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Mittwoch den 25. März
Tagesschau.
— Der „R. u. St.-A." schreibt: „Bei der diesjährigen Wiederkehr Meines Geburtstages sind Mir, wie in früheren Jahren, von Städten und Landgemeinden, Vereinen und Korporationen, Festgenossenschaften und einzelnen Personen innerhalb wie außerhalb des Deutschen Reichs wiederum zahlreiche Glückwünsche in den mannigfachsten Formen und zum Theil in fremden Sprachen übermittelt worden. Je freudiger Mich dieses Zuströmen liebenswürdiger, vom Herzen zum Herzen dringender Beweise froher Theilnahme überrascht hat und je mehr Ich Mich in dem frohen Hinblick auf so viele Liebe und Verehrung gehoben fühle, desto lebhafter ist es Mein Wunsch, Allen, die Meiner in solch sympathischer Weise gedacht haben, Meinen warm empfundenen Dank zu erkennen zu geben. In diesem Wunsche veranlasse Ich Sie, dies zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 24. März 1874.
Wilhelm.
An den Reichskanzler.
— Berlin, 24. März. Im ferneren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Deutschen Reichstages wurde die zweite Berathung des Preßgesetzes und zwar speciell des §. 27 fortgesetzt. Nach dem Abg. von Mallinckrodt, der beim Schlüsse des gestrigen Blattes das Wort hatte, sprachen noch die Abgg. Dr. Lasker, von Kardorff, Majunke und der Referent Dr. Marquaodsen. Dann wurde der §. 27 unter Ablehnung sämmtlicher Amendements in verändeter Fassung angenommen. Die §§. 28—33 wurden ohne Diskussion angenommen. Zu §. 34 lagen eine ganze Reihe von Anträgen vor und wurde derselbe schließlich mit dem Amendement v. Schulte's angenommen. §. 35 wurde nach der Vorlage angenommen.
In der heutigen Sitzung des Deutschen Reichstages beantwortete der Präsident des Reichskanzler-Amtes Staats-Minister Delbrück die beiden Interpellationen des Abg. von Bernuth:
„Ist eine Gesetzesvorlage, welche die Gründung einer Pensionskasse für die Hinterbliebenen verstorbener Reichsbeamten bezweckt, in der bevorstehenden Herbstsession des Reichstages zu erwarten?" -
und die des Abg. Fürst Hohenlohe-Langenburg:
„ob von den verbündeten Regierungen beabsichtigt wird, die in Folge des Münzvertrages vom 24. Januar 1857 als gesetzliches Zahlungsmittel geltenden Vereinsthaler österreichischen Gepräges demnächst außer Cours zu setzen?"
Dann erledigte das Haus die Abstimmung über den bis hinter §. 35 zurückgesetzten §. 17 des Preßgesetzes, der in der Fassung der Kommission angenommen wurde, nachdem der Antrag des Abg. Guerber in namentlicher Abstimmung mit 162 gegen 156 Stimmen abgelehnt war. Die Berathung der zum Preßgesetz vorliegenden Resolutionen wurde bis zur dritten Berathung vertagt. Bei Schluß des Blattes trat das Haus in die erste Berathung des von den Abgg. Dr. Völk und Dr. Hinschius beantragten Gesetzes über die Civilehe ein.
— Der Bundesraths-Ausschuß für Zoll- und Steuerwesen hat bezüglich der Erhebung der Uebergangsabgabe von Bier nach dem Hohlmaße (anstatt nach Gewicht) den Antrag gestellt, daß vom 1. Juli 1874 an die bei der Einfuhr von Bier in das Gebiet der Staaten der Brausteuergemeinschaft zu erlegende Ue-
bergangsabgabe nicht mehr nach dem Gewichte, sondern nach dem Hohlmaße (Litermaße) zu erheben sei; daß der Uebergangsabsatz für ein Hektoliter Bier jeder Art auf zwei Mark festgesetzt werde.
