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(tncl. StemDel) ALbrliS 3 Tdlr. Halbj. Tblr.l. 15.

Lierleijâbrlich 22 ®gr. 6 VI. Für auswärtige abstinenten mit dem betreffen­den Postauffchlag. Die einzelne Num­mer 1 6gt.

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Die Sipalt. Zeile 2 ®gr.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

Die Slpaltige Zetii

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^§56.

Samstag den 7. März.

1874.

Bekanntmachungen Köngl. Landrathsamts dahier.

Die Herren Bürgermeister des Kreises resp, ihre Stell­vertreter werden auf Donnerstag den 19. März d. I., Vor­mittags 10 Uhr, in mein Geschäftslokal zur Berathung über diejenigen Maßnahmen eingeladen, welche die Gemeinden zur Sicherstellung und Erhaltung ihres Vermögens den durch die Grundbuchgesetzgebung in dem bisherigen Rechtszustande einge­tretenen Veränderungen gegenüber zu treffen haben.

Hanau am 1. März 1874.

Tagesschau.

— Berl in, 6. März. In der heutigen (13.) Sitzung des Deutschen Reichstages wurde zunächst der Antrag des Abg. Dr. Windthorst, betreffend die Aufhebnng des Strafverfahrens gegen den Abg. von Ludwig, angenommen. Dann trat das Haus in die zweite Berathung des Gesetzes über den Impfzwang ein. Der Abg. Dr. Lenz, Referent der Petitionskommission erstattete zu­nächst über mehrere in dies Gebiet einschlagende Petitionen einen ausführlichen Bericht. Zum §. 1, welcher nach den Anträgen der freien Kommission lautet:

„Der Impfung mit Schutzpocken soll unterzogen werden: 1) jedes Kind vor dem Ablaufe des auf sein Geburtsjahr fol­genden Kalenderjahres, sofern es nicht nach ärztlichem Zeugn ß (§. 10) die natürlichen Blattern überstanden hat; 2) jeder Zögling einer öffentlichen Lehranstalt oder einer .Privatschule, mit Ausnahme der Sonntags- und Abendschulen, innerhalb des Jahres, in welchem der Zögling das zwölfte Lebensjahr zurücklegt, sofern er nicht nach ärztlichem Zeugniß in den letz­ten fünf Jahren die natürlichen Blattern überstanden hat oder mit Erfolg geimpft worden ist."

und den dazu vorliegenden Amendements ergriff zuerst der Abg. Reimer das Wort, der sich entschieden gegen den Impfzwang aussprach. Dann trat der Abg. Dr. Elben für die Anträge der freien Kommission ein. Bei Schluß des Blattes sprach der Abg. Dr. Reichensperger (Crefeld) gegen den Impfzwang, indem er sich hauptsächlich auf medizinische Autoritäten stützte. R. u. St.-A.

— Berlin, 6. März. Die preußische Bank wird nach sehr erheblichen Rücklagen eine Jahresdividende von 20 pCt. ver­theilen. Neue Franks. Pr.

— Die „Trib." berichtet in ihrer Tagesschau: „Etwas sach­licher, als das erste Debüt der Elsaß-Lothringer war der Ver­lauf des zweiten von ihnen eingebrachten Antrags, der den Reichs­tag in der letzten Dienstag-Sitzung beschäftigte. Man war einen Schritt rückwärts gegangen und verlangte an Stelle der Annulli- rung des Frankfurter Friedens die Aushebung einzelner, dem obersten Verwaltungsbeamten gesetzlich beigelegter dictatonschen Befugnisse. Mit diesem Anträge, den auch das Centrum unter­schrieben hatte, stellten sich die Elsaß-Lothringer auf den Boden realer politischer Verhältnisse, und der Reichslag konnte deßhalb, ohne sich selbst zu nahe zu treten, eine Verhandlung über die Frage eröffnen. Mit dieser formellen Nachgiebigkeit gegen die überschwenglichen Declamationen der clericalen Elsässer hatte der Reichstag aber auch sein Mögliches gethan. In materieller Be­ziehung wurden die Behauptungen der Herren Gerber und Min­ierer, nach welchen die deutsche Verwaltung der Reichslande als eine Reihe roher Vergewaltigungen erschien, in allen Punkten

