Äboune«e«tS- Preis
(incl. étemöel)
ILürlich 3 Tblr.
Halbj. Thlr.1.15. Zierteljäbrlich 32 Sgr. 6 Pf.
Für auswärtige Abonnenten »it dem betreffenden Postaufschlag.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
Die einzelne Nummer 1 Sgr.
Jnsertion?- Preii:
Die ispalttge
Garmondzeile ob deren Kaum
1 Sgr.
Sie 2fpalt. Zeile 3 Sgr.
Die3lpaltigeZeUr
3 Sgr.
^N99.
Mittwoch den 29. April.
1874.
T a ff e s s ch a u.
— Preußischer Landtag. Abgeordnetenhaus. Vom Jiistizminister ist ein Gesetzentwurf über das Höferecht in Hannover eingegangen; derselbe Minister sucht nun die Erlaub- mß nach, gegen die in Thorn erscheinende Gazeta Turunska den Strafantrag wegen Beleidigung des Hauses zu stellen. Die Angelegenheit wird der Geschäftsordnungs-Commission zur Be- richlerstauung überwiesen. Bevor das Haus in die Tagesordnung eintritt, spricht Abg. Dr. Löwe tief empfundene Worte der Erinnerung an den verstorbenen früheren Präsidenten Grabow; die Mitglieder des Hauses erheben sich zu Ehren des Verschiedenen von ihren Plätzen. Hierauf trat das Haus in die zweite Berathung des Expropriations-Gesetzes. Die rein technische Debatte gelangte bis §. 4. Die Sitzung schloß s/i4 Uhr. Nächste Sitzung heute (Dienstag) 11 Uhr. Tagesordnung: Fortsetzung der gestrigen Debatte und mehrere kleinere Gesetze. Trib.
— Der Kaiserlich deutsche Legationsrath v. Bunsen ist nach Washington abgereist, um dort als stellvertretender Geschäftsträger zu fungiren.
— Berlin, 25. April. Gestern fand im „Englischen Hause" die Abschiedsfeier statt, welche die Fraction der Reichspartei zu Ehren des Fürsten Hohenlohe-Schillingsfürst veranstaltet hatte. Die Reihe der Trink^prüche eröffnete Fürst Hohenlohe-Langenburg mit einem Hoch auf den Kaiser. Ihm folgte Dr. Friedenthal, der in längerer, von öfterem Beifall der Z^n- hörer unterbrochener Rede den scheidenden Abgeordneten und künftigen Botschafter feierte. Er sagte u. A.: Wenn auch nicht in der Erfüllung des politischen Berufes, so doch während dieser Feierstunde sei es gestattet, rastend rückwärts zu blicken. Es biete sich die Erinnerung an die vor sechs Jahren stattgehabte Wahl des Fürsten Hohenlohe und die Worte, mit denen er dieselbe annahm, als eine Anerkennung süddeutscher Eigenart und Anschauung, als eine Mahnung für sich, auszuharren in dem Wirken für die Verständigung, Versöhnung und Eintracht der deutschen Stämme. Hierin liege die Signatur für die gejammte Lebensrichtung des heute Gefeierten. Harmonischen Einklang, nicht Eintönigkeit, unter den Gliedern des deutschen Volkes zu schaffen, sei bei ihm das Ziel der politischen Arbeit aber auch einer den Gemüthern zugewendeten inneren Mission gewesen. So habe er sich einerseits politische Genossen, andererseits warme Freunde gewonnen, sin echter Enkel seiner Vorfahren, habe er wie ein Siegfried Hohenlohe, der dem deutschen König Heinrich dem IV. mannhaft zur Seite stand, als er im Jahre 1063 den Papst Hildebrandt zu Boden warf, stets zum Kaiser gehalten; gegen römische Anmaßung sei er wie jener Gottfried Hohenlohe 1190 gegen die Welfen dem Rufe des Hohenstaufen Heinrich VI. gefolgt, stets unter dem Banner „Hie Waiblingen" gestanden, habe endlich nach dem Vorbilde des großen Deutschmeisters Gottfried Hohenlohe seine volle Kraft dem Streben gewidmet, Süd- und Norddeutschland einander zu verbinden. Zur Stunde folge er dem Rufe des deutschen Kaisers in ein schweres, verantwortliches, aber darum um so ehrenvolleres Amt. Die Versammelten faßten ihre Instruktion für dieses Amt dahin zusammen: Er j möge eintreten für die Wahrung des europäischen Friedens und zugleich für die Wahrung der Integrität, der Ehre und Würde '
