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^42.
Donnerstag den 19. Februar.
1874.
Bekanntmachungen Köngl. Landrathsamts dahier.
Unter Bezugnahme auf das Seite 240 des Amtsblatts von 1871 und in Nr. 4 des Kreisblattes von 1873 publicirte Regulativ zur Feststellung der Gebühren-Rechnungen der Hebammen vom 9. September 1871 gebe ich den Herren Bürgermeistern zur Mittheilung an die Hebammen ihrer Orte bekannt, daß bei Bezahlung der Gebühren für geleistete Hebammendienste lediglich das Gebühren-Regulativ vom 9. September 1871 in Anwendung zu bringen ist und die Hebammen keine geringere Bezahlung, als die einzelnen Sätze des Regulativs bestimmen, sich brauchen gefallen zu lassen.
Hanau am 16. Februar 1874.
Tagesschau.
Berlin, 18. Febr. Der Reichstag nahm zuerst in dritter Lesung das Kriegsleistungsgesetz und den Antrag von Schultze- Delitzsch, betreffend die Gewährung von Diäten an die Reichstagsabgeordneten, an, worauf zur Berathung des Antrages von Teutsch und Genossen, betreffend die Berufung der Elsatz-Lothringer zur Abstimmung über die Einverleibung in das deutsche Reich, übergegangen wurde. Zn diesem Anträge liegt ein neuer, von Teutsch und Genossen eingebrachter Antrag vor, besagend: Denjenigen elsaß-lothringischen Abgeordneten, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, ist in dieser Sitzung der Gebrauch der französischen Sprache erlaubt. Der Präsident weist die Unzulässigkeit des letzteren Antrags aus der Geschäfsordnung nach. — 18. Febr. Der Reichstag hat in seiner heutigen Sitzung den Antrag Teutsch und Genossen, betreffs der Befragung der elsaß-lothringischen Bevölkerung, abgelehnt. Für den Antrag stimmten nur die Polen, die Socialdemokraten, Kryger (Däne), Sonnemann und Ewald (Partikularist). Bischof Räß sprach Namens der elsässer Katholiken ausdrücklich die Anerkennung des Frankfurter Friedensvertrages aus, was mit lebhaftem Beifall ausgenommen wurde. — 18. Febr. Der Reichstag erledigte fchließlich die erste Lesung des Jmpfgesetzes, und beschloß die zweite Lesung im Plenum. Morgen steht die erste Berathung der Novelle zur Gewerbeordnung auf der Tagesordnung.
Neue Franks. Pr.
— Verschiedene Handelskammern haben den Handelsminister auf die Nothwendigkeit aufmerksam gemacht, gewisse Materien des Handelsrechts, welche im Handelsgesetzbuch nicht erschöpft sind, rechtlich zu regeln und hiermit eine Kompletirung und Reform des Handelsgesetzbuches zu verbinden. Es werden als solche bezeichnet: die Ordnung des Versicherungsrechts, des Handelsprocesses, des Handelsgerichts, des kaufmännischen Konkurses, des Rechts der kaufmännischen Obligationen und des Vertragsrechts.
— ^bff,. Grafen Joseph und Louis van der Straten-Pont- hoz in Brüssel ist die Ausführung der generellen Vorarbeiten für eine Eisenbahn von Coblenz zum Anschluß an die projektirte Bahn von Mainz nach Brüssel bei Gerolstein, St. Vith oder in der Richtung auf Vielsalm gestattet worden.
— Dem Kupfer- und Messingwaaren-Fabrikanten A. Neubecker zu Offenbach a. M. ist unter dem 16. Februar 1874 ein Patent auf einen Bier-Kühlapparat, soweit derselbe nach der vorgelegten Zeichnung und Beschreibung für neu und eigenthüm
lich erachtet worden ist, sowie den Hrn. Wirth u. Cie. zu Frankfurt a. M. unter demselben Datum ein solches auf eine Schlittenbremse für Eisenbahnfahrzeuge, in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung und ohne Jemand in der Anwendung bekannter Theile zu beschränken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
— Das den Herren Edmund Thode u. Knoop zu Dresden unter dem 18. Mai 1873 ertheilte Patent auf eine hydraulische Waage ist aufgehoben.
— Karlsruhe. Der Erzbisthumsverweser Dr. Kübel hat einen Protest gegen das Ergänzungsgesetz zum Kirchengesetz vom 9. Oktober 1860 (und gegen das Altkatholikengesetz) erlassen. Wenn er gehofft haben mochte, damit einen Druck wenigstens auf die erste Kammer zu üben, welche dieser Tage jenen Gesetzentwurf berieth, so sah er sich gründlich getäuscht. Seine Erklärung: „Wir fügen uns nicht! wenn der Entwurf zum Gesetz erhoben worden", hat bei den Gesetzgebern des hohen Hauses einen — und dies ist sehr begreiflich — gerade entgegengesetzten sehr ungünstigen Eindruck hervorgebracht. Ein Mitglied bemerkte scharf: „Glaubt der Bischof-Kollege Rechte wahren zu sollen, so wäre es seine Sache gewesen, seinen Sitz im Hause einzunehmen; statt dessen schickt er uns eine Denkschrift mit Protest: wir fügen uns nicht. Wenn aber das Gesetz gegeben sei, müsse sich gefügt werden. Der Regierung sei der Handschuh gerade ins Gesicht geworfen; er sei ausgenommen; der Streit müsse dnrchgeführt werden; das Ministerium müsse die Gesetze durchführen." And dies war ein Mitglied, das sonst nicht allen Handlungen des Ministeriums zustimmt und auch für diesen Gegenstand lieber ein Reichsgesetz abgewartet hätte. Aehnlich Graf von Berlichingen, der auch die bischöfliche Zensur der Gesetzgebung als durchaus ungeeignet und widersinnig mit Entrüstung zurückweist. Wolle man Frieden, so müsse die Kirche einen Grundsatz opfern; sie könne nicht souverän sein im souveränen Staate. Der Staat aber müsse unter allen Umständen feine Autorität wahren; ein Staat ohne Autorität sei unmöglich. Wenn es zum Kampfe komme, hoffe er auf den Sieg der Regierung ; ja, er zweifle nicht daran. Angsb. Abdztg.
— Die Regierung zu Breslau hat, nach dem „Berl. Tgbl.", die katholischen Schulinspektoren in Breslau und auf dem Lande angewiesen, sämmtlichen katholischen Lehrern und Lehrerinnen den „Eid auf die Verfassung" abzunehmen und alle, die sich weigern, denselben abzuleisten, sofort zu entlassen.
— Schwerin, 17. Febr. Die Berathung über die Verfassungsvorlage wurde in der heutigen Versammlung des Landtages fortgesetzt und über das im Verfassungskomite von der Majorität der ritterschaftlichen Mitglieder abgegebene Votum, welches sich für den Fortbestand der Stände und für ein Zurück- greifen auf die vorjährigen Regierungsvorschläge ausspricht, Separatabstimmung innerhalb jedes der beiden Stände eingeleitet. Die Landschaft erklärte sich mit 27 gegen 7 und die Ritterschaft mit 161 gegen 109 Stimmen für Ablehnnng des ritterschaftlichen Majoritätsvotums. Ebenso wurde ein innerhalb der Landschaft vom Bürgermeister Praetorius gestellter Antrag aus Beibehaltung der Stände abgelehnt.
— B e r n, 17. Febr. Die hiesige Regierung hat die Schul-