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^62.

Samstag den 14. März.

1874.

Bekanntmachungen Köngl. Landrathsamts dahier.

Bewerber um die erledigte Schulstelle in Oberissigheim wollen ihre Meldungsgesuche nebst Zeugnissen baldigst einrei­chen. Mit der Stelle ist ein Einkommen von 280 Thlr. bis 330 Thlr. verbunden, außerdem werden 30 Thlr. für Feuerung und freie Wohnung gewährt.

Hanau am 9. März 1874.

Tagesschau.

— Berlin, 13. März. Im ferneren Verlauf der gestri­gen Sitzung des Deutschen Reichstages ergriffen in der Debatte über den Antrag des Abg. Vahlteich, die Entlassung der Abgg. Bebel und Liebknecht aus der Strafhaft betreffend, noch die Abgg. von Donimirski, Dr. Ewald und Kryger (Hadersleben) das Wort, um sich für denselben auszusprechen. Nach dem Schluß der Debatte nahm noch der Mitantragsteller Abg. Ha­senclever das Wort und wurde dann der Antrag mit sehr großer Majorität abgelehnt. — Es folgte die zweite Berathung der Strandungsordnung, die von dem Referenten der Kommif- sion, dem Abg. Dr. Wolffson, eingeleitet wurde. Das Gesetz wurde in seinen einzelnen Paragraphen nach den Vorschlägen der Kommission angenommen und zwar ohne erhebliche Debatte, obwohl sich die Kommissare des Bundesraths Regierungs-Rath Nieberding und Geheimer Ober-Justiz-Rath Herz gegen einige von der Kommission vorgeschlagene Aenderungen erklärten. Schluß 5 Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend 12 Uhr.

R. u. St. A.

— Dem Herrn Ole Munch Raeder ist Namens des Deut­schen Reichs das Exequatur als Königlich schwedischer nnd nor­wegischer General-Konsul für Hamburg und die an der Elbe belegenen Häfen Hannovers nnd Holsteins, mit dem Sitze in Hamburg, ertheilt worden.

— Berlin, 13. März. Die Militairkommission des Reichstages nahm heute die erste Lesung der vier ersten Para­graphen des Militairgesetzes vor und lehnte §. 1, betreffs Fixi- rung der Friedenspräsenz-Ziffer von 401,659 Mann, mit allen gegen 4 Stimmen ab. Dafür stimmten nur die Conservativen und die Freiconservativen. Die §§. 2 und 3 wurden mit 16 Stimmen der Nationalliberalen, Conservativen und Freiconser­vativen gegen die Stimmen der Fortschrittspartei und des Cen­trums angenommen. Bei der Discussion des §. 1 war ein Antrag des Centrums, wonach die zweijährige Dienstzeit die Grundlage der Friedenspräsenzstärke bilden soll, abgelehnt wor­den. Für den Antrag stimmte nur das Centrum. Ein von Bethusy-Huc eingebrachter Antrag, die dauernde Friedenspräsenz­stärke von 385,000 anstatt 401,659 Mann zu bewilligen, wurde mit allen Stimmen gegen die Conservativen und die Freiconser­vativen abgelehnt. Die Nationalliberalen forderten die Regierung auf, sich über die Zuverlässigkeit der Minimalziffer von 360,000 Mann bis zur zweiten Lesung zu erklären. Ein den §. 1 modi- ficirender vom Abgeordneten Richter (Fortschritt) eingebrachter Antrag wurde mit allen Stimmen gegen die des Centrums und der Fortschrittspartei abgelehnt. Neue Franlf. Pr.

— Dem Civil-Jugenieur Robert Gottheil in Berlin ist unter dem 7. März 1874 ein Patent auf einen Tiefbohrapparat in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusam-1

mensetzung, ohne Jemand in der Anwendung bekannter Theile desselben zu beschränken, sowie dem Ingenieur W. A. Buß zu Magdeburg unter demselben Tage ein desgl. auf eine Maschine zum Hobeln der Zähne konischer Räder in der durch Zeichnungen und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung, ohne Jeman­den in der Anwendung bekannter Theile zu beschränken, sowie desgl. unter demselben Tage dem Metallgießer Alfred Tylor in London ein solches auf ein Ablaßventil für Flüssigkeitsleitungen in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusam­mensetzung auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

— Braunschweig, 12. März. Der in der Landesver­sammlung vertheilte Bericht der Kommission, welche zur Be­rathung des auf das Regentschaftsgesetz bezüglichen Schreibens des Staats-Ministeriums niedergesetzt war, empfiehlt, die Aus­führung des Regentschaftsgesetzes ruhen zu lassen, indem der unternomme Versuch, für den Fall der Erledigung des Thrones eine Regentschaft einzusetzen, als gescheitert anzusehen sei.

— München, 11. März. Die liberale Partei in Bayern hat es mit Stolz und Befriedigung erfüllt, daß eines ihrer her­vorragendsten und treuesten Mitglieder, Fürst Hohenlohe, zum deutschen Botschafter in Paris bestimmt sei. In dieser Wahl liegt eine neue Anerkennung der politischen Kapazität des ehema­ligen bayerischen Ministerpräsidenten, den man bei uns, als ob es da so reichen Uebersluß an tüchtigen Kräften gäbe, seit lan­gem brach und ungenützt liegen ließ. Seine Ernennung ist ein politisches Programm: es heißt Bekämpfung des Ultramontanis- mus und Niederhaltung der legitimistischen Velleitäten. Gras Arnim hatte eine Politik verfolgt, welche ihm mehr Lob bei den Kreuzzeitungsrittern als im Bundeskanzleramt eingetragen hat. Fürst Bismarck braucht in Paris einen Mann, dessen Vorleben, dessen ganze Persönlichkeit ihm die Garantie dafür gibt, daß seine Reichspolitik nicht durch seinen eigenen Gesandten koutre- karrirt und erschwert werde. Andrerseits aber wäre es wohl unrichtig, anzunehmen, Fürst Hohenlohe würde zum bloßen Werk­zeug Bismarck's herabsinken: im Gegentheil werden seine Mit­theilungen und Anschauungen sicherlich im Bundeskanzleramte zu Berlin auf die mit Frankreich zu führende Politik gestaltend und mitbestimmend einwirken. Bayerische ultramontane Blätter stellen die Frage auf, ob denn der Fürst, welcher bekanntlich bayerischer Kronoberstkämmerer ist, zur gleichen Zeit auch die Dienste des Botschafters eines andern Königs und sei es auch des deutschen Kaisers in sich vereinigen und ableisten könne. Bei der That­sache, daß unser König in dem deutschen Kaiser keine feindliche Macht erblickt, und ferner, daß unserem Ministerium des Aus­wärtigen es jederzeit freisteht, mit dem deutschen Botschafter direkt zu korrespondiren, indem der deutsche Botschafter sicherlich auch die bayerischen Interessen wahrnimmt, ist eine solche Frage leicht beantwortet. Andrerseits mögen sich die Ultramontanen beruhigen: es ist ja bei der Vertrauensstellung, die Fürst Hohen­lohe unserem König gegenüber einnimmt, vollkommen selbstver­ständlich, daß ersterer den ihm angeborenen Posten nicht über­nimmt, eher er sich nicht die Genehmigung Seiner Majestät des Königs von Bayern eingeholt hat. Und wenn dieser gegen die Uebernahme der Stelle nichts einzuwenden findet, müssen sich die Ultramontanen eben doch damit zufrieden geben; denn daun kön-