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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
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Samstag den 28. März.
1874.
■ ** Abonnements-Einladung. ^MW
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Die Expedition.
(Waisenhaus, Hammergasse Nr. 9.)
Tagesschau.
— Berlin, 27. März. Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Deutschen Reichstages sprach zu dem Entwurf des Gesetzes über die Ausgabe von Reichskassenscheinen nach dem Abg. Dr. Bamberger der Präsident des Reichskanzleramtes Staatsminister Dr. Delbrück. Nach einer kurzen Erörterung des Abg. Dr. Tellkampf wurde die Diskussion geschloffen. Die zweite Berathung wird im Plenum stattfinden. Dann trat das Haus in die zweite Berathung des Gesetzentwurfes über die Civilstandsregister ein. §. 1 wurde mit dem Amendement des Abg. v. Saucken-Tarputschen angenommen, nachdem sich die Abgg. v. Saucken und Mayer (Donauwörth) für das Amendement ausgesprochen. §. 6 wurde fast ohne Diskussion angenommen. Die folgenden §§. 7—42 wurden ohne Debatte nach den Vorschlägen der Antragsteller genehmigt. Schluß der Sitzung 4% Uhr.
— In der heutigen (25.) Sitzung des Deutschen Reichstages setzte das Haus die zweite Berathung des Gesetzentwurfs über die Civilstandsregister fort. Die §§. 44 und 45, welche von der Dispensation bei Ehehindernissen und von der Aufsicht über die Standesbeamten handeln, riefen eine sehr lebhafte Debatte hervor, an welcher sich die Abgg. Dr. Windthorst, Dr. V. Schulte, Dr. Moiâng, Dr. Kraetzer, Miquel und Dr. Völk, sowie auch der Bevolmiächtigte zum Bundesrath Staatsminister Dr. v. Fäustle betheiligten. Bei der Abstimmung wurde der Paragraph in veränderter Fassung angenommen. Nachdem die §§• 46—48 genehmigt waren, hatte bei Schluß des Blattes der Abg. V. Mallinckrodt zum §. 49 das Wort.
— Das Handschreiben, welches Kaiser Wilhelm an den König Victor Emanuel bei Gelegenheit des 25jährigen Regierungsjubiläums desselben gerichtet hat, ist, nach dem „Berl. Tagbl.", in den freundschaftlichsten Ausdrücken abgefaßt. Nachdem der Kaiser seinen Verbündeten beglückwünscht hat, schreibt er: „Gott hat Eure Majestät dahin geführt, den vollständigen Triumph der Freiheit und Unabhängigkeit Italiens zu sehen. Es ist mein aufrichtiger Wunsch, daß der Allmächtige Eure Majestät und das italienische Volk stets in seinen Schutz nehmen möge". — Der
Kronprinz des deutschen Reiches hat dem Könige n einem besonderen Schreiben seine Glückwünsche abgestattet.
— Berlin, 25. März. Man will jetzt dahinter gekommen sein, daß ein förmliches Bureau von den reichsfeindlichen Parteien organisirt sei, welches Nachrichten, die in seinem Sinne zugestutzt werden, direkt oder auf Umwegen in ausländische Blätter bringt, um auf diese Weise das Ansehen des Kaisers herabzusetzen und das Reich als ein Conglomerat darzustellen, welches jedes inneren Halts entbehre. Für Frankreich soll ein in Paris ansässiger Journalist diesen Nachrichtenvertrieb besorgen, ein Mann, der früher freisinnig, später zu den Ultramontanen übergegangen sei. Auch die Leute von der eingegangenen „Genfer Korrespondenz" sollen dem Unternehmen nicht fern stehen und auch ein kleinstaatlicher Gesandter an einem Norddeutschen Hofe soll die Hände dabei im Spiele haben. Man darf wohl erwarten, daß dergleichen heimliche Umtriebe, wenn sie, wie die .Elberfelder Ztg." versichert, wirklich im Werke sind, demnächst näher aufgedeckt werden, was zugleich das sicherste Mittel Lur Verhinderung des Unfugs sein würde.
— Dem Dr. W. Haarmann zu Berlin ist unter dem 25. März d. J. ein Patent auf das von ihm beschriebene Verfahren, das Vanillin künstlich herzustellen, aus drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen StaätS ertheilt worden.
— In Bad Pyrmont besteht seit einer Reihe von Jahren eine kleine katholische Kapelle, in der früher ein Kaplan von Lügde Gottesdienst hielt. Im Jahre 1860 gestattete die wal- decksche Regierung dem Bischof von Paderborn, einen ständigen Geistlichen dort anzustellen, unter der Bedingung, daß er vorher Anzeige mache, etwaigen Einspruch berücksichtige und daß der Geistliche die Verfassung beschwöre. Dies Alles acceptirte der Bischof; da nun aber seit dem bekannten Accessions-Vertrage die Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont von Preußen regiert werden, so tritt der eigenthümliche Fall ein, daß der Bischof Konrad Martin von Paderborn der preußischen Regierung das in Waldeck-Pyrmont ganz ohne Bedenken gewährt, was er ihr im eigenen Lande (Preußen) verweigert.