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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
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JE 96. Samstag den 25. April. 1874.
Tagesschau.
— Berlin, 24. April. Im ferneren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Deutschen Reichstages ergriff nach dem Abg. Miquel der Abg. Dr. Jörg das Wort, um sich gegen den Gesetzentwurf, betreffend die Verhinderung der unbefugten Ausübung von Kirchenämtern, auszusprechen. Nachdem dann der Abg. Dr. Haenel für den Gesetzentwurf und für das von feinen Parteigenossen vorgeschlagene Amendement gesprochen hatte, wies der Bundesbevollmächtigte Großherzoglich badische Ministerial- Präsident von Freydorf den Vorwurf des Abg. Dr. Windthorst, daß Baden eine Versuchsstation für die Kirchenpolitik Preußens sei, entschieden zurück. Der Abg. Dr. Hinschius charakterisirte die Politik des Centrums in der Bearbeitung der Massen und verlas zu diesem Zwecke den Brief eines Pfarrers an den Convict, dem er früher angehört hatte. Dann schloß die Debatte über §. 1. In der Abstimmung wurde derselbe unter Annahme des Amendements des Abg. Dr. Meyer (Thorn) mit großer Majorität en folgender Fasiung angenommen:
§. 1. Einem Geistlichen, welcher, nachdem er durch gerichtliches Urtheil aus seinem Amte entlassen worden ist, eine Amtshandlung oder eine solche Handlung vornimmt, aus welcher hervorgeht, daß er die Fortdauer des ihm entzogenen Amts beansprucht, kann durch Verfügung der Landes-Polizeibehörde der Aufenthalt in bestimmten Bezirken oder Orten untersagt oder angewiesen werden. , Besteht die Handlung in der ausdrücklichen Anmaßung des Amts oder in der thatsächlichen Ausübung desselben, oder handelt der Betreffende der Verfügung der Landes- Polizeibehörde zuwider, so kann er durch Verfügung der Centralbehörde seines Heimathsstaates seiner Staatsangehörigkeit verlustig erklärt werden.
Schluß 5 Uhr. (Fortsetzung folgt.) (R. u. St. A.)
— Nach „authentischen Nachrichten" des „Börsen-Cour." werden bei Berathung des Strafprozeß-Entwurfes für das Deutsche Reich die Schwurgerichte beibehalten werden, für die untersten Gerichte sind jedoch Schöffengerichte in Aussicht genommen. Es sollen nämlich die bisherigen Landgerichte, für welche in Zukunft die Benennung „Amtsgericht" vorgesehen ist — um den einmal angestrebten Grundsatz, die Berufung in der Thatfrage auszuschließen, durchzuführen — mit je zwei Schöffen besetzt werden, um hierdurch eine höhere Gewähr für die Schöpfung der Thatfrage zu gewinnen.
— Konstanz, 20. April. Ein bedeutungsvoller Vorgang wird heute aus dem Dorfe Ueberlingen am Ried (bei Radolfzell) gemeldet. Der dortige, wegen seiner Mäßigung den Ultramontanen schon längst verhaßte Pfarrer Dilger erklärte gestern nach beendigtem Gottesdienst vor versammelter Gemeinde, daß er sich mit dem Dogma der Unfehlbarkeit im Widerspruch befinde und sein Gewissen ihm verbiete, in der Kirche etwas zu lehren, was er selbst nicht glaube. Er lege daher sein Amt nieder. Hierauf nahm derselbe in feierlicher Weise Abschied von seiner Gemeinde und die Vesper wurde bereits durch einen infallibilistischen Geistlichen aus der Nachbarschaft gehalten. Die ultramontane „Freie Stimme" ist über diesen Schritt sehr verdutzt und scheint zu befürchten, daß derselbe Nachfolger finden könnte. In der That, wenn dies geschieht, ehe nur durch das Altkatholikengesetz die Geistlichen in materieller Hinsicht geschützt sind, was wird die Kurie erst nach Erlaß dieses Gesetzes erwarten dürfen?
— (Ueber Lebensmittelpreise.) Karlsruhe, 20. April.
