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^§67.
Freitag den 20. März.
1874.
Tagesschau.
— Berlin, 19. März. Im ferneren Verlauf der gestrigen Sitzung des Deutschen Reichstages wurde die zweite Berathung des Preßgesetzes fortgesetzt. Nach einer längeren Debatte, an der sich die Abgg. Dr. v. Schulte, Struckmann (Diepholz), Hullmann und der Kommissarius des Bundesrath, Landrath v. Brauchitsch, betheiligten, wurde §. 8 gestrichen. — §. 9 wurde ohne erhebliche Diskussion angenommen. Mit einer vom Kommissarius des Bundesraths Landrath von Brauchitsch gebilligten Aenderung wurde §. 10 gegen die Stimmen der Fortschrittspartei in veränderter Fassung angenommen. Ohne Diskussion wurde angenommen §. 11. Zum §. 12 lagen 13 Amendements vor, die jedoch mit Ausnahme zweier abgelehnt wurden. An der sehr lebhaften Diskussion betheiligten sich außer dem Kommissarius des Bundesraths, Landrath v. Brauchitsch, die Abgg. Dr. Elben, von Donimirski, Ackermann, Dr. Bamberger und Pa- risius.
In bet' heutigen Sitzung des Deutschen Reichstages zeigte der Präsident v. Forckenbeck zunächst an, daß Seitens der hiesigen Universität Einladungen zu der im großen Hörsaale am 22. d. M. stattfindenden Feierlichkeit an die Mitglieder des Reichstages eingegangen seien. Alsdann wurde die zweite Berathung fortgesetzt und wurden nach längerer Debatte die §§. 13 und 14 in der Fassung der Kommission unverändert genehmigt.
(R: u. St. A.)
— Berlin, 19. März. Nach dem „R. u. St.-A." ist dem Reichstag folgender Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Erwerbung eines Grundstücks behufs Errichtung eines Gebäudes für die Kaiserliche Botschaft in Wien, vorgelegt worden:
Wir Wilhelm rc- rc.
verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:
Einziger Artikel.
Der Reichskanzler wird ermächtigt, zum Ankäufe eines in dem III. Bezirke (Landstraße) der Stadt Wien gelegenen Grundstückes behufs Errichtung eines Gebäudes für die Kaiserliche Botschaft in Wien einen Betrag bis zur Höhe von 150,000 Thaler zu verwenden.
Die Mittel zur Deckung dieses Betrages sind vorbehaltlich der etatsmäßigen Regelung aus den bereitesten Beständen der Reichskasse zu entnehmen.
_— Belgrad, 18. März. Von der Regierung ist der vom türkischen Großvezier und dem Divan zugestandene Anschluß der bosnischen Bahn an das serbische Eisenbahnnetz bei Wischerad als unannehmbar zurückgewiesen worden. Die Verhandlungen über einen anderweitigen Anschluß dauern indessen noch fort.
— Fürst Bismarck ist entschieden auf dem Wege der Besserung. So hören wir von Personen seiner nächsten Umgebung, welche den Kranken bereits gesprochen haben. Er hat zwar noch heftige Schmerzen auszuhalten, doch sind die Kräfte im Zuneh- men und damit ist die Möglichkeit gegeben, den Reichskanzler an den wichtigen Berathungen über das Militairgesetz noch Theil nehmen zu sehen. Die Kommission für das letztere hofft, die zweite Lefung in zwei Sitzungen beenden zu können, doch wird die Plenarberathung kaum vor Ostern und der Schluß der Session schwerlich vor dem 20. April stattfinden können. Das
Abgeordnetenhaus tritt am 13. April zusammen, wird aber wohl erst 8 Tage später seine Arbeiten beginnen. Der Landtagsschluß ist unter solchen Umständen vor Mitte Juni gar nicht zu erwarten. ' (Trib).
— Die „Kreuzzeitung" exercirt mit Geschick, aber nicht mit Glück das Manöver der Gespensterbeschwörung, sie sucht mit dem schwarzen Mann zu schrecken. Nimmt der Reichstag das Militairgesetz nicht an, so — wird er aufgelöst. So will's die Kreuzzeitung. Dies können wir, sagt die „Trib.", als eine einfache Erfindung zurückweisen. Von einer solchen Maßnahme war und ist auch nicht entfernt die Rede. Wird das Militair- gesetz abgelehnt, so wird man im Herbst mit dem Etat pro 1875 auch den Militairetat vorlegen; würde dieser abgelehut, so wäre es allerdings wahrscheinlich, daß man den Reichstag auflöste. Es wird indessen wohl zu einer Verständigung kommen.
— Dem Herrn Heinrich Raetke zu Berlin ist unter dem 13. März d. I. ein Patent auf ein Uhren-Schlagwerk für Halb- und Stundenschläge in der durch Modell und Zeichnung nachgewiesenen Zusammensetzung und ohne Jemand in der Benutzung bekannter Theile zu beschränken, auf drei Jahre von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
— Lindlar, 16. März. Trotz allen Behauptungen der Centrums-Fraction von Vaterlandsliebe und nationalem Bewußtsein, zeigt es sich doch an nachstehenden Vorgänge augenfällig, wie wenig solche Eigenschaften von den Ultramontanen und ihren zelotischen Kaplänen beim Volke gepflegt werden. Unser seit mehr als 30 Jahren hier segensreich' wirkender Herr Pastor, welcher dem Kaiser noch geben will, was des Kaisers ist, hielt es den Wühlereien seines Vicars gegenüber für angemessen, an einem der letzten Sonntage — am I. März — eine Predigt über die Pflicht der Vaterlandsliebe zu halten. Kaum hat er begonnen, so läuft ein Theil der Versammelten fort unter heftigem Zuschlägen der Kirchenthüren. Als im Lauf der echt christlichen, den Worten des Evangeliums getreuen Predigt der Herr Pfarrer es wagte, zu behaupten, daß nach der Lehre Christi es heilige Pflicht sei, den Kaiser zu ehren, das Vaterland zu lieben, die Obrigkeit zu achten, und daß derjenige, welcher dies nicht thue, kein Recht mehr habe, sich einen katholischen Christen zu nennen, entstand so roher Lärm durch Trampeln, Murren und Husten, daß der Redner eine Zeit lang seine Predigt unterbrechen mußte. Dies wiederholte sich, so oft im Laufe der Predigt das Wort „Vaterlandsliebe" vorkam. Der Herr Pastor blieb ruhig, ließ den Pöbel austoben und führte Gottes Wort, an welchem sich der gebildetere Theil der Pfarrkinder wahrhaft erbaute, fest und unbeirrt zu Ende. Wie schmerzlich muß es für einen solchen Seelenhirten sein, zu sehen und nicht verhindern zu können, daß ein fanatischer Kaplan wie ein Wolf in seine Heerde gefahren ist und selbst den Hirten bedroht! (Köln. Ztg.)
— Augsburg, 17. März. Die hiesige Handelskammer erhielt, nach der „Augsb. Abdztg.", heute folgenden Bescheid aus dem Finanzministerium: „Auf die telegraphische Anfrage vom 16. d. Mts. wird erwidert, daß die Vereinsthaler österreichischen Gepräges noch dermalen als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt und von Jedermann zum Nennwerthe in Zah-