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Valbj. Tblr.l. 16. Sierieljibrlich 38 Sgr. 6 Ps.

Für auswärtige Abonnenten mit dem betreffen­den Bokausschlag. Die einzelne Num­mer 1 8gr.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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Dienstag den 5. Mai

Tagesschau.

Berlin, 4. Mai. Se. Majestät der Kaiser von Ruß­land nebst Ihren Kaiserlichen Hoheiten den Großfürsten Wladi­mir Alexandrowitsch, Alexis Alexandrowitsch und Constantin Nicolajewiisch sind gestern Mittag hier eingetroffen und im Kai­serlich russischen Palais abgestiegen.

Berlin, 4. Mai. Im ferneren Verlaufe der gestrigen Sitzung am 2. d. M. verwies das Haus der Abgeordneten den Gesetzentwurf, betreffend die außerordentliche Tilgung von Staats­schulden, ohne weitere Debatte an die Budget-Commission. Schluß 2 Uhr.

In der heutigen (58.) Sitzung des Hauses der Abgeordne­ten, welcher am Ministertische der Staats-Minister Dr. Falk mit mehreren Kommissarien beiwohnte, wurde zunächst mitgetheilt, daß der Abg. Born sein Mandat niedergelegt habe. Eingegan­gen sind von den Ministern der Finanzen und des Handels ein Gesetzentwurf, betreffend die Uebernahme einer Zinsgarantie des Staates für eine Prioritätsanleihe der Berliner Nord-Eisenbahn- Gesellschaft; vom Handels-Minister ein Gesetzentwurf, betreffend die Verwendung der vom Kommerzien-Rath Sabey zu Münster zum Bau einer Eisenbahn von Wesel nach Bochold gestellten und dem Staate verfallenen Kaution, von den Ministern des Aus­wärtigen, der Finanzen, des Innern und des Handels ein Ver­trag mit der freien Stadt Hamburg, betreffend die Regulirung der Grenzverhältnisse an der Süderelbe. Vom Abg. Respondek ist eine Interpellation, betreffend die Besitznahme der Propstei Parchanie in der Provinz Posen, eingebracht worden. In dritter Berathung wurden definitiv angenommen die Gesetzent­würfe, betreffend die Aufhebung der gesetzlichen Erbfolge nach der Magdeburger Polizei Ordnung vom 3. Januar 1688, der revidirten Willkür der Stadt Burg vom 3. Februar und konfir- mirt den 16. März 1698, sowie des Märkischen Erbrechts in dem 1. und 2. Jerichowschen Kreise und betreffend die Aufhe­bung des Homagialeides.

Es folgte die zweite Berathung des Gesetzentwurfes, be­treffend die Verwaltung erledigter katholischer Bisthümer.

§- 1 lautet: In einem katholischen Bisthume, dessen Stuhl erledigt ist, dürfen die mit dem bischöflichen Amte verbunde­nen Rechte und geistlichen Verrichtungen insgesammt oder ein­zeln, soweit sie nicht die Güterverwaltung betreffen, bis zur Einsetzung eines staatlich anerkannten Bischofs nur nach Maß­gabe der folgenden Bestimmungen dieses Gesetzes ausgeübt werden."

Es meldeten sich gegen den Paragraphen die Abgeordneten Dr. Reichensperger, Lieber, v. Borowski, v. Czarlinski, v. Jazd- zewski; für den Paragraphen die Abgeordneten Dr. Wehrenpfen- nig und v. Sybel. Der Abgeordnete Dr. Reichensperger hatte bet Schluß des Blattes noch das Wort. (R. u. st. A.)

. Die Reform des höheren Schulwesens soll nach offi­ziösen Andeutungen in der Weise bewerkstelligt werden, daß es in Zukunft nur noch Realschulen (nicht mehr erster und zweiter Ordnung) und daneben höhere Bürgerschulen geben soll. Als Realschulen sollen nur solche Schulen gelten, die einen neun­jährigen Lehrkursus haben. Die Kenntniß des Lateinischen soll maßgebend bleiben für die Staatsprüfungen im Baufach, für die Forstakademien, das Bergfach, die Fähnrichsprüfung, Zu-J

lassung zur Marine, zur Intendantur, zum höheren Postdienst, für Pharmaceuten und Thierärzte.

