«hoanementS» Preis
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HammerAiyciyer
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
^§89.
Freitag den 17. April.
Jnsertians, Preiir^
Die ispaltige Garmondzeile ot deren Raum
1 Sgr.
Die Sipalt. ZeU, 2 Sgr.
DieSftialtig-ISrU, 3 Sgr.
1874.
Bekanntmachungen Köngl. Landrathsamts dahier.
Die den Volksschullehrern aus Staatsfonds bewilligten Zuschüsse werden nunmehr bis auf Weiteres in Monatsraten pränumerando oder im Laufe des letzten Monates eines Quartals für dieses, durch die Königl. Steuerempfänger geleistet.
Den Betheiligten diene solches zur Nachricht.
Hanau, am 10. April 1874.
Gefundene Gegenstände. Ein goldner Zahnstocher. Eine Spannkette. Ein Leihhauszettel Nr. 37,590. Ein schwarzer Hut. Ein Kinderschuh. Ein Paar schwarze Glayèhandschuhe. Eine Schürze. Ein brauner Kindergürtel. Ein Hemd. Eine wollene Unterhose. Ein Halstuch. Eine gestrickte Kappe. Ein wollener Kragen. Ein Strumpfband. Ein Leihhauszettel. Eine Brille. Eine desgl. Eine Brosche von Schildkrot. Eine Serviette. Eine schwarze Schürze. Eine schwarze Uhrkette. Eine Rolle, Thee enthaltend. Ein Portemonnaie mit 9 kr. Ein Portemonnaie mit 18 kr. Ein goldner Ring. Ein Portemonnaie mit 4 kr. Ein Messerchen. Eine Nadel. Eine Zange. Eine Stellscheere. Eine Brille mit Futteral. Ein leinenes Säckchen. Ein Kinderhandschuh. 3 kr. Ein Leihhauszettel Nr. 38,089.
Sugelaufen. Ein weißer, braun gefleckter Dachshund, erlorene Gegenstände. Eine goldene Brille.
Entlaufen. Ein Hühnerhund.
Hanau, am 17. April 1874.
Tagesschau.
— Berlin, 15. April. Im ferneren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Deutschen Reichstages ergriff in der Debatte über den §. 2 des Reichs-Militairgesetzes nach dem Abg. Dr. Windthorst der Abg. von Bennigsen das Wort, um sich gegen den Vorwurf des Ersteren zu vertheidigen, daß die Entschließungen des Reichstages hinter dessen Rücken gemacht würden. Der Redner betonte, daß man den Antrag zu §. 1 deshalb angenommen habe, um einen Bruch mit der Regierung zu vermeiden. Nachdem der Abg. Dr. Windthorst nochmals sich dagegen ausgesprochen, daß hinter dem Rücken des Reichstages von einzelnen Personen mit der Regierung verhandelt und vereinbart würde, sprachen noch die Abgg. Dr. Reichensberger (Crefeld) und von Mallinckrodt gegen, Abg. Dr. Lasker für §. 2, der dann auch mit sehr großer Majorität genehmigt wurde. §. 3 wurde ohne Debatte angenommen. §. 4 wurde in der von der Kommission vorgeschlagenen Fassung angenommen, ebenso die §§. 5, 6 und 7-_ §• 8 lautet: „Die Vorschriften über die Handhabung der Disziplin im Heere werden vom Kaiser erlassen." Der Abg. Hasselmann beantragte die Disziplinarbestimmungen durch Gesetz festzustellen. Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt. Schluß iP/2 Uhr.
In der heute (33.) Sitzung des Deutschen Reichstages wurde die zweite Lesung des Reichs-Militairgesetzes fortgesetzt. Die §§• 9, 10, sowie 12—19 wurden ohne Diskussion angenommen. Bei Schluß des Blattes diskutirte das Haus den §. 20, zu welchem zahlreiche Amendements vorlagen.
