Abonnements» Preiè
(tuet Stempel)
Jährlich 3 Thlr.
Salbj. Tblr.1. 15. Vierteljährlich 22 Sgr. 6 Vs.
Mr auswärtige Abonnenten mit dem betreffenden Postausschlag.
HamutrAsyeitzer
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanan.
Die einzelne Nummer 1 Sgr.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
gnfertfons» Pretii :
Die Ispaltigt
Garmondzeile ob deren Raum
1 Sgr.
Die Sspalt. Zeile 2 Sgr.
Die Sshaltige Zeil« 3 Sgr.
Mittwoch den 22. April.
1874.
Tagesschau.
— Berlin, 21. April. Im ferneren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Deutschen Reichstages setzte derselbe die dritte Berathung des Reichs-Militärgesetzes fort. Nachdem der Abg. Motteler gegen das Gesetz gesprochen, wurde die Generaldiskussion geschlossen. Zum §. 1 sprachen dann noch die Abgg. Dr. Schulze und v. Niegolewski gegen, Abg. Dernburg für denselben. Von der ferneren Spezialberathung ist nur hervorzuheben, daß zum §. 49 unter Zustimmung des Staatsministers Dr. Delbrück folgender vom Abg. Richter beantragter Zusatz angenommen wurde:
„Eine Vereinigung der hiernach wahlberechtigt bleibenden Militärpersonen zu besonderen Militär-Wahlbezirken für die Wahl der auf indirektem Wahlrecht beruhenden Landesvertretung darf nicht stattfinden."
Alle übrigen §§. wurden unverändert nach den Beschlüssen der zweiten Lesung angenommen. — Schluß 48Äi Uhr.
— In der heutigen (37.) Sitzung des Deutschen Reichstages wurde das Gesetz, betreffend die Verhinderung der unbefugten Ausübung von Kirchenämtern, in erster Lesung berathen. Eingeleitet wurde diese Berathung durch den Bundes-Commisfar Ministerial-Direktor Dr. Förster. Der Abg. Reichensperger (Olpe) erklärte sich dann gegen die Vorlage, worauf der Justizminister Dr. Leonhardt entgegnete. Bei Schluß des Blattes sprach der Abg. Dr. v. Schulte für das Gesetz. (R. u. St. A.)
— Der Bundesrath wird nunmehr die weiteren Schritte unternehmen, um Deutschland ein allgemeines bürgerliches Gesetzbuch zu geben. Die Anträge der besonderen Reichs-Commission, welche zur Aufstellung des Planes und der Methode, wonach das Gesetzbuch auszuarbeiten ist, einberufen war, haben die Billigung des Bundesraths gefunden und es soll nunmehr eine große Commission hervorragender theoretischer und praktischer Juristen zusammenberufen werden, um den Plan auszuführen. Es ist anzunehmen, daß die Arbeiten noch im Laufe dieses Jahres beginnen, ihre Beendigung wird einen Zeitraum von ca. 5 Jahren erfordern.
— Die Trennung der Fortschrittspartei, schreibt die „Trib.", scheint durchaus sich nicht auf den Reichstag beschränken zu wollen, wie es Anfangs hieß. An eine Wiedervereinigung der Partei im preußischen Landtage ist nicht zu denken. Dazu ist, wie man uns sagt, die Spannung zwischen den Bestandtheilen, dem alten Kern und dem abgesprungenen Fragment, nach der Trennung eine zu schroffe geworden. Sie geht so weit, daß die beabsichtigte Feier des fünfundzwanzigjährigen Präsidenten- Jubiläums Dr. Löwe's am 25. Mai in Berlin in Frage gestellt ist, wenn sie nicht etwa von andern Bürgern der Hauptstadt, als denjenigen, von denen ursprünglich die Idee dazu herrührt, in die Hand genommen wird. Es scheint beinahe, als ob die Theilnahme an dem Feste zum Kennzeichen werden wird, wie weit der Jubilar mit seinem Austritt aus der Fortschrittspartei Nachfolge bei seinen Wählern und anderen früheren politischen Anhängern findet.^ j
Patent-Ertheilung.