des deutschen Vaterlandes; hierbei stehe der deutsche Reichstag und in seiner Vertretung das deutsche Volk hinter ihm. Ihm bleibe die treue Anhänglichkeit und Verehrung seiner Freunde im Reichstage. Siegel und Unterschrift unter diese Instruktion möge die Versammlung geben durch taS Zusammenklingen der Gläser und das Hoch ans den deutschen Botschafter Fürsten Chlodwig Hohenlohe. — Fürst Hohenlohe dankte, indem er seinem schmerzlichen Bedauern Ausdruck gab, aus dem Reichstage scheiden zu müssen, in welchem ihm Nachsicht und Auszeichnung zu Theil geworden sei. Auf diese Auszeichnung sei er stolz, und das Vertrauen der deutschen Volksvertretung, welche ihn in allen Legislaturperioden des Reichstages auf die zweite Ehrenstelle erhoben, gebe ihm ein für seine neue Stellung werthvolles Selbstvertrauen und sei die beste Mitgabe für einen Botschaiter, der berufen sei, Kaiser und Reich bei einer Nation zu vertreten, der die gewählten Repläsentanten des deutschen Volkes das Verdienst zuerkennen müßten, daß sie zuerst unter den Nationen des Kontinents jenen großen Gedanken zum Ausdruck gebracht habe, auf welchem der moderne Staat beruhe. (Köln. Ztg)
— Berlin, 28. April. Zwischen Deutschland und Großbritannien ist unterm 27. v. M. eine Deklaration wegen gegenseitiger Anerkennung der Aktien-Gesellschaften und anderer kommerzieller, industrieller und finanzieller Gesellschaften abgeschlossen worden.
— Daß weder vom Preßgesetz, noch vom Bischofsgesetz in der Thronrede gesprochen, ist vielfach und auffällig bemerkt worden. Es hat dies einfach seinen Grund burin, daß diese Gegenstände im Bundesrathe noch nicht zum Abschluß gelangt sind. Auch über Militär- und Reichspapiergeld-Gesetz hat sich der Bundesrath erst in der zwölften Stunde schlüssig gemacht. Das Preßgesetz ist bekanntlich bezüglich des neuen Antrages Forcade-Stauffenberg von der Reichsregierung bekämpft worden. Die Annahme dieses Antrages wird indessen die Zustimmung des Bundesraths zu dem ganzen Gesetz nicht aufhalten; letztere gilt als zweifellos.
— Karlsruhe, 23. April. Das Ministerium des Innern richtete an die Kirchenregierung das Ansinnen, ihm vor der Bestellung eines Kapitelvikars resp. Generalvikars, eines Mitgliedes des Ordinariats oder Seminarlehrers gemäß Art. 1 des Gesetzes vom 19. Februar d. I. Mittheilung zu machen und sich über die der Staatsprüfungs-Verordnung von 1867 und 1872 nachgebildete Vollzugs-Verordnung zu diesem Gesetze zu äußern. Wie dem „Bad. Beob." mitgetheilt wird, erwiderte hierauf das Erzbischöfliche Kapitelsvikariat am 16. d. M.:
„Wie wir in unserer Denkschrift vom 24. Januar d. J. ausführlich begründet haben, dürfen wir und der uns unterstehende Klerus zum Vollzüge des Gesetzes vom 15. Februar d. J. (Gesetzblatt 1874 Nr. IX.) nicht mitwirken, können also nur unsere Verwahrung gegen dieses Gesetz und die darauf ba- sirten Vollzugsbestimmungen wiederholen."
— Wien, 28. April. Das Abgeordnetenhaus erledigte heute das Klostergesetz bis §. 16. Angenommen wurden die Amendements, daß zur Errichtung eines Ordens oder zur Ansiedlung eines Klosters ein Reichsgesetz erforderlich ist, ferner, daß in die inländischen Klöster nur österreichische Staatsbürger eintreten und Vorsteher sein dürfen. Im Laufe der Debatte er-