagesschau.
— Berlin, 18. Mai. Im ferneren Verlauf der Sitzung des Hauses der Abgeordneten am 16. d. M. wurde folgender Antrag der Budget-Commission, betreffend die Etatsüberschreitungen im Jahre 1872, angenommen, obwohl sich der Regierung^ Commissar Geheimer Ober-Finanz-Rath Hoffmann gegen die Nr. 2 desselben aussprach:
1) Die Überschreitungen der Position zur Unterhaltung der technischen Lehranstalten in den Provinzen: „Nachdem die Staatsregierung zugestanden hat, daß nach der jetzigen Einrichtung des Etats die Anstellung neuer Lehrer und die Aufnahme neuer Schulen auf diesen Titeln im Laufe des Etatjahres nicht mehr zulässig ist, die Mehrausgabe von 44,948 Thlr. 27 Sgr. 7 Pf. zu genehmigen.
2) Die Ueberschreitung des Dispositionsfonds für die Verwaltung des Innern: a. die Erwartung auszusprechen, daß der Dispositionsfonds künftig nicht mehr überschritten, sondern etwaige den Etatbetrag überschreitende Ausgaben als außeretatmäßige nachgewiesen werden, b. für diesmal die Mehrausgabe von 9972 Thlr. 10 Sgr. zu genehmigen.
3) Das Extraordinarium des statistischen Bureaus: a. In Erwägung, daß im Jahre 1872 nur 20,000 Thlr. zur Verwendung gelangt sind, statt 50,000 Thlr. nur 20,000 Thlr. zu bewilligen, b. bei etwaiger Nachforderung im nächsten Jahre eine Spezialisirung der Gesammtausgabe der Volkszählung von 1871 vorzulegen.
4) „Vorbehaltlich der bei der Prüfung der Rechnungen sich etwa noch ergebenden Erinnerungen: a. die nachgewiesenen Etatsüberschreitungen für das Jahr 1872 mit 11,190,041 Thlr., minus 30,000 Thlr., also mit 11,160,041 Thlr., b. an außeretatsmäßigen Ausgaben 6124 Thlr., im Ganzen 11,166,165 Thlr. nachträglich zu genehmigen."
Es folgte der Rechenschaftsbericht über die Ausführung der Gesetze vom 13. März 1873, betreffend die außerordentliche Tilgung von Staatsschulden, und vom 5. Juni 1873, betreffend die auf Grund des Reichsgesetzes vom 8. Juli 1872 zur Ueber- Weisung an Preußen gelangenden Geldmittel, der durch die Kenntnißnahme für erledigt erklärt wurde.
In der zweiten Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Vereinigung mehrerer, jetzt zu Neuvorpommern gehörigen, am linken Peene-Ufer bei den Städten Anklam und Demmin belegener Distrikte mit Altpommern, dem Regierungsbezirke Stettin und den Kreisen Anklam und Demmin, sprachen die Abgg. Wendorff und Krech, und wurde der Gesetzentwurf unverändert nach dem Vorschläge der Commission angenommen.
Es folgte die Berathung des vom Herrenhause abgeänderten Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Ausführung des Vorbehaltes bezüglich der Grafschaften Wernigerode und Stolberg in §. 181 der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872.
Rach einer längeren Debatte, an welcher sich die Abgg. Dr. Eberty, v. Bismarck (Flatow), Bertog, Dr. Virchow, Dr. Windt- Horst und der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg, bethei- ligten, wurden die §§. 1 und 6 der Befchlüsfe des Herrenhauses angenommen, die §§. 2—5 und 7 aber gestrichen. Schluß ^k Uhr.
