Einzelbild herunterladen
 

Abonnements« Preis

(tnd. Sremvel)

jährlich 3 Tülr.

Halbj. Tblr. 1.15. vierteljährlich 22 Sgr. 6 Pf. ^Üx auswärtige Abonnenten atit dem betretens den ^Lostaufschlag.

MlllMMstM

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Die einzelne Num­mer 1 Sgr.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

gnsertions.

Prei»:

Die llyaltige GarmondzeUe ob lèren Raum

1 6qr.

Die 2ixalt, geile 2 egt.

DieSIPaMgegeil«

3,Sgr.

Ä 87. Mittwoch den 15. April. ' 1874.

Tagesschau.

Berlin, 14. April. Im ferneren Verlaufe der gestri­gen Sitzung trat der Deutsche Reichstag nach dem sehr ein­gehenden Referate des Abg. Miquel in die Spezialdebatte über §. 1 ein. Derselbe lautet:

Die Friedens-Präsenzstärke de^ Heeres an Unteroffiziers und Mannschaften beträgt bis zum Erlaß einer anderweitigen gesetzlichen Bestimmung 401,659 Mann: Die Einjährig Frei­willigen kommeü auf die Friedens-Präsenzstärke nicht in An- rechnuüg.

Kazu lagen folgende Abänderungsanträge vor:

1) Des Abg. v. Bennigsen, unterstützt von der national­liberalen Partei und sechs Mitgliedern der Fortschrittspartei: in §. 1 statt der Worte:bis zum Erlaß einer anderweitigen ge­setzlichen Bestimmung" zu setzen die Worte:für die Zeit vom 1. Januar 1875 bis zum 31. Dezember 1881."

2) Des Abg. v. Mallinckrodt (Centrum), den §. 1 so ztt fassen: Die Friedens-Präsenzstärke des Heeres an Unteroffizieren und Mannschaften wird nach den jedesmaligen Verhältnissen des Reiches durch das jährliche Etatgesetz festgestellt.

3) Des Abg. Ausfelv (Fortschrittspartei): Die Friedens- Präsenzstärke des Heeres wird für jedes Jahr durch das Etats­gesetz festgestellt. Für das Jahr 1875 beträgt die Friedens- Präsenzstäike des Heeres an Unteroffizieren und Mannschaften 401,659 Mann. Die Einjährig Freiwilligen kommen auf die Friedens-Präsenzstärke nicht in Anrechnürtg. Diese Feststellung wird dem MUitär-Ausgabe-Etat für das Jahr 1875 zu Grunde gelegt.

4) Der Abgg. Hasenclever, Hasselmann und Reimer, die Ueberschrift des 1. Abschnitts dahin zu ändern:Organisation der Volkswehr des Deutschen Reiches" und dem §. 1 folgende Fassung zu geben:Die Friedens-Präsenzstärke der Volkswehr an Unteroffizieren und Mannschaften dreier Jahrgänge beträgt bis zum Erlaß einer anderweitigen gesetzlichen Bestimmung während der Dauer von 2 Monaten des Jahres nicht unter 540,000 Mann, während der Dauer von 10 Monaten des Jahres nicht über 18,000 Mann. Militärische und Leibes­übungen der beurlaubten Offiziere, Unteroffiziere und Mann­schaften, sowie der jungen Leute vom vollendeten 14. bis 20. Lebensjahre werden durch ein Gesetz geregelt."

Zunächst motivirte der Abg. V. Bennigsen in einer längeren, vom lebhaften Beifall des Häüses begleiteten Rede seinen An­trag damit, daß die Sicherheit des Deutschen Reiches eine Fest­stellung der Friedensstärke des deutschen Heeres erheische, daß aber Redner und seine politischen Freunde nicht darauf ver­zichten könnten) das Recht des Parlaments bei Geldbewilligungen auch im Militäretat geltend zu machen. Unter den jetzt augen­blicklich herrschenden außergewöhnlichen Verhältnissen müßte und wollte aber die Majorität des Volkes wie des Parlaments auf dies ihr zustehende Recht wenigstens auf einen längeren Zeit­raum verzichten.

Nach einer Erklärung des Kriegsministers v. Kameke und einer Vertheidigung des Amendements v. Mallinckrodt durch den Abg. Reichensperger (Olpe) vertagte das Haus die Debatte um 4^2 Uhr.