Eine längere Debatte entspann sich über §. 11; an derselben beteiligten sich die Abgg. v. Cuny, Dr. Kapp, Weber (Co
burg), von Mallinckrodt, Dr. Lasker, Miquel und der Bundesbevollmächtigte, Staats-Minister Dr. Delbrück. Der §. 11 wurde nach längerer Debatte in folgender Fassung angenommen:
Personen, welche das Reichsgebiet verlassen, die Reichsangehörigkeit verloren, eine andere Staatsangehörigkeit aber nicht erworben oder wieder verloren haben, sind, wenn sie ihren dauernden Aufenthalt in Deutschland nehmen, gestellungspflichtig und können nachträglich ausgehoben, jedoch im Frieden nicht über das vollendete 31. Lebensjahr hinaus im Dienst zurückgehalten werden.
Dasselbe gilt von den Söhnen ansgewanderter und wieder in das Deutsche Reich zurückgekehrter Personen, sofern die Söhne keine andere Staatsangehörigkeit erworben haben.
Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Ausgewanderte, welche zwar eine andere Staatsangehörigkeit erworben hatten, aber vor vollendetem 31. Lebensjahre wieder Reichsangehörige werden. (R. u. st. A.)
— Der Reichstag war noch niemals so zahlreich besucht als am Dienstag bei der Abstimmung über § 1 des Militärgesetzes. Von 397 Mitgliedern waren 372 anwesend. Zu den 25 Fehlenden gehören 1 durch Tod erledigtes Mandat und die Abgeordneten Bebel und Liebknecht, sowie 8 Elsässer und eine Anzahl von schwer erkrankten Mitgliedern, endlich ein Mitglied Römer (Hildesheim), welches abgerufen wurde und erst wieder in den Saal trat, als die Abstimmung geschlossen war. Die Berathung des Militärgesetzes wird kaum vor Sonnabend beendet werden.
— Das Befinden des Reichskanzlers bessert sich mit jedem Tage mehr. Derselbe ist ■ im Stande, täglich mehrere Stunden Vorträge entgegen zu nehmen und sich auch wieder schriftlichen Arbeiten zuzuwenden. Interessant ist es, daß der Fürstin Bismarck täglich Angebote von Geheimmitteln und Arzneien zur Herstellung des Reichskanzlers aus allen Gauen Deutschlands angeboten werden, wie denn überhaupt der Fürst während seiner Krankheit glänzende Beweise seiner Popularität gerade aus jenen Theilen des Reiches erhält, wo seine Politik am heftigsten bekämpft wird.
— Die deutsche Regierung hat, nach dem „Berl. Tagbl.", bei Krupp in Essen ein Geschütz bestellt, dessen Geschoßgewicht über 1100 Pfd. beträgt und somit die auf der Pariser Ausstellung angestaunte Riesenkanone noch weit übertreffen würde. Die Pulverladung soll zu 160—180 Pfund berechnet werden. Dieses bisher schwerste Geschütz der Welt soll zur Vertheidigung der Hafeneinfahrt von Wilhelmshafen dienen.
— Frauen im Eisenbahndienst gibt es nach einem im Handelsministerium ausgearbeiteten Nachweis bis jetzt auf der Saarbrücker, der Niederschlesisch-Märkischen, der Westfälischen, der Main-Weser, der Bergisch-Märkischen und der Ostbahn in unselbstständiger Stellung 15, in selbstständiger Stellung 25 und zwar im Billet- und Gepäck-Expeditionsdienst 4 und im Bahn- Telegraphendienst 21, endlich probeweise 44 Frauen. Je nachdem diese Probezejt ausfüllt, follen die Eisenbahn-Direktionen sich darüber äußern, ob es sich empfiehlt, die Altersgrenze auf das 18. bis 35. Jahr festzusetzen, den Minimalbetrag der Monats-Remuneration zu erhöhen, auch für den Probedienst eine Remuneration zu gewähren, die achttägige Kündigungsfrist zu