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Freitag den 10. April.

Tagesschau.

Berlin, 9. April. In der heutigen (27.) Sitzung des Deutschen Reichstages, welcher der Präsident des Reichs­kanzleramtes, Staatsminister Dr. Delbrück und andere Bundes­bevollmächtigte beiwohnten, wurde zunächst die Mittheilung von dem am 7. d. M. erfolgten Tode des Abg. Grafen Stolberg- Stolberg (Daun) gemacht; das Haus erhob sich von seinen Sitzen. Dann wurden zwei Schreiben des Reichskanzlers, be­treffend die Aufhebung des Strafverfahrens gegen die Abgg. Most und Hasenclever, verlesen; in einem dritten Schreiben des Reichskanzlers wurde die Ermächtigung zur strafrechtlichen Ver­folgung desDziennik Poznanski" wegen Beleidigung des Reichstages erbeten; dies Schreiben wurde an die Geichäfts- ordnungs-Commission verwiesen. Ferner wurde mitgetheilt, daß der Reichskanzler die Kostenanschläge zum neuen Gebäude für das Kaiserliche statistische Amt übersandt hat. Dann trat das Haus in die Berathung des Antrages der Abgg. Bernards und Dr. Wiudthorst, betreffend die Abänderung des §. 44 der Ge­schäftsordnung, ein. Nach dem Berichterstatter der Commission, dem Abg. Dr. Harnier, sprachen die Abgg. Bernards und Dr. Braun, welcher letztere beim Schluß des Blattes das Wort noch hatte. (R. u. St. A.)

Der Bundesrath hat in der Sitzung vom 17. März d. J. beschlossen, daß bei der Ausfuhr von Bier nach den rechts des Rheins gelegeneuen Gebietstheilen Bayerns, nach Württem­berg, Baden oder Elsaß-Lothringen die in §. 8 und 9 der Vorschriften, betreffend die Rückvergütung der Brausteuer, vor- geschriebeue Bescheinigung der wirklich erfolgten Ausfuhr, somit also auch die Vorführung des Bieres beim Ausgangsamte in den Fallen des §. 9 in Zukunft nicht mehr erforderlich ist. Zur Erlangung der Rückvergüiung genügt vielmehr die durch §> 8 Absatz 3 vorgeschriebene Empfangsbescheinigung, welche sich je­doch auch auf die Unverletztheit des angelegten Verschlusses zu erstrecken hat.

Viele Reichstagsmitglieder waren bereits gestern (Mitt­woch) hier eingetroffen, es begannen die vorbereitenden Be­sprechungen für die heute (Donnerstag) Abend anberaumten Fraktions-Berathungen über das Militärgesetz. Inzwischen waren schon in den letzten Tagen wesentliche Mittheilungen süddeutscher Abgeordneter an ihre hiesigen Collegen ergangen, woraus er­hellte, daß die Bevölkerung in Süddeutschland in weiten Kreisen lebhaft für eine Verständigung über die Militärfrage interessirt ist. Auffallender Weise find derartige Anschauungen auch in Kreisen laut geworden, aus denen Mitglieder des Centrums in den Reichstag gewählt worden. Die Ultrainontanen werden trotz Abreden zu den unversöhnlichsten Gegnern des Militärge- sctzes gehören.

Recht abenteuerliche Gerüchte über Vorverhandlungen bezüglich des Militärgesetzes laufen jetzt durch die Zeitungen. Dahin gehört die Angabe, es hätten darüber in den letzten Tagen im Bundesrathe Confereiizen stattgefunden. Seitdem der Ent­wurf in letzterem zum Abschluß gelangte, ist von dem Gesetze noch gar nicht die Rede gewesen. Ebenso unbegründet ist es, daß an eine Theilung der Vorlage etwa dahin zu denken sei, daß §. 1 als besonderes Gesetz später wieder vorgelegt und das übrige Reorganisations-Gesetz gesondert berathen werden

sollte. Ein derartiger Vorschlag ist allerdings einmal vorüber­gehend angeregt, von der Regierung aber sofort zurückgewiesen worden.