widerlegt, und insbesondere von dem Abgeordneten von Putt- kamer, Rath bei dem Kaiserlichen Appellationsgericht in Colmar, die geheimen Schliche und Wühlereien der französischen Partei im Lande bloßgelegt, gegen deren verderbliche Einflüsse es kein anderes Mittel gibt, als eine möglichst discretionäre Gewalt des obersten Verwaltungs-Chefs. Fürst Bismarck griff nur mit ei­nigen allgemeinen Bemerkungen in die Debatte ein, die aber bei der großen Tragweite seiner Worte ihre Wirkung nicht verfehlen werden. Er hob, offenbar gegen das Ausland gewendet, mit Recht hervor, daß inmitten einer französischen Bevölkerung Re­den, wie sie von elsaß-lothringischen Deputaten im deutschen Reichstage gehalten worden seien, keineswegs eine blos parla­mentarische, sondern eine höchst persönliche Aufnahme und Beur­theilung gefunden hätten, die sogar für die Sicherheit der Redner mit Gefahr verbunden gewesen sein würde. Die Pariser Jour­nalisten, welche sich über die Behandlung des Herrn Teutsch im Reichstage so sehr ereifert, werden sich vermuthlich die Frage nicht vorgelegt haben, wie sie sich verhalten haben würden, wenn die Tribüne, von welcher Herr Teutsch sprach, in Versailles ge­standen und anstatt des Elsässers vielleicht ein anneclirter Main­zer oder Coblenzer in gleicher Weise zur französischen Volks­vertretung gesprochen hätte. Nichts fehlt den Franzosen in hö­herem Maße, als die Objectivität des Urtheils ; ihr ganzer Cha- racter steht unter dem Einfluß wechselnder subjectiver Empfin­dungen, und es erklärt sich deßhalb leicht, daß der Reichstag auch am letzten Dienstag in den zur Unterstützung des Gerber- schen Antrags angeführten Thatsachen die voruitheilsvolle sub- jective Auffassung erkannte und es nicht der Mühe für werth hielt, eine genauere Prüfung derselben durch eine Commission vornehmen zu lassen. Die Reichsregierung erhielt durch eiuiache Ablehnung des Antrags ein Vertrauensvotum, wie sie es zur Kräftigung ihres Ansehns in den Reichslandeu unter den gegen­wärtigen Umständen allerdings dringend bedurfte.

— Der öffentliche Verkauf der dem Weihbifchof Baudri zu Köln abgepfändeten Gegenstände soll nun am Sonnabend den 7. d. M. stattfiuden und wird vom Publikum gewissen Ranges mit großer Spannung erwartet. Nachdem man ursprünglich den ei­nen oder anderen öffentlichen Platz dafür ansersehen hatte, ist neuerdings das Kaufhaus Gürzenich dazu bestimmt worden. Es ist unbegreiflich, sagt die „Rh. Ztg.", warum man gerade diesen Ort, der an Lichtmangel seines Gleichen sucht, zur Abhaltung des Verkaufs ausersehen hat; denn wenn ein Exceß unter der fanatisirten Menge ausbricht, so ist eben jene Stelle am Besten dazu geeignet dem Tumulte Vorschub zu leisten. Auch die „K. Ztg." scheint Unruhen bei dieser Gelegenheit nicht für unmöglich zu halten und spricht gegen die Kölner Behörden die Erwartung aus, daß ihnen der Münsterer Vorgang ein nützliches Studium dargeboten haben wird. Uebngens haben wir, fügt sie noch hinzu, gerade in Köln 1848 genug eigene Erfahrungen gemacht; und die heillose Schlaffheit des Regierungs-Präsidenten v. Rau­mer ist hoffentlich bei den Behörden sowohl wie bei der Bürger­schaft noch immer als abschreckendes Exempel im Gedächtniß.

(Berl. Tagevl.)

— München, 4. März. Das kgl. Kultusministerium er­ließ eine höchst dankenswerthe Verordnung, die sicherlich von Eltern und Schülern mit Freude begrüßt wird. Sie bezieht sich