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Montag den 9. März
Bekanntmachungen Köngl. Landrathsamts dahier.
Nachdem es in Absicht der Gemeinden liegen soll, das ihnen zur Vertheilung unter die zum Holzbezug berechtigten Loosholzempfänger pro 1874 demnächst überwiesen werdende Brennholz auf Rechnung der Gemeindekassen ganz oder theilweise öffentlich meistbietend zu verkaufen, mache ich die Herren Bürgermeister darauf aufmerksam, daß nach §. 7 des Gesetzes vom 6. Juni v. I., betr. die Verwerthung der Forstnutzungen ans den Staatswaldungen in den vormals Kurhessischen Landestheilen der Gemeinderath verpflichtet ist, die Vertheilung des zum Bedarf der Berechtigten nach §. 6 des cit. Gesetzes vorher angemeldeten und für dieselben im Ganzen empfangenen Holzes nach Maßgabe der ertheilten Bestimmungen zu bewirken, und daß die Ortsvorstände das fragliche Holz ohne Weiteres auf Rechnung der Gemeindekaffen zu verkaufen nicht berechtigt sind. Bei letzterem Verfahren werden die Berechtigten nicht in den Bezug ihres benöthigten Brennholzes gesetzt werden und es würde zum Nachtheil der Waldungen der Holzfrevel überhand nehmen.
Uebrigens ist das Forstpersonal angewiesen, streng darüber zu wachen, daß das nach §. 8 des qu. Gesetzes den einzelnen Empfängern zugetheilte Holz von denselben nicht anderweit verkauft wird.
Hanau am 2. Mürz 1874.
Bekanntmachung.
Am 25. Oktober 1861 wurde in dem zwischen den Ortschaften Dietersdorf und Uftrungen im Kreise Sangerhausen belegenen Gräflich Stolberg-Roßlaschen Forstorte Kniebreche der Leichnam eines bis jetzt unbekannt gebliebenen Mannes aufgehängt gefunden. Die Leiche war nur mit einem an den Aer- melenden gesteppten Hemde ohne jedes weitere Abzeichen und mit einem Paar ledernen Schuhen bekleidet; sonst aber wurde nichts vorgefunden, was nur irgendwie zur Ermittelung der Identität der Leiche hätte führen können.
Der Leichnam war 5 Fuß 8 Zoll groß, in dem Oberkiefer befanden sich keine Zähne, an der Kopfhaut waren an einzelnen Stellen kleine Büschel dunkelblonder mitunter grauer Haare, die ganze Muskulatur des Körpers war vertrocknet, so daß der Leichnam einer Mumie ähnlich sah.
Nach dem ärztlichen Gutachten hatte der Verstorbene im vorgerückten Alter gestanden und wahrscheinlich seinen Tod schon im Winter 1860 zu 1861 gefunden. Die nach dem Auffinden der Leiche vorgenommene gerichtliche Besichtigung derselben hatte bei dem mumienhaften Zustande des Körpers äußere Verletzungen nicht wahrnehmen lassen und lag zu damaliger Zeit kein Grund vor, die Annahme in Zweifel zu ziehen, daß der Verstorbene durch Selbstmord mittelst Erhängens seinem Leben ein Ende gemacht.
Erst in neuerer Zeit ist ermittelt worden, daß der Verstorbene nicht durch Selbstmord um das Leben gekommen, sondern von fremder Hand erschossen und dann an dem oben bezeichneten Orte aufgeknüpft ist.
Die bisherigen Ermittelungen sprechen dafür, daß der Verstorbene von Wilddieben bei Ausübung der Jagd und zwar
in den Forsten, die sich zwischen den Ortschaften Uftrungen, Dietersdorf und Breitungen befinden, erschossen ist.
Jeden Falls ist derselbe von den Wilddieben für einen Jäger gehalten worden und wird er auch bei den über diesen Mord umgehenden Gerüchten als ein fremder reisender Jäger bezeichnet.
Es liegt die Vermuthung nahe, daß der Erschossene eine Kleidung getragen hat, wie sie Jäger zu tragen pflegen, vielleicht grauen Rock oder Joppe mit grünem Kragen und wahrscheinlicher Weise einem grünen auf einer Seite aufgeschlagenem Hut mit einer Feder.
Jeder, der im Stande ist, über die Person des Erschossenen Aufschluß zu geben, wird ersucht, hiervon der hiesigen König!. Staats-Anwaltschaft Mittheilung zu machen.
Sangerhausen den 14. Februar 1874.
Der Staats'Anwalt.
Tagesschau.
—■ Der „R. u. St." enthält: Gesetz, betreffend die einer besonderen Genehmigung bedürfenden gewerblichen Anlagen, vom 2. März 1874, dessen einziger Paragraph lautet: Dem Verzeich- niß der einer besonderen Genehmigung bedürfenden Anlagen im §. 16 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 sind hinzuzufügen : Hopfen-Schwefeldörren, Asphaltkochereien und Pechsiedereien, soweit sie außerhalb der Gewinnungsorte des Materials errichtet werden, Strohpapierstoff-Fabriken, DarmzubereitungsAnstalten, Fabriken, in welchen Dampfkessel oder andere Blechgefäße durch Vernieten hergestellt werden.
— Die Tagesordnung der 14. Plenarsitzung des Deutschen Reichstages Montag, den 9. März 1874, Mittags« 12 Uhr, ist folgende: 1) Wahl der Präsidenten für die übrige Dauer der Session. 2) Fortsetzung der zweiten Berathung des Gesetzentwurfs über den Impfzwang. 3) Wahlprüfungen. 4) Erster Bericht der Kommission für Petitionen. 5 Zweiter Bericht der Kommission für Petitionen.
— Nach angestellten Ermittelungen erstreckt sich die Landbriefbestellung im Deutschen Reichs-Postgebiet gegenwärtig auf 50,000 Ortschaften. Dieselben werden von 10,500 Landbriefträgern belaufen. Es sind über 17,000 Landorte mit Post- Briefkasten versehen. Diese Orte werden regelmäßig täglich (excl. Sonntag) von den Landbriefträgern belaufen. Von den Ort- schaften, welche Briefkasten noch nicht besitzen, werden 19,000 täglich belaufen. Es haben somit 36,000 Landorte tägliche Postverbindung. Die übrigen 14,000 ^andorte werden nur dann begangen, wenn Sendungen dorthin zu bestellen sind. Um den Landbriefbestellungsdienst noch weiter zu vervollkommnen, ist für das Jahr 1874 eine Vermehrung der Landbriefträger um 400, sowie auch die Verkleinerung der Reviere durch Errichtung von 340 neuen Postagenturen, in Aussicht genommen worden.
— Berlin, 7. März. Die Stadtgemeinde Frankfurt a. M. wurde in der Proceßsache mit Dr. Volger durch heutiges Erkenntniß abgewiesen und erstritt Dr. Volger ein obsiegliches Erkenntniß.
— Tier, 6. März. Heute Abend 51/* Uhr ist der hiesige Bischof Dr. Eberhard durch den Landrath verhaftet und in das hiesige Gefängniß gebracht worden.