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Die Ispalttge

Earmondzeile ob beten Ruum

1 Sgx.

Die Sipalt. Zeile ä Sgr.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

DieSspaltige Zeile

3 Sgr.

-.M 107.

Freitag den 8. Mai.

1874.

Dreißig Thaler Belohnung.

Samstag, 2. Mai d. Js., des Nachmittags verbrannten in dem Schwanheimer Gemeindewald in der Nähe des Frankfurter Forsthauses von einem Vorrathe von mehr als 7000 Wellen etwa 700 Stück. Das F uer war an drei verschi denen Stellen angezündet worden.

Man ersucht um Nachforschung-nach den Brandstiftern.

Der Gemeinderath von Schwanheim hat auf die Ermitte­lung der Thäter eine Belohnung von dreißig Thaler gesetzt.

Höchst am Main, den 5. Mai 1874.

Königliches Amt.

Schellenberg.

Wird veröffentlicht.

Hanau, am 7. Mai 1874.

Der' Landrath.

Tagesschau.

Berlin, 7. Mai. Im ferneren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten ergriffen in der zweiten Berathung des Gesetzes, betreffend die Verwaltung erledigter katholischer Bisthümer, zu den M. 1416 nach dem Regierungs- Commissar die Abgg. Freiherr v. Wendt und v. Mallinckrodt gegen, der Abg. Dr. Kapp für hie Paragraphen das Woxt, worauf die Paragraphen in folgender Fassung angenommen wurden:

§. 14. Während der Dauer piner kommissarischen Ver­waltung in den Fällxn der §§. 6 und 7 ist derjenige, welchem auf Grund des Patronats oder emes sonstigen Rechtstitels in Betreff eiyes erledigten geistlichen Amts das Präsentations- (Nominations-, Vorschlags-) Recht zusteht, befragt, das Amt im Falle der Erledigung wieder zu besetzen und für eine Stellvestretung in demselben zu sorgen.

§ . 15. Macht der Berechtigte von dieser Befugniß Ge­brauch, so kommen die Vorschriften des Gesetzes vom 11. Mai 1873 (Gesetz-Samml. S. 191) zur Anwendung. Die im §. 22 Absatz 1 daselbst dem geistlichen Oberen im Falle ge­setzwidriger Amtsübextragung angedrohte Strafe trifft in gleichem Falle den Berechtigten.

§ . 16. Wenn der Berechtigte innerhalb zwei Monaten, von der dazu eröffneten rechtlichen Möglichkeit an gerechnet, für eine Stellvertretung nicht sorgt oder innerhalb Jahresfrist die Stelle nicht wieder besetzt, so geht seine Befugniß auf hie Pfarr- (Filial-, Kapellen- rc.) Gemeinde über.

Die Gemeinde hat die im §. 14 bezeichneten Befugnisse in allen Fällen, in welchen ein PräseytatiMßberechtigter nicht vorhanden ist."

In her Diskussion über hie §§. 1719 sprachen die Abgg. Dr. Pejxi, Dauzenberg und Ibach. Due Paragraphen wurden darauf mit einer kleinen Modifikation angenommen.

§ . 20 lautet nach den Beschlüssen der Kommission:

Wenn vor dem Tage, an welchem dieses Gesetz in Kraft tritt, die Stelle eines Bischofs in Fysgx gerichtlichen Urtheils erledigt worden ist, so fipben die Vorschriften dieses Gesetzes ebenfalls jedo ch snit der Maßgabe, Anwendung, daß der Ober-PräsjhentnacheingetretenerGesetzeskraft

die im §. 6 vorgeschriebene Aufforderung an das Domkapitel erläß t."

Die gesperrten Worte wurden auf Antrag des Abg. Dr. Bergenroth gestrichen. Ohne Debatte wurden darauf die Schluß- paragraphen des Gesetzes angenommen. Schluß 4 Uhr.

In der heutigen (61.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher am Ministertisch die Staats-Minister Graf zu Eulenburg, Dr. Falk und Dr. Achenbach mit zahlreichen Kommissarien bei­wohnten, trat das Haus zunächst in die dritte Berathung des Gesetzentwurfes, betreffend die Enteignung von Grundeigenthum, ein. In der Generaldebatte sprachen die Abgeordneten Dr. Bähr (Cassel), Dr. Lasker und Dr. Windthorst (Meppen). An der Special-Debatte betheiligten sich außer den Regierungskommissa­ren Wirkl. Geh. Ober-Regierungs-Rath Dr. Jacobi und Geh. Ober-Regierungs-Rath Duddenhausen noch die Abgg. Helf, Mi­quel, Dr. Lasker, Dr. Bähr (Cassel), Bernhardt, Windthorst (Bielefeld) und Knebel. Bis zum Schluß des Blattes waren die §§. 153 fast unverändert angenommen. (R. u. St. A.)

Berlin, 6. Mai. Das Reichspreßgesetz hat, wie gestern erwartet wurde, in der heutigen Plenarsitzung des Bundesraths die Zustimmung der Regierungen erhalten nnd wird also mit dem 1. Juli d. J. in Kraft treten. Wenn das Gesetz auch nicht in allen Punkten den Wünschen der Nächstbetheiligten entspricht, so wird man doch den Entwurf, über welchen sich nach langen und schwierigen Berathungen sämmtliche Parteien des Reichstags mit Ausnahme der Ultramontanen und ihres Anhangs mit den Regierungen geeinigt haben, das Anerkenntnis nicht vorenthalten können, daß dasselbe der individuellen Freiheit auf dem Gebiete der Presse, die mit den Interessen der Gesammtheit nur irgend zu vereinbarenden Zugeständnisse macht. Die Befürchtungen, daß das Gesetz in dieser Hinsicht zu weit gehe und dem Staate un­entbehrliche Waffen gegen staats- und reichsfeindliche Tendenzen entziehe, wird sich in der Praxis hoffentlich als unbegründet er­weisen. Die von dem Reichstage bei der Berathung des Preß­gesetzes beschlossene Resolution wegen Verweisung der Preßver­gehen an die Schwurgerichte ist von dem Bundesrathe bis zur Beschlußfassung über die Strafproceßordnung zurückgestellt wor- ben. Die Nachricht, daß Bayern und Württemberg die Berück­sichtigung dieser Resolution lebhaft befürworteten, wird ernstlich bezweifelt. Neue Frankf. Pr.

Dieser Tage ist nach demB. Börs.-C." nunmehr im Reichskanzleramt die Tariferhöhung definitiv vollzogen wor­den, und die formelle amtliche Publication dürfte bereits in kürzester Zeit erfolgen. Die Tariferhöhung ist nicht von einer Tarifreform abhängig gemacht, sondern es wird den Bahnen ge­stattet, sofort nach Publikation des diesbezüglichen Erlasses einen Zuschlag bis zur Höhe von ppt. 20 pCt. eintreten zu lassen. Die Tariferhöhung ist, wie bereits gemeldet, eine facultative und es bleibt in das Belieben der einzelnen Bahnen gestellt, ob und in welchem Umfange sie von derselben, beziehungsweise dem Tarifzuschlag Gebrauch machen wollen.

In diesem Jahre werden Generalstabs-Uebungsreisen bei dem Garde-Corps, dem II., IV., V., VIII., XIV. und XV. Armee-Corps stattfinden.

Im österreichischen Abgeordnetenhause, so schreibt die Trib." in ihrer Tagesschau, kam vorgestern die financielle Krisis