Einzelbild herunterladen
 

Abonnement?« Preiè (tncl. Sfemoet)

JLHrlich » Tblr.

Halbj. Xblt.l. 15. vierteljährlich 12 6gr. 6 Bf.

Für auswärtige Abonnenten mit dem betreffen­den Postausschlag.

HamunAnMer

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Die einzelne Num­mer 1 Sgr.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

Jnsertions.

Preis:

Die Ifhalttge Garmondzeile ob deren Raum

1 Sgr.

Die 2,palt. Zeile 2 Sgr.

DieüspaltigeZeil« S Sgr.

JK 73. Freitag de« 27. März. 1874.

Bekanntmachungen Köngl. Landrathsamts dahier.

Unter dem Rindvieh auf den Butterstädter Höfen ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

Hanau am 21. März 1874.

Tagesschau.

Berlin, 26. März. In der heutigen (24.) Sitzung des Deutschen Reichstages berieth das Haus den Gesetzentwurf, betreffend die Ausgabe von Reichs-Kaffenscheinen. Zur Einlei­tung der Berathung ergriff der Präsident des Reichskanzler- Amtes, Staats-Minister Dr. Delbrück, das Wort. Der Abge­ordnete Mosle erklärte sich entschieden gegen alles Papiergeld und empfahl die Ablehnung des ganzen Gesetzes, oder eine Ver­tagung des Beschlusses bis zur Vorlegung eines Bankgesetzes. Dem trat der Staats-Minister Camphausen entgegen, indem er ein mäßiges Quantum Papiergeld für nothwendig erklärte. Der Abg. Günther war im Ganzen mit der Vorlage einverstanden, bedenklich erschienen ihm nur die Opfer, welche die Einzelstaaten zu tragen haben würden. Denselben Standpunkt nahm bei Schluß des Blattes der Abg. Dr. Bamberger ein, der seine Zustimmung deshalb geben zu wollen erklärte, weil er die Münzreform so schleunig wie möglich durchführen wolle. (R. u. St. A.)

Die Berl.Trib." schreibt in ihrer Tagesschau: Die letzten Reichstagsverhandlungen geben der Hoffnung auf das Zu­standekommen wenigstens einer der wichtigen Gesetzesvorlagen in dieser Scssson vollen Spielraum; nur die Krankheit des Reichs­kanzlers könnte die Erledigung allenfalls noch verzögern. Es ist das Preßgesetz, welches die gefährlichsten Klippen glücklich überwunden zu haben scheint, soweit wenigstens die Stellung der Regierungen zu den Beschlüssen des Hauses aus dem Verhalten ihrer Vertreter am Bundesrathstisch beurtheilt werden kann. Der übel berufene §. 20 der Vorlage, welcher die Bestrafung wegen Preßvergehen wieder einmal in die Hand interpretations­lustiger Staatsanwalte legte, ist gegen eine einzige Stimme vom Hause verworfen worden. Der Regierungs-Eommissar, der die ominöse Bestimmung zwar pflichtmäßig vertheidigte, verrieth je­doch durch nichts, daß der Bundesrath ein entscheidendes Gewicht auf dieselbe lege, und das so gut wie einhellige Votum des Reichstages wird hoffentlich die gewünschte Wirkung nicht ver­fehlen. Eine andere, viel gefährlichere Klippe war die Be­stimmung der Vorlage, der zufolge das neue Gesetz in Elsaß- Lothringen vorläufig noch nicht eingeführt werden sollte. Bei diesem Punkte war man nicht zweifelhaft darüber, daß, wenn der Reichstag seine Ansicht in entgegengesetztem Sinne kund gäbe, das Schicksal des Gesetzes entschieden, d. h. an ein Zustande­kommen desselben nicht zu denken sei. Hier waren es nicht die verbündeten Regierungen, die dem Reichstagsbeschlusse gegenüber Stellung zu nehmen hatten, sondern allein der Reichskanzler, der Regierer Elsaß-Lothringens, der, wie man sehr wohl wußte, unter keinen Umstanden zu bestimmen gewesen sein würde, den wühlenden und aufregenden Elementen im Reichslande mit der Preßfreiheit noch eine neue Waffe in die Hand zu geben. Gleich­wohl war die Opposition gegen diesen Passus der Vorlage eine sehr erhebliche. Nicht nur das Centrum und die Polen mit den übrigen Partikularisten, sondern auch die Fortschrittspartei stimmte gegen die Regierung. Bei dem Gros der nationalen

