Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanan.
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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
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Samstag den 2L März.
Mit Rücksicht auf die bevorstehende Einführung der neuen Grundbuchsgesetzgebung wird darauf aufmerksam gemacht, daß zur Berichtigung der nicht auf den Namen des gegenwärtigen Besitzers lautenden Einträge in den Grundsteuer-Katastern und gerichtlichen Währschastsbüchern das nach §. 19, Absatz 2, der Kurhessischen Verordnung vom 17. Juni 1828 vorgeschriebene Verfahren nur noch bis zum 1. Juli d. I. in Wirksamkeit bleibt und es im Interesse der betreffenden Grundbesitzer liegt, daß die erforderlichen Besitztitel-Berechtigungen, so lange das vorgedachte Verfahren noch zulässig ist, stattfinden, damit die Störungen und Schwierigkeiten beseitigt werden, welche für die Steuererhebung durch die unrichtigen Angaben in den Grund- und Gebäudesteuer-Rollen veranlaßt werden.
Die Ortsvorstände der Städte, Landgemeinden und selbstständischen Gutsbezirke wollen ungesäumt die Haus- und Gemeindeeigenthümer veranlassen jede Veränderung im außergerichtlichen Besitzstände, welche in den Grundbüchern noch nicht vermerkt worden, innerhalb 8 Tagen für die zuständigen Königlichen Steuerkassen in Hanau resp. Bockenheim anzuzeigen. Die Ortsvorstände wollen diese Anzeigen sammeln und in solle den Königlichen Kassen übersenden.
Hanau, am 15. März 1874.
Der Landrath: Schrötter.
Tagesschau.
— Berlin, 20. März. Im ferneren Verlaufe dergestrigen Sitzung setzte der Deutsche Reichstag die zweite Berathung: des Preßgesetzes fort. Tie §§. 13 und 14 wurden ohne Tis- ■ kusfion angenommen. Zu §. 15 lagen 6 Amendements vor, von : denen jedoch nur eines, an Stelle der Worte „auf Verlangen" das Wort „sofort" zu setzen, angenommen ward. An der sehr lebhaften Debatte betheiligten sich der Kommissarius des Bundesraths Landrath von Brauchitsch, die Abgg. Dr. Marquardsen, Wiggers, Parisius, Dr. Braun, Dr. Windthorst, Dr. Bähr und Dr. Brockhaus. Fast ohne Diskussion wurde §. 16 angenommen. Die Beschlußfassung über §. 17 wurde bis zur Abstimmung über §. 35 ausgesetzt, §. 18 ohne Diskussion angenommen. Nach einer längeren Diskussion, an welcher sich die Abgg. Dr. Wehrenpfennig, Wiggers, Dr. Schwatze, Dr. v. Schulte, v. Mallinckrodt und der Referent Dr. Marquardsen betheiligten, wurde der §• 19 nach dem Antrag des Abg. Dr. Wehrenpfennig sub. a. in namentlicher Abstimmung mit 162 gegen 159 Stimmen, der Antrag sub. b. und der Antrag des Abg. Dr. Schwarze mit großer Majorität angenommen. Nachdem dann noch der ganze Paragraph in namentlicher Abstimmung mit 158 gegen 148 Stimmen angenommen war, vertagte sich das Haus um 5 Uhr bis Sonnabend 11 Uhr.
— Aus dem Rheingau, Mitte März. Hier hat in den jüngsten Tagen eine Wallfahrtsgeschichte sämmtliche Behörden in schriftliche Action gebracht. In der Nähe des Johannisberg liegt die ehemalige Kloster-Ruine Marienthal, welche seit mehreren Jahren zu einem Gnaden- und Wallfahrtsort erhoben worden ist. Bekanntlich arrangirte der Mainzer Katholikenverein im vorigen Sommer eine große Wallfahrt dahin. Die Ultramontanen scheinen Lust zu haben, den Ort zu billigen Demonstrationen gegen die Regierung und
zur weiteren Verführung der blöden Menge zum Aberglauben zu benutzen, denn das „Mainzer Journal" und Rheingauer Lokalblätter kündigten auf nächsten Sonntag (Kaisers Geburtstag 1) eine große Wallfahrt an, natürlich in der Absicht gegen die Kirchengesetze und die Regierung aufzuwiegeln.