In der heutigen (31.) Sitzung nahm der Deutsche

Reichstag die gestern vertagte Debatte über den §. 1 des Reichs- Militärgesetzes wieder auf. Der Abg. Graf Bethüsy-Huc legte die Stellung der konservativen Partei zu dem Amendement des Abg. V. Bennigsen dar; er und seine politischen Freunde würden für den ursprünglichen §. 1 der Vorlage gestimmt haben; sie vrrschtöffèn sich aber nicht den Erwägungen, welche die Reichs- regierung dazu gebracht hätten, diesem Amendement ihre Zu­stimmung zu ertheilen. Der Abg. Richter (Hagen) sprach sich darauf gegen den §. 1 und gegen das Amendement des Abg. v. Bennigsen aus und vertheidigte in längerer Rede das Amende­ment Ausfeld. Der Abg. v. Maltzahn-Gültz erklärte Namens seiner Partei, an der Vorlage festhalten zu wollen. Bei Schluß des Blattes hatte der Abg. Hasenclever das Wort, der sein Amendement motivirtè. (R. u. St. A.)

Die Spaltung in der Fortschrittspartei macht in parla­mentarischen Kreisen ein ganz üngewöhnliches Aufsehen. Zehn Mitglieder sind, nach derTrib.", aus der Fraction geschieden, die 6 Unterzeichner des Compromiß-Antrages: Baumgarten, Heine, Groß, Kreutz, Schmidt (Stettin), Zinn, ferner Löwe und Berger (Witten), wie es heißt auch Rohland und Spielberg, andere sollen noch zu folgen beabsichtigen. Der Antrag der Fortschrittspartei zu § 1 des Militärgesetzes, der die Namen Ausfeld und Genossen trägt, ist nur von 34 Mitgliedern unter­zeichnet, die Fraction zählte deren bislang 49. Uebrigens wollen diejenigen Reichsboten, welche dem Abgeordnetenhause angehören, ihr dortiges Verhältniß zur Fortschrittspartei unverändert auf­recht erhalten.

Die bayrische Regierung hat dem ihr erstatteten Com­missionsgutachten gemäß dem altkatholischen Bischof Reinkens nunmehr amtlich mitgetheilt, daß sie sich zu einer Anerkennung seiner Würde für den Umfang der bayrischen Monarchie nicht befugt erachtet. Der Vorgang wird nicht verfehlen, unsere Ultramontanen wieder mit Hoffnungen auf das bayrische Cabinet zu erfüllen; dieselben dürften sich sachlich indeß als völlig un­begründet erweisen, wenn ihnen auch der Schein in diesem Falle zur Hülfe kommt. Die bayrische Regierung hat es in letzter Zeit nicht an Beweisen dafür fehlen lassen, daß sie sich in der kirchenpolitischen Gesetzgebung mit der preußischen Regierung vollkommen solidarisch fühlt, und das Gutachten über den Bischof Reinkens hebt sehr ausdrücklich hervor, daß die Frage der An­erkennung nicht als politische Frage nach Rücksichten der Zweck­mäßigkeit und nach Gründen des Staatswohls, sondern lediglich als Rechtsfrage entschieden worden sei. Von diesem Standpunkt aus gelangte die Commission zu der Ueberzeugung, daß nach Lage des bayrischen Rechts diè Anerkennung des neuen Bischofs im Verwaltungswege nicht erfolgen könne, sondern daß es dazu eines eigenen Gesetzes bedürfe. Die Sache ist also, wie man sieht, keineswegs bereits entschieden, sondern nur auf den richtigen Weg verwiesen, auf welchem der bayrische Landtag sie hoffentlich zum Ziele bringen wird. Trib.

Fleischpreise^ Reutlingen. Die Fleischpreise sind hier stark im Sinken. So lesen wir im neuesten Amtsblatt: Selbst­gemästetes Rindfleisch 12 kr., Kalbfleisch 1618 kr., Schweine­fleisch 1718 kr., extrafettes Ochsenfleisch 20 fr. per Pfund. Die Konkurrenz zeigt sich hier als eine große Wohlthat. Hof. Die sämmtlichen Metzger in der Fleischhalle geben von