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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

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Mittwoch den 6. Mai

1874.

Tagesschau.

— Der „R. u. St.-A." enthält: Gesetz, betreffend die Aus­gabe von Reichskaffenscheinen. Vom 30. April 1874.

— Berlin, 5. Mai. Im ferneren Verlaufe der gestrigen Sitzung setzte das Haus der Abgeordneten die zweite Berathung des Gesetzentwurfes, betreffend die Verwaltung erledigter katho­lischer Bièthümer fort. Nach dem Abg. Reichensperger sprachen noch der Abg. Dr. Wehrenpfennig für, der Abg. Dr. Lieber ge- §. 1, während der Regierungskommissar, Ministerial-Direktor Dr. Foerster die Vorwürfe zurückwies, daß man in das kirchliche Ge­biet eingreifen wolle. Nachdem dann noch der Referent Abg. Dr. Gneist für den §. 1 gesprochen, wurde derselbe mit sehr großer Majorität angenommen.

§• 2: „Wer bischöfliche Rechte oder Verrichtungen der im §. 1 be­zeichneten Art ausüben will, hat dem Ober-Präsidenten der Provinz, in welcher sich der erledigte Bischofssitz befindet, hiervon unter Angabe des Umfangs der auszuübenden Rechte schriftliche Mittheilung zu machen, dabei den ihm ertheilten kirchlichen Auftrag darzulhun, sowie den Nachweis zu führen, daß er die persönlichen Eigenschaften besitzt, von denen das Gesetz vom 11. Mai 1873 die Uedertragung eines geistlichen Amtes abhängig macht. Zugleich hat er zu erklären, daß er bereit sei, sich eidlich zu ver­pflichten, dem Könige treu und gehorsam zu sein und die Gesetze des Staa­tes zu befolgen"

wurde, nachdem der Abg. v. Czarlinski gegen, der Abg. Dr. Virchow für denselben gesprochen, angenommen.

Schluß 41/4 Uhr.

In der heutigen (59.) Sitzung des Hauses der Abgeordne­ten, welcher am Ministertisch der Staats-Minister Dr. Falk mit mehreren Kommissarien beiwohnte, wurde die Interpellation des Abg. Respondek, die Propstei Parchanie betreffend, vorläufig zu­rückgestellt, da der Staatsminister Dr. Falk nicht genügend infor- mirt war, um dieselbe zu beantworten. — Dann wurde die zweite Berathung des Gesetzentwurfes, betreffend die Verwaltung erledigter katholischer Bisthümer fortgesetzt. §. 3 wurde ange­nommen, nachdem der Abg. Dr. v. Gerlach sich dagegen ausge­sprochen hatte. §. 4 rief eine längere Diskussion hervor. Der Abg. Dr. Windthorst (Meppen) sprach sich in längerer Ausfüh­rung gegen den §. 4 aus, der Staats-Minister Dr. Falk ver­theidigte sich gegen mehrere Vorwürfe des Vorredners. Die Abgg. Dr. Petri und Dr. Haenel traten für den Paragraphen ein, die Abg. Dr. v. Gerlach und v. Mallinckrodt gegen densel­ben ; auf die letztere Rede entgegnete der Staats-Minister Dr. Falk unter lebhaftem Beifall des Hauses. Bei Schluß des Blat­tes sprach der Referent Abg. Dr. Gneist.

Fast kein Tag seit Wiederbeginn der Arbeiten des Abgeordnetenhauses ist vergangen, ohne eine neue Vorlage zu bringen, nichtsdestoweniger soll und wird der Landtag am 22. d. M. geschlossen werden. Man will sich nur auf das Noth­wendigste beschränken und neben den kirchlichen Gesetzen nur die Eisenbahnvorlagen erledigen. Nach dieser Richtung hin ist nur eine Vorlage behufs Gewährung von 10 Millionen Thalern zur Vermehrung der Betriebsmittel der Staatsbahnen und 5 Millio- nen Thaler zur Gewährung einer Zinsgarantie für eine Prioritäts-Anleihe der Berliner Nordbahn erschienen. Die Eisen­bahn-Commission hat die Eisenbahn-Anleihe von 56,000,000 Thlr. bewilligt.