Wiederholte Vorgänge haben Anlaß geboten, die kaiser­liche Verfügung in Erinnerung zu bringen, wonach es strengstens verboten ist, Soldaten bei Einübungen oder sonst irgendwie kör­perlich zu mißhandeln. Diese Anordnung besteht schon lange und wird in bestimmten kürzeren Zeitfristen eingeschärft. Alle zur Anzeige kommenden Fälle werden dem Kriegs-Ministerium gemeldet, damit sie von da zur Kenntniß des Kaisers gelangen. Die erste Zuwiderhandlung hat schon eine strenge Ahndung und eine zweite nebst verschärfter Strafe sofortige Entlassung des Uebertreters zur Folge. (Berl. Tagdl.)

Berlin, 9. April. DieNord. Allgein. Ztg." ist in der Lage, den Wortlaut des telegraphischen Glückwunsches zu veröffentlichen, welchen Se. Majestät der König Ludwig von Bayern am 1. April an den Reichskanzler richtete:Am heuti­gen Tage gedenke ich Ihrer, lieber Fürst, mit dem besonderen Wohlwollen, welches ich stets für Sie im Herzen hege. Möge Ihnen der Frühling glückvolle Gesundheit wiederbringen. Hierin gipfeln die innigen Glück- und Segenswünsche, welche ich Ihnen zur Feier dieses Tages sende. Ludwig. Herrn Reichskanzler Fürsten von Bismarck in Berlin. Seine Majestät der Kaiser beehrte heute Mittag den Reichskanzler mit einem längeren Be­such. Neue Franks. Pr.

An den höheren Unterrichtsanstalten der Provinz Posen hört mit dem Beginn des Sommersemesters die polnische Sprache auf, obligatorischer Unterrichtsgegenstand zu sein. Schon im vergangenen Wintersemester wurde an den meisten Lehranstalten die Verpflichtung zur Theilnahme am polnischen Sprachunterricht nicht mehr mit der früheren Strenge aufrecht erhalten und die Folge davon war, daß dieser Unterricht in manchen Klassen we­gen Mangels an Theilnehmern gänzlich eingestellt werden mußte. Vom Mariengymnasium in Posen sind neuerdings abermals zwei polnische Lehrer an schlesische Gymnasien versetzt worden, um die Anstalt mehr und mehr dem deutschen Geiste wieder zu gewinnen.

In Trier sind dieser Tage eine Anzahl Personen zu einer Woche Gefängniß und solidarisch in die Kosten verurtheilt, weil sie den aus dem Gefängniß zurückkehrenden Geistlichen Ma- ringer in Prozession abgeholt und der polizeilichen Aufforderung auseinanderzugehen, nicht Folge geleistet hatten. Die Strafe wäre noch strenger ausgefallen, wenn das Gericht nicht angenom­men hätte, daß die Beschuldigtenmehr der Verleitung, als ihrer eigenen Initiative gefolgt, daß demnach die beiden Vergehen nur als eine einfache Polizei-Kontravention zu betrachten" seien.

München, 7. April. Was den vom Reichstage be­schlossenen Entwurf eines Ehegesetzes betrifft, so vernehmen wir, daß hier vorerst Berathungen über die Frage statlfinden: ob das Gesetz, so wie es vorliegt, in Bayern auch durchführbar erscheint, oder ob es hiezu nicht vielmehr noch weiterer gesetzlicher Be­stimmungen bedarf. Erst wenn diese Frage erledigt ist, wird von weiterer Beschlußfassung die Rede sein können. (Augsb. Abdztg.)

Die ersten Nachwehen der konfessionellen Debatten im österreichischen Abgeordnetenhause stellen sich, wie die wiener Presse" hervorhebt, bereits ein. Die ruthenischen Reichsraths-