— Zum 77ten Geburtstage des Kaisers ist unter dem Titel: „Kaiser Wilhelms Gedenkbuch" eine urkundliche Zusammenstellung der Thatsachen und der eigenen Aeußerungen aus dem gesammten Leben des Monarchen bis zur Siegesfeier vom 2. Sept. 1873 erschienen. Der Herausgeber ist der durch eine Reihe von politischen Mosaikbildern aus der neuesten Geschichte erprobte Dr. Hahn, vortragender Rath im Ministerium des Innern. Das fast 400 Seiten umfassende Werk s"ll nach der Absicht des Herausgebers „in den Aeußerungen des Monarchen selbst ein kurzes authentisches Bild seiner Regierung in gewissem Sinne eine fürstliche Autobiographie ohne jede fremde Zuthat geben."
— Neue Reichsmünzen als Gewichte. Während man in Frankreich schon längst Münzen im Kleinhandel als Gewichtsstücke benützt, indem z. B. ein Sousstück genau 5,0 wiegt, 1 Centime 1,0 rc., ist diese Bequemlichkeit erst bei unseren zukünftigen Reichsmünzen ausführbar. Indeß kann das auch nur bei einzelnen Geldstücken geschehen. Es sind dies das 1 Pfennigstück von Kupfer, welches genau 2,0 wiegt, das 5 Pfennigstück und das 10 Pfennigstück von Nickellegirung; jenes wiegt genau 2,5, letzteres 4,0. (Mannh. Tagbl.)
— In der Woche vom 1. bis 7. März 1874 sind geprägt worden an Silbermünzen: 879,894 Mark 1-Markstücke; 265,254 Mark 20 Pf. 20-Psenuigstücke; an Nickelmünzen: 74,172 Mark 50 Pf. 10-Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 18,916 Mark 92 Pf. 2-Pfennigstücke; 5259 Mark 82 Pf. 1-Pfennigstücke. Vorher waren geprägt: an Goldmünzen: 819,309,060 Mark 20= Markstücke, 201,784,890 Mark 10-Markstücke; an Silbermünzen: 7,165,085 Mark 1-Markstücke, 3,063,742 Mark 20 Pf. 20= Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 964,030 Mark 20 Pf. 10-Pfen- nigstücke; an Kupfermünzen: 152,304 Mark 24 Pf. 2-Pfennigstücke, 30,341 Mark 81 Pf. 1-Pfennigstücke. Mithin sind im Ganzen geprägt: an Goldmünzen: 819,309,060 Mark 20-Markstücke, 201,784,890 10-Markstücke = 1,021,093,950 Mark; au Silbermünzen: 8,044,979 Mark 1-Markstücke, 3,328,996 Mark 40 Pf. 20-Pfennigstücke = 11,373,975 Mark 40 Pf.; an Nickelmünzen: 1,038,202 Mark 70 Pf. 10-Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 171,221 Mark 16 Pf. 2-Pfennigstücke, 35,601 Mark 63 Pf. 1-Pfennigstücke = 206,822 Mark 79 Pf.
— Das neue Gesetz über die Civilehe wird auch einem lange gefühlten Uebelstand ein Ende machen: der von der evangelischen Geistlichkeit sogenannten „geschlossenen Zeit." Es durften nämlich in den letzten zwei Wochen vor dem Osterfeste und in der letzten Woche des Advents keine Trauungen stattfinden. In Zukunft werden die Brautpaare diesem Zwange nicht mehr unterworfen sein.
— München, 22. März. Zur Feier des Geburtstages Sr. Majestät des deutschen Kaisers wurde diesen Nachmittag im Hotel „zum bayerischen Hofe" ein Festmahl abgehalten, dem über 100 Personen aus den hervorragendsten Kreisen unserer Stadt beiwohnten. Im Festsaale war die Kolossalbüste des Kaisers und die Büste unseres Monarchen, umgeben von Blumen und