Der Ausschuß des Bundesraths für das Eisenbahnwesen hat den wichtigen Grundsatz angenommen, daß bei der Be­förderung von Gütern in unbedeckten Wagen unter der damit verbundenenGefahr" keineswegs ein auffallender Abgang an Gewicht oder das Fehlen von ganzen Collis verstanden werden kann. Eine andere wichtige Aenderung in dem bisherigen Be­triebs-Reglement besteht darin, daß die Frist, innerhalb deren die Verwaltung für den Verlust v?n Reisegepäck verantwortlich sein soll, von drei auf acht Tage erhöht wird. (Berl. Tagbl.)

In der Woche vom 12. März bis 18. April 1874 sind geprägt worden an Goldmünzen: 33,890 Mark in 10-Mark­stücken ; an Silbermünzen: 1,039,573 Mark 1-Markstücke, 181,639 Mark 40 Pfennige 20-Pfennigstücke; an Nickelmünzen : 93,333 Mark 80 Pf. 10-Pfennigstücke, 29,148 Mark 75 Pf. 5-Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 18,043 Mark 30 Pfennige 2-Pfennigstücke, 4143 Mark 50 Pf. 1-Pfennigstücke. Vorher waren geprägt: an Goldmünzen: 819,369,060 Mark 20- Mark stücke, 202,766,750 Mark 10-Markstücke; an Silbermünzen: 12,449,845 Mark 1-Markstücke, 4,334,775 Mark Pfennige 20-Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 1,511,772 Mark 30 Pf. 10-Pfennigstücke, 591 Mark 55 Pf. 5-Pfennigstücke; an Kupfer­münzen: 247,665 Mark 30 Pf. 2-Pfennigstücke, 71,758 Mark 68 Pf. 1-Pfennigstücke. Mithin sind im Ganzen geprägt: an Goldmünzen: 1,022,169,700 Mark; an Silbermünzen: 18,005,832 Mark 40 Pf. ; an Nickelmünzen: 1,634,846 Mark 40 Pf. ; an Kupfermünzen: 341,610 Mark 78 Pf.

Aus Oberschlesien läßt sich die in Lemberg erscheinende Gazeta Narodowa" schreckliche Dinge über die Folgen des Krawalls in Laurahütte schreiben. Die ganze polnische Be­völkerung sei tief erbittert und warte nur auf den geeigneten Anlaß, um mit ihrer Wuth hervorzubrechen.Ganz Ober­schlesien", schließt der Bericht,ist ein großes Pulverfaß, das der geringste Funke zu einer Explosion bringen kann, die unab­sehbares Unheil anrichtet." Schrecklich aber lächerlich.

Ein neuer Fortschritt des Altkatholicismus wird aus Dortmund gemeldet, wo am 30. April eine altkatholische Schule eröffnet worden ist. Wie man sagt:Wer die Schule hat, der hat die Zukunft," so kann man auch sagen:Wer eine Schule hat, hat eine Zukunft." Und wenn man sieht, daß die im Uebrigen im Sande verlaufene freireligiöse Bewegung sich überall da erhalten hat, wo freireligiöse Schulen bestehen, so kann man eine gleiche belebende und erhaltende Wirkung auch von der altkatholischen Schule erwarten, die hoffentlich recht bald recht viele Schwesteranstalten erhält. (Hess. Mgztg.)

Der Pfarrer Dilger von Ueberlingen, der sich zum Alt­katholicismus bekannt hat, ist vom Bisthumsverweser Kubel zu Constanz als Häretiker excommunicirt, suspendirt und der Pfründe für beraubt erklärt worden. Der also Gemaßregelte hat bereits den Schutz des Staates auf Grund des sogenannten ergänzenden Kirchengefetzes angerufen und ist man auf den weiteren Verlauf der Angelegenheit sehr begierig.

Ems, 30. April. Wie man denHamb. Nachr." von hier mittheilt, wird der Kaiser von Oesterreich auf einige Tage hierher zu Besuch kommen, und zwar soll dieser zunächst