Einzelbild herunterladen
 

Abonnements-

Preis (inet. ©teiRDcl)

Jährlich 3 Tblr. < tzalbj. Tblr.I.15.

Vierteljährlich

22 Sgr. 6 Pf. . sKür auswärtige

Abonnenten «tt dem betreffen­den Poftaufschlag. Die einzelne Num­mer 1 Sgr.

iMmmAiMger

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

â13.

Samstag den 16. Mai.

Inferno«-.

Preis:

Die Uxaltige Garmondzeile oh deren Raum

1 Sgr.

Sie Sspalt. Zeile 4 Sgr.

DieSspaltige Zeile

3 Sgr.

1874.

Bekanntmachungen Köngl. Landrathsamts dahier.

Kaufmann Wilhelm August Emmerich, zu Langendie­bach gebürtig, hat um Entlassung aus dem Preußischen Unter- thanenverbande behufs Auswanderung nach Batavia nachgesucht.

Hanau am 11. Mai 1874.

Tagesschau.

Berlin, 15. Mai. Im ferneren Verlaufe seiner Sitzung am 13. d. M. beschäftigte sich das Haus der Abgeord­neten lediglich mit Petitionen.

In der heutigen (67.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher am Ministertische der Vice-Präsident des Staats- Ministeriums, Finanzminister Camphausen, und der Handels­minister Dr. Achenbach mit zahlreichen Commissarien beiwohnten, erledigte das Haus die dritte Berathung des mit dem Herzog- thum Braunschweig abgeschlossenen Vertrages über die Theilung des Communiongebietes am Unterharz und die dritte Berathung des mit dem Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin abge­schlossenen Vertrages wegen Regulirung der Landesgrenze auf und an der Elbe vom Einflnß der Löcknitz bis zur mecklen- burg-lauenburgischen Grenze unterhalb Boitzenburg, sowie über die Verhältnisse des Vorwerks Kaltenhof.

Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die außerordentliche Tilgung von Staatsschulden, wurde nach einer längeren Debatte zwischen den Abgg. Rickert, Nasse und Richter (Hagen) und den Staatsministern Camphausen und Dr. Achenbach in zweiter Be­rathung angenommen.

In zweiter Berathung wurden sodann ohne erhebliche Debatte erledigt die Gesetzentwürfe, betreffend die Erweiterung der Zinsgarantie des Staates für das Anlagekapital einer Eisen­bahn von Halle über Nordhausen nach Heiligenstadt und von da nach Cassel, und betreffend die Vollendung der Bahnen von Hanau nach Offenbach, von Tilsit nach Memel und von Arns­dorf nach Gassen.

Es folgte die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, be­treffend die Aufnahme einer Anleihe von 50,600,000 Thlr. zur Erweiterung des Staatseisenbahnnetzes. Nach einer ein­leitenden Rede des Referenten Berger nahm der Handelsminister Dr. Achenbach das Wort. An der ferneren Debatte betheiligten sich bis zum Schluß des Blattes die Abgg. v. Kardorff, Wen­dorff und Richter (Hagen). (R. u. St. A.)

Patent-Ertheilung.

Den Herren Octav Hofmann in Hermannseifen und Paul Hänlein in Wien unter dem 7. Mai d. J. auf eine Reaktions- Gaskraft-Maschine in ihrer durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung, ohne Jemand in der Anwendung bekannter Theile zu beschränken,

dem Eugen Cuvelier zu Paris unter demselben Tage auf eine Rübenbrei-Presse in der durch Zeichnung und Beschreibung nach- gewiesenen Zusammensetzung, ohne Jemand in der Anwendung bekannter Theile zu beschränken,

dem Ingenieur Gottfried Stumpf zu Berlin unterm 9. Mai 1874 auf einen Zuflußregulator an Wassermessern in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Anordnung, ohne Jemanden in der Anwendung bekannter Theile zu be­schränken,

dem Orgelbauer Johann Schlaad zu Waldlaubersheim unter dem 9. Mai 1874 auf eine Windlade für Orgelwerke mit einer Klaviatur in der durch Zeichnung und Beschreibung nachge­wiesenen Zusammensetzung, ohne Jemanden in der Anwendung bekannter Theile zu beschränken,

dem Nähmaschinen-Fabrikanten Richard Mott Wanzer in Hamilton (British Canada) und Hamburg unter dem 10. Mai 1874 auf eine mechanische Vorrichtung zur Bewegung der Nadel- stange an Nähmaschinen in der durch Modell, Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Ausführung, ohne Jemanden in An­wendung bekannter Theile derselben zu beschränken,

auf drei Jahre für den Umfang des preußischen Staats.

Das dem Civil-Jngenieur C. Meinicke zu Clausthal unter dem 9. Februar 1873 ertheilte Patent auf eine durch Zeichnung und Beschreibung erläuterte Seilbahn, soweit dieselbe als neu und eigenthümlich erkannt ist, ist aufgehoben.

Karlsruhe, 15. Mai. In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer protestirte der AbA Lender vor der Schluß­abstimmung über den Gesetzentwurf, betreffend die Rechts-Ver­hältnisse der Altkatholiken, im Namen der ultramontanen Partei gegen die Annahme des Gesetzes, welches wider die Verfassung und die völkerrechtlichen Verträge verstoße. Nachdem der Staatsminister Jolly diesen Protest als bedeutungslos bezeichnet hatte, verließen die ultramontanen Abgeordneten den Sitzungs­saal, worauf das Gesetz einstimmig angenommen wurde. Der erste Artikel dieses Gesetzes lautet:

Alle bezüglich der römisch-katholischen Kirche des Landes erlassenen Staatsgesetze finden auch Anwendung auf denjenigen Theil der Katholiken, welcher den vatikanischen Konstitutionen vom 18. Juli 1870, insbesondere den Lehrsätzen von der höchsten ordentlichen und unmittelbaren Jurisdiktion und von dem unfehlbaren Lehramte" des römischen Papstes, die An­erkennung verweigert.

Dieselben (die sogenannten Altkatholiken) erleiden keinen Verlust der ihnen als Katholiken zustehenden Rechte; insbe­sondere bleibt den Benefiziaten, Präbendaren und den übrigen Inhabern kirchlicher Aemter ohne Rücksicht auf die Nicht-Aner­kennung dieser Lehrsätze der Genuß ihrer Pfründen und Ein­künfte gesichert.

Tauberbischofsheim. Der fanatisirte Theil unse­res Klerus rüstet sich, wie er behauptet, für nahe bevorstehende Ereignisse innerhalb der katholischen Kirche, stellt zunächst für Baden als Versuchsstation, nichts Geringeres als das Interdikt in Aussicht. In mehreren Orten unseres Bezirkes ließen Geist­liche, ganz gegen den seitherigen Gebrauch, zu Ostern Kinder mit 12 und 13 Jahren zur ersten Kommunion gehen, da, wie sie sagten, aller Wahrscheinlichkeit nach im nächsten Jahre die Heilmittel nicht gereicht werden könnten. In einem Orte des Bezirkes Buchen ließ der Geistliche innerhalb der Kirchenthüren eiserne Sperrstangen anbringen, um, wenn man ihn verhaften wolle, sich mit der Gemeinde einzuschließen. Sodann haben mehrere Geist­liche unseres Bezirkes durch notarielle Akte ihre liegende Habe ihren Lchwestern oder Köchinnen vermacht, um diese vor Pfän­dung dmch den Staat zu sichern. So sah ich dieser Tage den Brief eines Geistlichen an einen Geschäftsmann, in welchem letz­terer aufgefordert wird, die bei dem Geistlichen lagernden Gegen-