Das Kreisamt in Rüdesheim verdarb aber den frommen Herren, welche die Entrepreneure spielen, den Spaß und erließ im Kreisblatt eine amtliche Bekanntmachung an die Bürgermeister, in welchen denselben eröffnet wurde, daß es zu jeder Wallfahrt nach Vorschrift des Vereinsgesetzes einer schriftlichen Genehmigung bedürfe, diese aber im vorliegenden Falle nicht ertheilt werden würde!
Bereits war von einem Getreuen der schwarzen Herren, dem bei der letzten Landtagswahl von den Ultramontanen als Candidat aufgestellten Weinhändler Hohof in Erbach, an die Bürgermeisterei Geisenheim (in dessen Gemarkung Marienthal liegt), die schriftliche Anzeige von der beabsichtigten „Männerwallfahrt" erstattet worden. Die Antwort lautete nun selbstverständlich : abschläglich.
In der „Germania" werden alle Aktenstücke abgedruckt und darin schwere Seufzer ausgestoßen über diese Maßnahmen, „die den freiheitliebenden Rheingauer verletzen und es nicht nur den preußischen Unterthanen im alten Nassauer Lande, sondern auch den zahlreich zur Betheiligung angekündigten hessischen Anwohnern des linken Rheinufers unmöglich machen, gemeinsam zu dem am ganzen Rheine so gefeierten Heiligthum zu wallen. Von der Heiligkeit der alten Ruine hat man viele Jahre lang am Rhein nichts gewußt. Nur Naturfreunde besuchten hie und da das lauschige Plätzchen, denen Lieblichkeit nun allerdings zerstört ist durch die Heiligmachnng für volksverdummende Zwecke. Neue grants. Pr.
— Die Kaiserglocke ist, obgleich noch nicht ganz fertig, in dem Etablissement des Herrn Hamm in Frankenthal auf einen provisorischen Glockenstuhl verbracht worden und wird am Sonntag zur Feier von Kaisers Geburtstag ihre Stimme ertönen lassen.
— Dortmund, 16. März. Der Rückgang der Kohlenpreise erfährt heute durch eine Veröffentlichung des „Dortmunder Börsenvereins" gewissermaßen eine officielle Bestätigung, indem derselbe bekannt macht, „daß die Zechenverwaltungen in Rücksicht auf die außergewöhnliche Conjunctur einen Preisnachlaß von 10—15 Proz. ihren Contrahenten gewähren". Wir müssen zu allgemeinem Verständniß beifügen, daß dieser 10—15 procentige Preisnachlaß nur für Prima-Förderkohle gilt; Mittelkohle wird mit 20—30 Proz. niedriger gehandelt; schlechte Kohle findet gar keinen lohnenden Markt mehr. Coaks sind gegenwärtig schon von 10 Sgr. an zu haben.
— Der Grund, warum die Herren Ritter in Mecklenburg von der Verfassungsreform nichts wissen wollten, liegt hauptsächlich darin, daß sie jetzt die Klostergüter für sich allein ausnutzen, was nach Annahme der Verfassung nicht mehr möglich sein würde. Die Klostergüter besitzen einen Werth von 15 Millionen Thalern und bringen einen Ertrag von 600,000 Thalern, die nur dem stiftsfähigen Adel zu gut kommen. Gleich nach der Geburt noch vor empfangener Taufe wird jedes adelige Fräulein als Klosterdame eingeschrieben. Wenn sie zehn Jahre alt ist,