In der heutigen (69.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde zunächst der Eingang folgender Vorlagen angekündigt:, eines Gesetzentwurfs, betreffend die Bereitstellung einer Summe von 340,000 Thlrn. zum Ankauf der Suermondtschen Sammlungen von Gemälden und Handzeichnungen; der Minister der geistlichen re. Angelegenheiten Dr. Falk erklärte sich in einem Schreiben bereit, die früher ausgesetzte Interpellation des Abg. Dr. Respondek nunmehr beantworten zu wollen. Eingegangen war noch eine neue Interpellation des Abg. von Mallinckrodt. ;
— Dann erledigte das Haus die dritte Berathung des Gesetz- ; entwurfs, betreffend die Vereinigung mehrerer jetzt zu Neuvor- • Pommern gehöriger, am linken Peeneufer bei den Städten An- : klam und D mmin belegener Distrikte mit Altpommern, dem Regierungsbezirke Stettin und den Kreisen Anklam und Demmin und die erste und zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die gerichtliche Eintragung von Grundlasten in den vormals bayerischen Landestheilen des Bezirks des Appellationsgerichts zu Cassel.
Der Gesetzentwurf, betreffend die im Jahre 1875 vor Feststellung des Staatshaushalts-Etats zu leistenden Staatsausgaben wurde nach einer kurzen Debatte zwischen den Abgg. Rickert, Dr. Lasker, Hoppe und dem Finanz-Minister Camphausen in folgender Fassung genehmigt:
Einziger Artikel.
„Da für das Jahr 1875 der Staatshaushaltsetat nicht vor dem Beginn des Jahres zur Feststellung gelangen wird, so wird die Staatsregierung unter Vorbehalt der verfassungsmäßigen Feststellung des Staatshaushaltsetats für das Jahr 1875 ermächtigt, die im Stantshaushaltsetat für das Jahr 1874 unter den dauernden Ausgaben vorgesehenen Staatsausgaben bis zum 1. April 1875 in den Grenzen der bei. den einzelnen Kapiteln und Titeln für das Jahr 1874 bewilligten Summen aus den Einnahmen des Jahres 1875 fort:eisten zu lassen."
(Im Uebrigen ist der Gesetzentwurf unverändert geblieben.)
Es folgte der Bericht der XVII. Kommission zur Vorbe- rathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Aufnahme einer Anleihe von 50,600,000 Thlrn., zur Erweiterung des Staatseisenbahnnetzes, — über Petitionen. Dieselben wurden nach einigen Bemerkungen der Abgg. v. Saucken-Tarputschen, v. Benda, Berger und v. Eckardtstein durch die Beschlüsse des Hauses für erledigt erklärt.
Dann trat das Haus in die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend einige Abänderungen der Vorschriften über die Besteuerung der Gewerbe der Bäcker, Fleischer, Brauer, der Agenten der Versicherungs-Gesellschaften, der Kleinhändler und des Gewerbebetriebes im Umherziehen ein; in derselben ergriffen die Abgg. Rickert, Hoene, Wiffelinck und ein RegierungsKommissar das Wort. Bei Schluß des Blattes dauerte die Debatte über §§. 1—3 (§. 1 der Vorlage) noch fort. (R. u. St. A.)
— Wie die „Berl. Börs." hört, war Fürst Bismarck trotz wiederholten Anrathens seines Arztes, entweder Teplitz oder Gastein zu besuchen, hiezu nicht zu bewegen gewesen, er hat vielmehr darauf bestanden, die Ruhe und gesunde Luft VarzinL, statt der aufregenderen Atmosphäre eines Badeortes, vorzuziehen. Selbst die persönliche Einladung König Ludwig's von Bayern für einen längeren Aufenthalt in Kissingen, woselbst der König von Bayern dem Reichskanzler allen Komfort, u. A. auch Wagen und Pferde, zur Disposition stellte, hat Fürst Bismarck dankend abgelehnt.
— Dem Anträge des Reichskanzlers zufolge ist die Erhöhung der Eisenbahngütertarife um höchstens durchschnittlich 20 pCt. lediglich an die Voraussetzung geknüpft, daß gleichzeitig oder fobald als möglich das in der Denkschrift des Reichseisen- bahnamts empfohlene einheitliche Tarifsystem entsprechend den Vorschlägen der Braunschweiger Eisenbahnkonferenz in seinen Grundzügen eingeführt werde. — Das neue Eisenbahnbetriebs- Reglement soll am 1. Juli gleichzeitig in Deutschland und in Oesterreich-Ungarn in Kraft treten.