Parteien überwog indeß, und zwar wie wir glauben mit Recht, das thatsächlich vorhandene Bedürfniß alle starren Principien, so daß die Regierung für ihre Forderung eine immer noch recht ansehnliche Majorität erhielt. Aeußerlich betrachtet, gehörte die Debatte über diesen Gegenstand zu den aufgeregtesten Scenen der bisherigen Session. Es muß auf den Ausländer einen sonderbaren Eindruck machen, wenn aus der Mitte eines deutschen Parlaments heraus der Mehrheit desselben Vorwürfe gemacht werden, wie sie der Abg. Windthorst über dieunritterliche" Behandlung der elsässischen Vertreter, die sich ohne Ausnahme als Feinde Deutschlands erklärt haben, dem Reichstage ins Ge­sicht warf. So etwas erklärt man sich nur in Deutschland. Wer aber in der Abfertigung eines solchen pietätlosen Gebührens in Wallung geräth und zu Ausdrücken greift, die der geschäfts­mäßigen Behandlung fremd sind, mit dem ist nicht allzustreng zu rechten. Der Abg. Miquel bezeichnete die bekannte Unge­zogenheit des Elsässers Teutsch, mit welcher dieser die Deutschen als eine ungebildete Nation kennzeichnete, als eineNarrheit", wie Thiers vor einiger Zeit Gambetta einenrasenden Narren" nannte. Für den Franzosen erhob sich damals im Kreise seiner eigenen Landsleute keine Stimme, der französische Elsässer aber findet im deutschen Reichstage einen Schutzpatron, der seinen An­greifer zur Ordnung gerufen wissen will. Es war das gewiß keine Französelei des Abg. v. Haverbeck, dessen ganzes Wesen wenig Anlaß zu einem solchen Vorwurf gibt; die ganze Scene war leider durch und durch deutsch, aber weil sie an eine Zeit erinnerte, in der wir noch keine Nation waren, für jetzige Ver­hältnisse zu deutsch!

Die bisherigen zwei Berathungen der Sachverständigen- Kommission, welche Plan und Methode für ein deutsches Civil- Gesetzbuch aufstellen soll, haben, nach demBerl. Tagbl.", be­reits ergeben, daß die Aufgabe außerordentliche Schwierigkeiten darbietet und keineswegs sobald gelöst werden wird. Der Entwurf eines deutschen Gerichtsorganisations-Gesetzes wird au­genblicklich im preußischen Justizministerium völlig umgearbeitet.

Der Handelsminister hat die Eisenbahndirektionen auf­gefordert, um die immer mehr sich häufenden Zugverspätungen zu verhüten, bei Aufstellung ihrer Fahrpläne die Fahr- und Auf­enthaltszeiten so zu bemessen, daß auf eine prompte Einhaltung der Fristen mit Sicherheit gerechnet werden kann.

Der Minister des Innern hat die Landräthe darauf hingewiesen, daß ein Schulze nicht zugleich Schankwirth sein soll, und daß von diesem Grundsatz nur in den seltensten Fällen ab­gegangen werden dürfe.

Das Material, aus welchem wir unsere Reichsgold­münzen prägen, muß uns hauptsächlich die französische Kriegs­entschädigung liefern. So waren unter dem Prägegold, welches im Jahre 1873 den deutschen Münzen geliefert wurde und wel­ches einen Anschaffungswerth von etwas über 186 Millionen Thaler hatte, für ca. 118 Millionen Thaler französische Gold­stücke. Der Brutto-Münzgewinn bei der ganzen Ausprägung des vorigen Jahres betrug etwa IVa Millionen Thaler. Als Material zur Ausprägung der Reichssilbermünzen waren zur Einziehung bestimmte deutsche Landesmünzen zu benutzen. Es sind bisher hauptsächlich süddeutsche Gulden und Doppelgulden verwerthet worden. Das Prägemetall zu den Reichs-Nickel- und