Auf dem heutigen Markte wurde Ochsenfleisch zu 15 kr. und Rindfleisch zu 14 kr. verkauft und ist dieser Metzgerstand von Käufern ganz überschwemmt worden. — Baden. Die Artikel über die so hohen Fleischpreise in unserer Stadt, und die Vergleichung mit jenen anderer, gleichgestellter Städte haben nun doch den angenehmen Erfolg gehabt, daß die hiesigen Metzger die Preise um 2—3 Kreuzer das Pfund herabgesetzt haben.
— Aus Loslau in Oberschlesien hatten 16 Schulmädchen der obersten Klasse einen Brief an die Kaiserin gerichtet, mit der Bitte, daß doch ihre beiden Geistlichen aus dem Gefängnisse entlassen werden möchten, damit dieselben sie zur Kommunion führen könnten. Der Brief ging durch die verschiedenen Instanzen an den Magistrat von Loslau zurück, mit der Weisung, die Eltern der Kinder dahin zu bescheiden, daß der Antrag nicht berücksichtigt werden könne. Zugleich suchte der Bürgermeister aus den Mädchen herauszubringen, wer ihnen den Brief in die Feder diktirt habe; sie blieben aber steif und fest dabei, ihn selbst verfaßt zu haben, was gleichwohl eine handgreifliche Unwahrheit ist.
— Aus Bremen erhält das „Berliner Tagbl." folgende Originalmittheilung : Auf der hiesigen Werft der Aktiengesellschaft für Maschinenbau „Weser" sind jetzt zwei vom preußischen Kriegsministerium in Auftrag gegebene Kanonenboote fertig gestellt, welche demnächst bestimmt sind, auf dem Rhein zu Vertheidigungszwecken Dienst zu thun. Es sind eiserne Panzer- und Thurmschiffe, nur wenige Zoll erhebt sich das Deck über der Wasserlinie. Jedes Boot wird mit 2 Vierundzwanzig-Pfündern bewaffnet und ca. 30 Mann bemannt. Die Länge des Boots ist 150 Fuß und dasselbe wird mittelst der Schraube vorwärts getrieben. Bei einer Probefahrt auf der Weser haben sich diese Fahrzeuge als leicht beweglich und lenkbar, sowie von schneller Fahrt gezeigt.
— Wien, 24. April. Das Herrenhaus hat den Gesetzentwurf betreffs der Deckung der Bedürfnisse des katholischen Kultus in der Fassung des Ausschusses angenommen. Bezüglich des ersten konfessionellen Gesetzes ist zwischen Herrenhaus und Abgeordnetenhaus nunmehr ein conformer Beschluß erzielt.
Reue Frankf. Pr.
— Bern, 20. April. Das Resultat der Abstimmung über die revidirte Bundesverfassung wurde allenthalben im Lande und namentlich hier in der Bundesstadt mit Jubel begrüßt und festlich gefeiert. Heute Morgen donnerten vom Bollwerk herab 101 Viktoriaschüsse über die Stadt hin. Mittags zogen mit Trom- melgewirbel Gruppen unter Gesang und Hochrufen durch die Stadt. Heute Abend fand ein Fackelzug statt, zu welchem mit Generalmarsch die Revisionsfreunde und „Jasager" im Laufe des Nachmittags aufgerufen worden waren. Gegen 8 Uhr war es, als unter den Klängen des Sempacher Marsches sich die Kolonnen des Fackelzuges in Bewegung setzten, um nach einem langen Zuge durch die Stadt auf dem Platze vor dem Bundespalast sich zu entfalten, und den auf einer mit roth und weißen Tüchern geschmückten, vor der Rathhaustreppe errichteten Estrade versammelten Bundesräthen ihre Ovation zu bringen. Herr Nationalrath Brunner ergriff das Wort, um dem Gefühle der Bürger und Einwohnerschaft Berns über das gelungene und vollbrachte Werk der Eidgenossenschaft Ausdruck zu geben. Er wies darauf hin, von welch schönen Folgen der Tag der gestrigen Abstimmung für das Schweizervolk sein müsse, umsomehr, da unter obwaltenden Umständen nicht mehr von Besiegten oder Siegern