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J£ 88. Donnerstag den 16. April. 1874.

Bekanntmachungen Köngl. Landrathsamts dahier.

Die im Hanauer Anzeiger vom 6. September v. I. Nr. 206 publicirte Warnung vor der Betheiligung an den von einem Weinhändler und Bergwerksunternehmer aus Melbourne beab­sichtigten finanziellen Operationen wird hiermit auf ministerielle Veranlassung zurückgezogen.

Hanau am 14. April 1874.

Nach einer Mittheilung des Königlichen Polizei-Prä­sidiums zu Frankfurt a. M. wurde am 9. d. Mts. im Main­flusse die schon stark in Verwesung gerathene Leiche eines Man­nes geländet, welche nach physikatlichem Gutachten bereits 14 Tage im Wasser gelegen haben mochte. Da der Verstorbene in Frankfurt nicht bekannt ist, so ist anzunehmen, daß derselbe an einem mainaufwärts liegenden Orte den Tod durch Ertrin­ken gefunden hat und dann vom Strome dorthin geschwemmt worden ist.

Beschreibung der Leiche: Alter in den 30r Jahren, Größe 1,701,75 Meter, Haare dunkelblond, Angen blaugrau, Nase stark und gebogen, Zähne gesund, Statur sehr kräftig.

Kleidung: blaues Kamisol, blautuchene Weste, graue Ho­sen mit Gallons, weißwollene Strümpfe, weißleinenes Hemd, I. H. gez. Etwaige zur Aufklärung über die Persönlichkeit des Verunglückten geeignete Anhaltspunkte wolle man gefälligst mittheilen.

Hanau am 15. April 1874.

Tagesschau.

Berlin, 15. April. Im ferneren Verlauf der gestri­gen Sitzung des Reichstages ergriff nach dem Abg. Hasenclever der Bundes-Kommissar General-Major von Voigts-Rhetz das Wort, um sich entschieden gegen die Amendements der Abgg. von Mallinckrodt und Ausfeld zu erklären. Der Abg. von Treitschke befürwortete in längerer. Rede den Kompromißantrag des Abg. v. Bennigsen und empfahl denselben dringend zur An­nahme, damit nicht ein Bruch zwischen der Regierung und den nationalen Parteien entstehe. Der Abg. von Mallinckrodt trat dann sür seinen Antrag ein und suchte in längerer Rede nach­zuweisen, daß eine zweijährige Dienstzeit genüge, um ein kriegs­tüchtiges Heer auszubilden. Er befürchte in der Annahme der Präsenzstärke ein Hereinbrechen des Militarismus und Cäsaris­mus. Gegen diese Aeußerung erklärte sich der Präsident des Reichèkanzler-Amtes Staats-Minister Dr. Delbrück. Ebenso wies der Bundesbevollmächtigte Staats-Minister Camphausen andere Aeußerungen zurück. Der Bundes-Kommissar General-Major v. Voigts-Rhetz trat hierauf den Ausführungen des Abg. v. Mal­linckrodt über die zweijährige Dienstzeit entgegen und wurde dabei von dem bayerischen Bundesbevollmächtigten Oberst Fries unterstützt. Dann motivirte der Abg. Dr: Loewe, weshalb er im Gegensatz zu einem großen Theile seiner politischen Freunde für den Kompromißantrag des Abg. v. Bennigsen stim­men werde. Der Abg. Graf v. Moltke betonte mit großer Entschiedenheit die Nothwendigkeit der Fixirung der Friedens­stärke der Armee; um aber eine genügende, der Wichtigkeit des Gegenstandes würdige Mehrheit zu erzielen, würde er für den Kompromißantrag stimmen. Als letzter Redner ergriff der Abg.

Dr. Lasker das Wort; er erklärte, daß er für den Antrag des Abg. v. Bennigsen stimme, weil er hoffe, daß in den 7 Jahren sich die Meinung geklärt haben würde, daß man auch auf einem anderen Boden, als der Fixirung der Friedenspräsenz zu einer Verständigung gelangen würde. Das Amendement des Abg. v. Bennigsen beruhe auf der Erwägung der politischen Verhältnisse, gebe aber nicht das Budgetrecht des Reichstages vollständig preis.

Bei der Abstimmung wurden die Amendements der Abgg. Hasselmann, Ausfeld und v. Mallinckrodt, letzteres in nament­licher Abstimmung mit 256 gegen 114 Stimmen abgelehnt, das Amendement v. Bennigsen mit sehr großer Majorität angenom­men. Schließlich genehmigte das Hans den § 1 mit dem an­genommenen Amendement in namentlicher Abstimmung mit 224 gegen 146 Stimmen. Schluß 6 Uhr.

In der heutigen (32.) Sitzung des Deutschen Reichstages setzte das Haus die zweite Berathung des Reichsmilitairgesetzes fort. Zunächst kam §. 2 zur Berathung :

Die Infanterie wird formirt in 469 Bataillonen, die Kavallerie in 465 Escadrons, die Feld-Artillerie in 300 Bat­terien, von welchen je 2 bis 4 eine Abtheilung bilden; die Fuß-Artillerie in 29, die Pioniertruppe und der Train in je 18 Bataillone haben in der Regel 4, die des Trains 2 bis 3 Compagnien.

In der Regel wird bei der Infanterie aus 3 Bataillonen, bei der Kavallerie aus 5 Escadrons, bei der Artillerie aus 2 bis 3 Abtheilungen beziehungsweise Bataillonen ein Regiment formirt."

Der Referent Abg. Miquel machte darauf aufmerksam, daß mit diesem §. 2 nichts Neues geschaffen, sondern nur der alte Zustand nochmals gesetzlich bestätigt würde. Dagegen wendete sich der Abg. Dr. Windthorst, welcher sich in längerer Rede ge­gen §. 2 erklärte. Bei Schluß des Blattes dauerte seine Rede noch fort.

Berlin, 15. April. Erzbischof Ledochowski wurde heute von dem Gerichtshöfe für kirchliche Angelegenheiten auf Grund des 24 des Gesetzes vom 12. Mai 1873 in contumaciam zut Amtsentsetzung verurtheilt.

Zur Regelung der Ferien-Ordnung an den Elementar­schulen sind von einzelnen Regierungen Bestimmungen veröffent­licht worden, denen vermuthlich ein Erlaß des Kultusministers zu Grunde liegt. Darnach soll die jährliche Ferienzeit nicht über sieben und eine halbe Woche hinausgehen. Die Herbstferien dau­ern vom 16. August bis 20. September, die Weihnachtsferien vom 23. Dezember bis 2. Januar, die Osterferien vom Mittwoch der Charwoche bis Sonntag nach Ostern, die Pfingstferien vom Sonnabend vor bis Mittwoch nach dem Fest. Auf dem Lande sollen Sommerferien von zwei Wochen je nach der Zeit der Ernte stattfinden und dafür die Herbstferien auf drei Wochen verkürzt werden.

In Graudenz erregt die strenge Bestrafung eines Un­teroffiziers, der einen Soldaten geohrfeigt, allgemeines Aufsehen. Derselbe wurde zu 6 Wochen und einem Tage strengen Arrestes und mit Verlust der Treffen bestraft. Der eine Tag über sechs Wochen bedingt zugleich den Wegfall des chargegemäßen Trakte- ments während der Haft, das andernfalls dem Vernrtheilten ge-