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1874.

Bekanntmachungen Köngl. Landrathsamts dahier.

Die Herren Bürgermeister wollen darauf achten, daß die Gemeinde-Rechnungen pro 1873 im laufenden Monat aufge­stellt und dann alsbald an die Gemeindebehörde abgegeben und offen gelegt werden.

Mitte Mai er. erwarte ich Bericht über den Stand der Angelegenheit.

Hanau am 1. April 1874.

Die unter dem Rindvieh zu Butterstädter-Höfe ausge­brochene Maul- und Klauenseuche ist erloschen.

Hanau am 11. April 1874.

Die Wittwe des Konrad Druschel, Dorothea, geb. Happel, aus Kilianstädten hat um Paß nach Amerika gebeten.

Hanau am 17. April 1874.

Tagesschau.

Berlin, 18. April. Im ferneren Verlaufe der gestri­gen Sitzung des Deutschen Reichstages wurde der §. 42 des Reichsmilitärgesetzes, der von der Communalbesteuerung der Militärpersonen handelt, gestrichen, so daß, da auch der §. 42 der Vorlage gestrichen wurde, der Status quo bestehen bleibt. Im übrigen wurden fast alle Paragraphen nach den Beschlüffen der Commission angenommen. Nur §. 55, der nach dem Vor­schläge der Commission lautet:

Die Mannschaften der Reserve und Landwehr werden in Jahresklassen nach ihrem Dienstalter eingetheilt. Die Dienstzeit in der Reserve und Landwehr wird von demselben Zeitpunkte an berechnet, wie die aktive Dienstzeit, auch wenn in Erfüllung der letzteren eine Unterbrechung stattgefunden hat. Die Versetzung aus der Reserve in die Landwehr be­ziehungsweise die Entlassung aus der Landwehr erfolgt bei den Herbst-Control-Versammlungen des betreffenden Jahres. Diejenigen Mannschaften jedoch, deren Dienst­verpflichtung in der Reserve oder Landwehr in der Zwischenzeit zwischen dem 1. April und 30. September abläuft, sind auf ihren Antrag mit dem Zeitpunkte der erfüllten Dienstver­pflichtung zur Landwehr, beziehungsweise zum Laudsturm überzuführen. Mannschaften, welche in Folge eigenen Verschuldens (§. 18 des Militär-Strafgesetz­buchs vom 20. Juni 1872) verspätet aus dem aktiven Dienste entlassen werden, treten stets in die jüngste Jahresklasse der Reserve ein. Die Reserve- und Landwehrpflicht derjenigen Mannschaften, welche der Ersatz-Reserve angehört haben (§ 45), ist so zu bemessen, als wenn sie im ersten Jahre ihres dienstpflichtigen Alters ausgehoben wären." wurde insofern abgeändert, als der gesperrt gedruckte Zu­satz der Commission gestrichen wurde, weil der Bundescommissar Major Bluhme erklärte, daß mit der Annahme dieses Zusatzes allmählich eine bedeutende Schädigung der Kriegsstärke eintreten würde. 'Schluß 5 Uhr.

In der heutigen (35.) Sitzung des Deutschen Reichs­tages wurde zunächst der Gesetzentwurf, betreffend' die Ab­änderung des Münzgesetzes, in dritter Berathung angenommen.

Dann trat das Haus in die zweite Berathung des Nachtrages zum Haushaltsetat des Deutschen Reiches für 1874, der nach längerer Diskussion, an welcher sich auch der Präsident des Reichskanzleramtes, Staatsminister Dr. Delbrück betheiligte, in­dem er auf die Anfragen der Abgg. Dr. Kapp und Mosle, be­treffend den Kulihandel, antwortete. Bei Schluß des Blattes war der Reichstag in die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Ausgabe von Reichs-Kassenscheinen, eingetreten und antwortete der Staatsminister Camphausen auf eine Aus­führung des Abg. Siemens. (R. u. St. A.)

Berti n, 17. April. Der Abg. Liebknecht (Stollberg- Schneeberg) wird nach Verbüßung der am 17. April 1872 be­gonnenen zweijährigen Festungshaft aus Hubertsburg entlassen und demnach morgen oder spätestens Montag in den Reichstag eintreten.

Fürst Bismarck befindet sich in zunehmender Besserung und bringt fast den ganzen Tag außerhalb des Bettes zu und beschäftigt sich vielfach bereits mit Angelegenheiten des Reiches. Es ist durchaus unwahr, daß beabsichtigt werden soll, dem Reichs­kanzler einen Stellvertreter zu geben; es ist davon zu keiner Zeit die Rede gewesen. Der Angabe, wonach Fürst Bismarck vor dem Zustandekommen des Compromisses ein Entlassungsge­such eingereicht haben und durch den Kaiser zur Rücknahme dessel­bewogen sein soll, ist bereits ein officiöses Dementi entgegenge­stellt worden. In parlamentarischen Kreisen hat man dieser Fabel niemals Glauben geschenkt.

Patent-Ertheilung.

Dem Herrn Paul Porta zu Mailand unter dem 14. April 1874 auf eine Rettungsleiter in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung, ohne Jemanden in der Benutzung bekannter Konstruktionstheile zu beschränken;

dem Nadelfabrikanten Eduard Borgartz zu Iserlohn unter dem 16. April 1874 auf eine Nähnadel-Lochmaschine in der durch Modell, Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammen- setzung, ohne Jemand in der Anwendung bekannter Theile zu beschränken,

auf drei Jahre, für den Umfang des preußischen Staats.

Die schweizerischen Ultramontanen sind an Fanatismus und Agitationstalent ihren Gesinnungsgenossen in anderen Län­dern wo möglich voraus. In Kaltbrunn, einer Gemeinde des Kantons St. Gallen, wurde jüngster Tage eine Versammlung der kantonalen Sektion des Piusvereins, dieses über die ganze Schweiz verbreiteten ultramontanen Wählerbuvdes, abgehalten. An der Wand des Sitzungslokales paradirt ein neuartiges Kru­zifix: Pius IX. hing statt Christus am Kreuzholze.

Im Generalrath von Marseille kam es am 14. d. M. zu heftigen Scenen. Dessen Präsident Herr Labadie hielt eine längere Rede, in welcher er sich gegen die Politik der Regierung aussprach, welche gegen alle vom allgemeinen Stimmrecht ge­wählten Körperschaften einschreite. Er hob dabei deren Maßre­geln gegen die Gemeinderäthe hervor und stellte die Frage, ob man Frankreich wieder zum Kaiserreich zurückführen wolle. La­badie schrieb diesem Auftreten der Regierung den schlechten Gang der Geschäfte zu. Der Präfekt protestirte gegen die Rede des Präsidenten und kündigte an, daß er sie der Regierung unter­breiten werde. Die Zuhörerschaft stimmte hierauf den Ruf:Es