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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
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^§52.
Dienstag den 3. März.
1874.
Das sommer-Semester am Königlichen pomologischen Institute zu Proskau in Schlesien beginnt Anfang April.
Der Unterricht umfaßt während des zweijährigen Cursus aus dem theoretischen und praktischen Gebiete:
Mathematik, Physik, Chemie, Mineralogie, Botanik (Anatomie, Morphologie, Physiologie, Geographie, Krankheiten der Pflanzen, mikroskopische Uebungen 2C.), Zoologie, Grundzüge des allgemeinen Pflanzenbaues, Obstcultur, insbesondere Obstbaumzucht, die Lehre vom Banmschnitt, Obstbau, Obstkenntniß (Po- mologie), Obstbenutzung, Weinbau, Gemüsebau, Treiberei, Handelsgewächsbau, Gehölzzucht, Landschaftsgärtnerei, Plan- und Früchtezeichnen, Feldmessen und Nivelliren, Buchführung, Encyclopädie der Landwirthschaft, Bienenzucht und Seidenbau mit Demonstrationen.
Anmeldungen zur Aufnahme haben unter Beibringung der Zeugnisse schriftlich oder mündlich bei dem unterzeichneten Director zu erfolgen. Derselbe ist auch bereit, auf portofreie Anfrage weitere Auskunft zu ertheilen.
P r o s k a u im Februar 1874.
Der Director des Königlichen pomologischen Instituts.
Stoll.
Wird veröffentlicht.
Hanau am 25. Februar 1874.
Der Landrath.
Tagesschau.
— Berlin, 28. Febr. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf, betreffend Jnternirung und Verlust der Staatsangehörigkeit aus dem Amte entlassener oder wegen unbefugter Vornahme von Amtshandlungen bestrafter Kirchendiener, können letztere durch Beschluß der Centralbehörde der Staatsangehörigkeit im Hei- mathsstaate verlustig erklärt werden, ihnen von der Landespolizeibehörde der Aufenthalt an bestimmten Orten versagt oder angewiesen werden. Ohne Bundesrathsgenehmigung kann ihnen ein anderer Bundesstaat weder die Staatsangehörigkeit ertheilen, noch den Aufenthalt gestatten.
— Die deutschen Handelskammern treffen augenblicklich Vorbereitungen zur Abfassung eines allgemeinen Havarie-Rechtes und eines internationalen See-Gesetzbuches. Es wird beabsichtigt, den Reichskanzler zu ersuchen, die Seestaaten zur Beschickung von Konferenzen einzuladen.
— Den Civil-Jngenieuren Camozzi und Schlösser zu Frankfurt a. M. ist unter dem 25. Februar 1874 ein Patent aus eine Stanzmaschine zum Ausschneiden von Hufnägeln aus Blechstreifen in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung und ohne Jemand in der Anwendung bekannter Theile zu beschränken auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
— Das dem General-Inspektor der österreichischen Staats- Ersenbahn-Gesellschaft August Bochkoltz in Wien unter dem 2. März 1869 auf die Dauer von fünf Jahren für den Umfang des preußischen Staates ertheilte Patent auf einen durch Zeichnung und Beschreibung erläuterten Kraft-Regenerator für Wasser- Hebungs-Maschinen, ohne Jemand in der Anwendung bekannter
Theile zu beschränken, ist um drei Jahre, also bis 2. März 1877, verlängert worden.
— Die Ausdehnung des Petitionsrechts auf alle möglichen und unmöglichen Wünsche hat schon oft zu ganz drolligen Forderungen Anlaß gegeben. Das Heiterste aber, was nach dieser Richtung zu denken ist, mag denn doch in Folgendem gefunden werden. Ein Apotheker wünscht die Fürsorge des Reichstags darauf gerichtet zu sehen, daß —■ — an jedem Ort, an welchem öffentliche Verhandlungen stattfinden, in Schauspielhäusern, Concertsälen rc. rc.--Betten aufgestellt würden, und zwar von 7 Fuß Länge und 3 Fuß Breite, zu dem Zwecke, solche Personen, welche in Gefahr gerathen zu verbrennen, sofort zuzudecken, da dies das einzige Mittel gegen solche Gefahr sei!! Was man nicht Alles einer parlamentarischen Petitions-Com- nussion glaubt zumuthen zu können!
— Aus dem badisch. Oberland erhält der „Br. Ztg." folgende beherzigungswerthe Mittheilung: In der weinbauenden Bevölkerung dieses Landestheils wird die Erbitterung über die Weinfabrikanten — oder, wie sie häufig genannt werden —■ Giftmischer, immer größer; denn man kommt allmühlig zur Einsicht, daß das Mißtrauen der Weinkäufer nach und nach solche Verhältnisse annimmt, daß für die Weinverkäufer, als vorzugsweise auch für die Rebbauern, dadurch die Schädigung nicht unbedenklich werden muß; abgesehen davon, daß auch Ehre und guter Name der Rechtlichen darunter leidet, und die Weinkäufer verrufene Orte meiden werden. Aber auch die Arbeitsleute sind aufgebracht und mit Recht, daß sie für hart verdientes Geld von den gewerbsmäßigen Weinverfälschern ein Getränk bekommen, das mehr schwächt als stärkt und oft Uebelkeiten zurückläßt. Für die armen Schwarzwälder sollen in Müllheim, Salzburg, Staufen und Schallstadt ganze Niederlagen von gekünstelten, bezw. gefälschten Weinen existiren. Oeffentliche Warnungen vor solchen Getränken und deren Fabrikanten nach Schönau, Neustadt und Triberg und Umgegend dürften nichts schaden. In den Orten mit Weinverkauf sollten sich aus Ehrenmännern Komitees bilden und den fremden Weinkäufern die gewerbsmäßigen Schwindler bezeichnen.
— Aus der bayr. Rheinpfalz, 2. März, fchreibt die „N. Frankf. Pr.": Auch die pfälzischen Bahnen werden — nach dem Vorgang der bayerischen Staatsbahnen — vom 1. April an eine Erhöhung des Güter- und Personentarifs eintreten lassen. Eine kürzlich abgehaltene Delegirten-Versammlung der pfälzischen Gewerbvereine hat sich durchaus mißbilligend gegen diese Handel und Verkehr in der Pfalz schädigende Maßregel ausgesprochen. Im Gewerbverein Kaiserslautern, in dem man gestern darüber debattirte, wurde der Wunsch laut, daß das bayerische Reservatrecht endlich fallen und, auch die bayerischen Bahnen dem Reichs- eisenbahnämte unterstellt werden möchten. — Die „Gasanstalt Kaiserslautern", die bisher mit einem Actiencapital von 90,000 fl. gearbeitet hat (das aber jetzt auf 180,000 fl. erhöht worden ist), hat im abgelaufenen Betriebsjahre einen Reingewinn von 21,909 fl. 52 kr. gemacht; die Actionäre erhalten eine Dividende von 20 pCt.; der durchschnittliche Gaspreis beträgt 2 fl. 21 kr. für 1000 Kubikfuß.
— Aus Straßburg, 26. Febr., schreibt man der „Karlsr. Ztg.": Nachgerade'scheint es, als wenn das Wort des Dichters: