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^§86.

Dienstag den 14. April.

1874.

Durch Erlaß des Herrn Minister des Innern und für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, vom 28. Februar l. I., ist davon Mittheilung gemacht, daß der Bundesrath in sei­ner Sitzung vom 2. d. M. beschlossen hat,

daß die Gemeindebehörden des Bundesgebietes einander zum Zwecke der vorläufigen Vollstreckung ihrer auf Grund des §. 108 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 ergehen­den Entscheidungen nach den über die Rechtshülfe geltenden allgemeinen Grundsätzen Beistand zu leisten haben.

Indem wir auf die einschlägigen Bestimmungen des Ge­setzes vom 21. Juni 1869, betr. die Gewährung der Rechts­hülfe (Bundes-Gesetzblatt S. 305) Bezug nehmen, weisen wir die Gemeindebehörden unseres Bezirks hiermit an, den von an­deren Gemeindebehörden an sie ergehenden Requisitionen zur Vollstreckung der auf Grund des §. 108 der Gewerbe-Ordnung erlassenen Entscheidungen nach den in dem genannten Gesetze aus­gesprochenen Grundsätzen Folge zu geben.

Cassel den 12. März 1874.

Königl. Regierung, Abtheilung des Innern.

Vorstehender Erlaß wird zur Kenntniß der Gemeindebe­hörden gebracht.

Hanan den 8. April 1874.

__________________Der Landrath: Schrötter. _________________ Tagesschau.

DerReichs- u. Staats-Anzeiger" publicirt in Nr. 86 das Jmpfgesetz, vom 8. April 1874.

Berlin, 13. April. Im ferneren Verlaufe der Sitzung des Deutschen Reichstags am 11. d. M. erklärte der Reichstag die Wahlen der Abgeordneten Fürsten Lichnowski für den 8. Oppelner Wahlkreis, Faller für den 3. Badenschen, Freiherrn v. Maltzahn-Gältz für den 1. Stettiner, Grafen Bethusy-Huc für den 1. Oppelner, Prinzen Wilhelm V. Baden für den 10. Badenschen Wahlkreis, Träger für Reuß j. L. und des Abg. V. Donimirski für den 6. Wahlkreis des Regierungsbezirks Marienwerder für gültig.

Hierauf erledigte das Haus in 1. u. 2. Lesung den Gesetz­entwurf, betreffend die Abänderung des Art. 15 des Münz­gesetzes:

Die Bestimmung im Artikel 15 Ziffer 1 des Münz­gesetzes vom 9. Juli 1873 findet auch auf die in Oesterreich bis zum Schluffe des Jahres 1867 geprägten Vereinsthaler und Vereinsdoppelthaler Anwendung."

Ein dazu vorliegender Antrag des Abg. Lenz:

Das Gesetz, betreffend einen Zusatz zu dem Münzgesetz vom 9. Juli 1873, so zu fassen: Die in Artikel 7, 8 und Artikel 15, Ziffer 1 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 über die einstweilige Fortdauer ihrer Geltung als gesetzliches Zahlungsmittel, die Äußercourssetzung und Einlösung der Ein- und Zweithalerstücke deutschen Gepräges getroffenen Bestimmungen finden auch auf die in Oesterreich bis zum Schluffe des Jahres 1867 geprägten Vereinsthaler und Ver- eiusdoppelthaler Anwendung. Jedoch können die im dritten Alinea des Artikel 8 des Münzgesetzes festgesetzten Fristen für die Einlösung auf vierzehn Tage und für die öffentliche Bekanntmachung auf einen Monat herabgesetzt werden."

wurde abgelehnt, nachdem sich sowohl der Präsident des Reichs­kanzleramtes, Staatsminister Dr. Delbrück, als auch die Abgg. Dr. Bamberger und Mosle dagegen ausgesprochen hatten.

Der Nachtrag zum Haushaltsetat des Deutschen Reiches für 1874 wurde dann noch in erster Berathung erledigt. Schluß 4^4 Uhr.

In der heutigen (30.) Sitzung des Deutschen Reichs­tages, welche um 1 Uhr begann und der die Bundesbevoll­mächtigten Staatsminister Dr. Delbrück, v. Kameke und v. Stosch und mehrere Bundeskommissarien beiwohnten, trat das Haus in die zweite Berathung des Reichsmilitärgesetzes ein. Zunächst erstattete der Abg. Miquel einen ausführlichen Bericht, der bei Schluß des Blattes noch nicht beendet war. (R. u. St. A.)

Berlin, 13. April. Reichstagssitzung; Zweite Bera­thung des Militärgesetzes. Zur Debatte stehen der bekannte Compromiß-Antrag Bennigsen's, ein Antrag von Mallinckrodt und Genossen auf jährliche Bewilligung der Präsenzzahl durch das Budget, ein Antrag von Hasenclever auf Organisirung einer deutschen Reichsvolkswehr, wobei 540,000 Mann während 2 Monaten in jedem Jahre, während der 10 übrigen Monate nicht über 180,000 Mann präsent zu halten wären, endlich ein An­trag von Ausfeld (Fortschrittspartei) auf Bewilligung von 401,659 Mann Pro 1875 und alljährliche Feststellung der Prä­senz. Der letztere Antrag ist nur von 34 Mitgliedern der aus 49 Abgeordneten bestehenden Fortschrittspartei unterzeichnet. Miquel referirt mündlich über die bekannten Commissionsver­handlungen. Das Haus ist überfüllt, am Bundesrathstische be­findet sich auch der sächsische Ministerpräsident v. Friesen. Dem Vernehmen nach beabsichtigen Löwe (Calbe), Berger (Witten), Spielberg und die sechs fortschrittlichen Unterzeichner des Ben- nigsen'schen Compromißantrages aus der Fortschrittspartei aus- zutreten. Neue Frankf. Pr.

Berlin, 31. März. Nach den Berichten, die über den Stand der Saaten aus allen Theilen des Landes vorliegen, ist derselbe überall als ein guter zu bezeichnen. In der Provinz Preußen wird dieß aus untrüglichen Erscheinungen geschlossen, im übrigen Lande, namentlich in den südlichen Ebenen liegt es vor Jedermanns Augen. Dort entzieht sich das Wachsthum der Wintersaaten noch dem Blicke des Laien, hier hat die milde Temperatur die Getreidefelder bereits mit einem grünen Teppich überzogen. Da die Aecker während des Winters die längste Zeit über vom Froste verschont geblieben sind, ist in den meisten Gegenden schon seit den ersten Tagen des Februar die Bestellung der Felder fast ununterbrochen im Gange gewesen. Sie kann deßhalb sorgfältiger ausgeführt werden, als dies in schweren, langen Wintern möglich ist. Durch die bessere Ackerbestellung wird auch eine bessere Ernte in Aussicht gestellt. Da im vori­gen Jahre in verschiedenen Gegenden Gras und Futterkräuter nur mäßig gerathen waren, so war man dort nicht ohne Besorg­niß, daß dem Vieh während des Winters nachtheilige Entbeh­rungen aufzulegen sein würden. Die gelinde Witterung des Winters hat diese Besorgniß beseitigt. Die Thiere namentlich die Schafe, konnten auf die Aecker und Wiesen getrieben werden, wo sie meistentheils Nahrung fanden, und jetzt sind die Futter- kräuter au vielen Orten bereits so gediehen, daß bis zum Schnitt derselben die Futtervorräthe überall ausreichen werden.