Patent-Ertheilung.

Dem Herrn Walther Schleicher zu Stolberg bei Aachen

unter dem 2. Mai 1874 auf eine Maschine zum Anknöpfen von Stecknadeln in der durch Zeichnung und Beschreibung nachge­wiesenen ganzen Zusammensetzung, ohne Jemanden in An­wendung bekannter Theile derselben zu beschränken, auf drei Jahre und für den Umfang des preußischen Staates.

■— Von Bonn aus haben Bischof Reinkens und Geheime- rath von Schulte, nach der „N. Frftr. Pr.", an die altkatho­lischen Gemeinden und Vereine die Aufforderung erlassen, An­träge und dergleichen bis zum 12. Mai an die Synodal-Reprä- sentanz einzureichen, da die Synode in der Pfingstwoche statt­finden soll. Der Tag des Beginns und die Zahl der zu wäh­lenden Delegirten soll den Gemeinden und Vereinen noch beson­ders angezeigt werden.

— Hildesheim, 2. Mai. Pfarrer Krone zu Grasdorf, von dem es hieß, er habe seinen Widerstand gegen die Maige­setze aufgegeben, bestätigte in der heutigen Verhandlung einer Appellation gegen ein ihn verurtheilendes früheres Erkenntniß, daß er eine solche Absicht gehabt habe, daß sein Vorhaben aber nicht zur Ausführung gekommen sei, er vielmehr in der Ver­waltung der ihm vom Bischof übertragenen Pfarre fortfahren werde. Das läßt keineswegs darauf schließen, daß der Bischof von Hildesheim betreffs der Maigesetze einen anderen Stand­punkt einnehme, als die übrigen preußischen Bischöfe.

— Ueber die diesjährige Generalversammlung des Mainzer Vereins deutscher Katholiken theilt die „Germania" mit, daß bis jetzt der 20., 21. und 22. Mai als Versammlungstage in Mainz in Anssicht genommen sind. Wie im vorigen Jahre zu­gleich eine Pilgerfahrt nach Marienthal unternommen wurde, so soll diesmal eine solche am dritten Tage nach dem Rochusberge bei Bingen statlfinden.

— München, 3. Mai. Zum Sollstande der Helme für die k. bayer. Infanterie fehlen zur Zeit noch 30,000 Raupen­helme — da deren Beschaffug ehestens erfolgen muß, so nahm der Kriegsminister Veranlassung, bei Sr. Majestät dem Könige die Einführung der Pickelhauben in Anregung zu bringen. Eine Entscheidung des Königs in dieser Angelegenheit ist noch nicht erfolgt ; ebenso ist die Lieferung der 30,000 Raupenhelme vor­läufig verschoben worden. (A. Abdztg.)

— Regensburg, 1. Mai. Zur Feier des Jahrestages des Frankfurter Friedensschlusses am 10. Mai l. I. werden nach Beschluß des Stadtmagistrats die städtischen Gebäude mit Flag­gen geschmückt. Das Offert eines Bürgers, welcher die Kosten von 101 Kanonenschüssen zu tragen bereit ist, wird mit Dani angenommen. Wegen Veranstaltung einer Feierlichkeit in der Volksschule wird mit der Schulbehörde ins Benehmen getreten.

— Der „Weser-Zeitung" schreibt man aus Sachsen vom 29. April: Daß auf Befehl des Königs der früher hannoverische Offizier v. Uslar-Gleichen aus der sächsischen Armee entlasse! worden ist, hat unter den Hyperpartikularisten einen recht heil­samen Schreck hervorgerufen, in andern Kreisen aber gerade deß­halb sehr befriedigt. Man war von specifisch sächsischer Seite nur zu gern geneigt, die Heldenthat des genannten Kriegers (be­kanntlich weigerte sich derselbe in ostensivster Weise in Leipzig bei dem Festmahl zu Kaisers Geburtstag auf dessen Wohl zu trinken) als einen Beweis von Charakterfestigkeit und Mannes­würde aufzupuffen und man hat Alles versucht, um des Königs