aia»a——»—irrnwr—:o7rrrTr~.--'iL~";- : . ......*! - ■/--—--Ea"--' n--iä.— jmgnrmMmMnmmaMw^— ■»
Dem Baumeister Höhmann zu Cassel unter dem 16. April auf eine Eisenbahnweiche in der durch Zeichnung und Beschrei
bung nachgewiesenen Anordnung, ohne Jemanden in der Anwendung bekannter Theile zu beschränken;
den Civil-Jngenieuren I. Brandt und G. W. v. Nowroki zu Berlin unter demselben Tage auf einen Charnier-Bügel in der durch Modell, Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung,
auf drei Jahre für den Umfang des preußischen Staats.
— Auf Veranlassung des „Vereins für das „Moorbrennen" in Bremen sind in Minden, Lemgo, Detmold und Bielefeld Vorträge gehalten worden, die überall die lebhafteste Theilnahme für die Zwecke des Vereins hervorgerufen haben. Ueberall sind geeignete Beschlüsse gefaßt, welche zeigen, wie lebhaft und allgemein in den fraglichen vom Moorrauch allerdings stark bestrichenen Gegenden der Protest wider diese Landplage Nordwest- Deutschlands ist.
— München, 18. April. Großes Aufsehen macht eine im heutigen „Deutschen Merkur" (Organ der Altkatholiken) von Dr. von Schulte veröffentlichte längere Beleuchtung des bayerischen Rechtsgutachtens über die Nichtanerkennung des Bischofs Reinkens, worin Dr. v. Schulte der bayerischen Gelehrsamkeit übel mitspielt und das Rechtsgutachten als eine „einseitige Erörterung" charakterisirt, welche mit der Aufgabe eines Advokaten und nach der Methode eines solchen den Zweck und die Absicht verfolge: die erbetene Anerkennung des Bischofs Reinkens im Verwaltungswege zu verhindern und dadurch Verlegenheiten zu ersparen. Dr. v. Schulte weist nach, daß das Rechtsgutachten viele krasse Widersprüche und Sophistereien enthalte, und meint, daß, wenn auf Grund dieses Gutachtens die Anerkennung verweigert werde, sie nur verweigert wird, weil man sie verweigern wolle. Er tadelt ferner entschieden, daß das bayerische Staatsministerium selbst das Gutachten im Buchhandel publicirt habe, bevor es die Eingabe auch nur einer Antwort gewürdigt; daß es auch die Eingabe abdrucken ließ, wozu es kaum als berechtigt erscheinen könne, und daß es dadurch mindestens die streng objektive Haltung verletzt, die man von einer Regierung erwarten dürfe. Zum Schluffe hofft Dr. V. Schulte von dem hohen Billigkeits- und Gerechtigkeitssinne des Königs: „daß Se. Majestät in voller landesväterlicher Würdigung des unerträglichen Zustandes, worin Tausende seiner getreuesten Unterthanen versetzt sind, es nicht über sich bringe, den Nothschrei derselben mit Gründen übertönen zu lassen, die mindestens sehr gesucht seien. — 19. April. In der Beleuchtung, welche Herr Dr. v. Schulte dem bayer. Rechtsgutachten über die Frage der Anerkennung des Bischofs Dr. Reinkens in den letzten Nummern des „Deutschen Merkur" gewidmet hat, ist u. A. behauptet, daß das Rechtsgutachten früher veröffentlicht worden ist, als man den Unterzeichnern des Gesuchs um Anerkennung des Bischofs Reinkens eine Antwort gegeben habe. Wir können dagegen aus wohlunterrichteter Quelle mittheilen, daß diese Antwort um einen Tag früher von hier abgegangen ist, als dem Buchhändler die Ausgabe des Rechtsgutachtens gestattet war. Daß man so verfuhr, und nicht erst die Gelegenheit dazu bot, dem Publikum den Inhalt des Rechtsgutachtens anzukündigen, bevor es möglich war, sich ein eigenes Urtheil darüber zu bilden, macht die im „Deutschen Merkur" enthaltene Beleuchtung sehr leicht begreiflich. cAugsr. Abdztg.)
— Die Sitzungen der französischen Generalräthe tragen,