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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
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Die einzelne Nummer 1 Sgr.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
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Freitag den 15. Mai.
1874.
Bekanntmachungen Köngl. Landrathsamts dahier.
Im Frühjahr 1870 erschienen in vielen Gegenden außergewöhnliche Massen von Maikäfern. Da der für die Landwirthschaft als Engerling und für die Forstwirthschaft als Käfer gleich schädliche Maikäfer zu seiner Entwickelung in der Regel 4 Jahre bedarf, so find jetzt wieder große Schwärme dieses Jnsects zu erwarten.
Als wirksamstes Mittel zu dessen Vernichtung hat sich bis dahin nur ein energisch ausgeführtes Einfainmeln des Käfers erwiesen. Die häufig gehörte Behauptung, das Sammeln und Tödten nütze um deswillen nicht viel, weil neue Maikäferschwärme stets zuflögen, ist gänzlich ungegründet.
Neue Untersuchungen stellen außer Zweifel, daß der Käfer stets nahe der Stelle seines Aufenthalts als Engerling verbleibt, daß er sich nie weit verfliegt, insbesondere nicht aus einem Thale in das andere wandert. Es kommt sogar vor, daß in breiten Thälern die eine Bergwand erheblichen Maikäferfraß aufweist, während die andere hiervon gänzlich frei ist. Es können sich hiernach selbst einzelne Gemarkungen durch energisches Einsammeln des Insekts in wirksamer Weise vor dessen Schaden schützen.
Die Ortsvorstände wollen durch entsprechende Belehrung und auf sonst geeignet erscheinende Weise auf Vertilgung der Maikäfer in ihren Gemarkungen hinwirken. Empfehlen dürfte sich hierbei das Aussetzen von Prämien Seitens der Ortsbehörden, wie dies in Württemberg, Baden rc. mit Erfolg geschieht.
Ueber das zur Sache Veranlaßte sehe ich binnen 14 Tagen den Berichten entgegen.
Hanau am 7. Mai 1874.
Die Ortsvorstände wollen binnen 14 Tagen anzeigen:
1. Zahl der Taubstummen und der blinden Kinder im Lebensalter vom Beginn des achten bis zum vollendeten sechszehnten Jahre.
2. Wie viele von diesen Kindern unterrichtet werden in Taubstummen-, in Blinden-Anstalten resp, in der Ortsschule.
3. Wie viele also ohne Unterricht verbleiben.
Hanau am 8. Mai 1874.
Bewerber um die neu gegründete 4. Schulstelle zu Seckbach, mit welcher ein jährliches Diensteinkommen von 250 Thlrn. neben freier Wohnung und 30 Thlr. für Brand verbunden ist, werden hierdurch aufgefordert, ihre Meldungsgesuche mit den vorgeschriebenen Zeugnissen versehen, binnen 4 Wochen entweder dahier oder bei dem Herrn Lokalfchulinspektor Pfarrer Hartmann in Seckbach einzureichen.
Hanau am 5. Mai 1874.
"""Gefundene Gegenstände. Eine grüne Tuchmütze. Ein Messer. Ein schwarzes Kinderjäckchen. Eine Pferdedecke. Eine lederne Mappe. Ein Schiebkarren. Eine Kette. Eine Peitsche. Eine Schippe ohne Stiel. Zwei Körbchen. Eine Blechkanne. Eine kleine Quantität Wollengarn. Ein schwarz-seidener Hut. Eine wollene Frauenjacke. Eine gedruckte Schürze. Eine schwarze Orleansschürze. Ein weißes Taschentuch. Ein wollenes Halstuch. Ein goldner Kugelring. Ein Strumpfband. Ein Halskettchen
von Perlen mit goldnem Schloß. Drei Silbergroschen. Eine rothe Ohrglocke mit Goldbeschlag. Zwanzig Stück Modell-Ringe. Ein Strumpfband. Eine Scheere. Ein Portemonnaie mit 21 kr. Ein Messer. Ein Portemonnaie mit 1 fl. 14 kr. Ein Taschentuch. Ein Leihhauszettel. Fünf Stämme Holz, aus dem Main geländet. Drei Stück Messingscheiben.
Zugelaufen. Ein graurother Pinscher. Ein grauer kleiner Pmjcher.
Verlorene Gegenstände. Ein Portemonnaie mit 1 st. Drei Zwei-Guldenscheine.
Hanau, am 13. Mai 1874.
Tagesschau.
— Berlin, 13. Mai. In der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten, deren weiterem Verlauf auch die Staatsminister Graf zu Eulenburg und Dr. Falk beiwohnten, wurde die Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Gewährung einer Zinsgarantie des Staats an die Berliner Nordeiseubahn-Gesellschaft fortgesetzt. Nach dem Abg. Dr. Lasker, der sich dagegen aussprach, erklärten sich die Staatsminister Dr. Achenbach und Camphausen, die Abgg. Wagener (Stralsund) und Wendorff für, der Abg. v. Benda gegen das Gesetz. Schließlich wurde dasselbe in zweiter Lesung mit 257 gegen 84 Stimmen abgelehnt. — Schluß 4 Uhr.
In der heutigen (66.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, der am Ministertisch der Justizminister Dr. Leonhardt und der Handelsminister Dr. Achenbach mit zahlreichen Regierungs-Com- miffarien beiwohnten, wurden der Entwurf eines Gesetzes, betreffend das Höferecht in der Provinz Hannover, in Uebereinstimmung mit den Beschlüssen der zweiten Berathung, und der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die anderweite Regelung der Wasserlaufabgaben im Gebiete des Regierungsbezirks Wiesbaden, unverändert nach der Regierungsvorlage in dritter Berathung definitiv genehmigt. Dagegen wurde der zur dritten Berathung stehende Antrag des Abg. Werner auf Annahme des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung der Bestimmung des lübschen Rechtes, wonach uneheliche Kinder kein Erbe nehmen, zurückgezogen, nachdem der Justizminister Dr. Leonhardt sich entschieden gegen die Annahme eines solchen Gesetzentwurfs erklärt hatte, der die Materie partiell zu regeln bestimmt ist, während sie von einem allgemeinen Gesichtspunkte aus durch einen umfassenden Akt der Gesetzgebung geordnet werden müsse. Der Minister kündigte für die nächste Session eine den Gegenstand erschöpfende Vorlage Seitens der Königlichen Staatsregierung an. Nachdem darauf der mit dem Herzogthum Braunschweig abgeschlossene Vertrag über die Theilung des' Communiongebietes am Unterharz und der mit dem Großherzogthum Mecklenburg- Schwerin abgeschlossene Vertrag wegen Regulirung der Landesgrenze auf und an der Elbe vom Einfluß der Löcknitz bis zur Mecklenburg-Lauenburgischen Grenze unterhalb Boitzenburg, sowie über die Verhältnisse des Vorwerks Kaltenhof in erster und zweiter Berathung unverändert genehmigt waren, beschäftigte sich das Haus mit Petitionen. (R. u. St. A.)
— Mit Sicherheit ist jetzt vorauszusagen, daß, wie die „Trib." schreibt, die Landtagssession am 22. Mai schließen wird. Auch im Herrenhause ist man zu der Einsicht gelangt, daß mit