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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
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Die ijp-ltige Garmendzcile rd deren Raum
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Die »IpaMge Zeil« 3 Sgr.
J£ 40. Dienstag den 17. Februar. 1874.
Bekanntmachungen Köngl. Landrathsamts dahier.
Die von der Ist-Einnahme mit 1 Procent zu berechnenden Veranlagungskosten von der Klassensteuer pro 1873 werden durch Vermittelung der betreffenden Steuerkaffen an die einzelnen Gemeinden ausgezahlt werden, wovon ich die Herrn Bürgermeister und Ortspolizeiverwalter in Kenntniß setze.
Hanau, am 13. Febr. 1874.
Der Landrath.
Tagesschau.
— Berlin, 16. Febr. In der heutigen (6.) Sitzung des Deutschen Reichtages wurde zunächst das Resultat von Kommissionswahlen mitgetheilt: die Commission für die Strandungsordnung hat gewählt: von Denzin und Becker zu Vorsitzenden, Dohren und Friderich zu Schriftführern; die Commission für den Gesetzentwurf, betreffend einige Abänderungen und Ergänzungen des Pensionirungsgesetzes vom 27. Juni 1871: v. Etzel und Lucius (Erfurt) zu Vorsitzenden, Frankenburger und Graf Ballestrem zu Schriftführern. — Neu eingetreten in das Haus und den Abtheilungen zugeloost waren die Elsaß-Lothringischen Abgeordneten.
Zunächst erledigte das Haus in dritter Berathung den Gesetzentwurf, betreffend die Gewährung von nachträglichen Vergütungen für Kriegsleistungen der Gemeinden, nachdem der Präsident des Bundeskanzleramts Staatsminister Delbrück sich im Ramen der verbündeten Regierungen mit den in der zweiten Lesung vorgenommenen Aenderungen einverstanden erklärt hatte. Die definitive Abstimmung wird erst morgen erfolgen, da einige redaktionelle Aenderungen vorgenommen wurden. — Ohne Diskussion wurde dann ferner der Auslieferungsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweiz angenommen; desgleichen der Gesetzentwurf, betreffend die Feststellung eines Nachtrages zum Haushaltsetat des Deutschen Reiches für das Jahr 1874.
Es folgte die erste Berathung des Entwurfs eines Reichs- Militärgesetzes, welche vom Bundesbevolltnächtigten, Staatsminister v. Kamecke eingeleitet wurde, Zuerst ergriff der Abgeordnete Richter das Wort, der nach längeren Ausführungen gegen die Vorlage vorschlug, die Abschnitte II, IV und V in einer Commission zu berathen. (R. u. St. A.)
— Berlin, 16. Februar. Reichstagssitzung. Sämmtliche elsaß-lothringischen Abgeordneten sind anwesend; dieselben haben ihre Plätze zur äußersten Rechten neben dem Tische des Bundesraths gewählt. Sieben von ihnen sind in geistlicher Tracht gekleidet. — Der Antrag Teutsch-Raeß lautet dahin: der Reichstag wolle die Reichsregierung ersuchen, zu beschließen, daß die Bevölkerung Elsaß-Lothringens über die Einverleibung des Letzteren in das deutsche Reich befragt werde. Neue Frankf. Pr.
— Berlin, 14. Februar. Das Gesetz, welches das Verfahren gegen verurtheilte Bischöfe für das ganze Reich einheitlich gestalten soll, geht nach einer Mittheilung des „D. W.-B." dahin, den Verurtheilten den Aufenthalt in gewissen deutschen Staaten und Provinzen zu untersagen, resp, ihnen einen solchen in yndern Staaten und Provinzen anzuweisen. Es ist dies eine Analogie des Reichs-Gesetzes über die Jesuiten, soweit es sich bei diesem um Inländer handelt. Man will schon allgemein eine tiefe Niedergeschlagenheit bei den Centrumsmännern bemerkt
haben, seitdem die Dotation des „katholischen" Bischofs Reinkens angenommen und der Entwurf über die Verwaltung der erledigten Diözesen eingebracht ist. Und nun vollends der jetzige Entwurf, der es ganz unzweifelhaft feststellt, daß der Staat mit voller Entschlossenheit darauf ausgeht, sein prinzipielles Recht den Bischöfen gegenüber zu wahren und zu vertheidigen — dieser Entwurf wird das Seinige dazu beitrageu, der ultramontanen Partei den Kopf zurecht zu setzen.
— Berlin, 12. Febr. Die altkatholische Bewegung ist mit dem gestrigen Tage auch in den Fluß gerathen. Eine sehr zahlreiche Versammlung altkatholisch gesinnter Mitbürger unserer Stadt trat unter Vorsitz des Professor Fieweger gestern Abend hier zusammen, um die Mittel und Wege zu berathen, wie in der Hauptstadt des deutschen Reiches für die Sache des Altkatholizismus zu wirken fei. Reichstagsabgeordneter Geh. Rath Professor v. Schulte verbreitete sich in längerer und eingehender Rede über das Wesen und die Tendenz der altkatholischen Bewegung, welche auf dem Grundgedanken basire, in das durch die Verkündigung des Jnfallibilitätsdogmas auf die äußerste Spitze getriebene Centralisationssystem vermittelst Neubegründung eines selbstständigen Gemeindelebens Bresche zu legen. Die Bevormundung des Laien durch den Klerus erscheine vom modernen Kulturstandpunkt aus als eine schreiende Ungerechtigkeit. Wenn der Staat seine Bürger zu erhöhter politischer Selbstthätigkeit heranziehe, dürfe auch die Kirche in der Schaar der Gläubigen nicht ferner eine urtheilslose, willenslose Heerde erblicken, welche sich unbedingt einem von Rom diktirten Machtwort zu fügen habe. Indem der Altkatholicismus die Gemeinde wieder in ihr altes Recht einsetze, schlage er damit denjenigen Weg ein, auf welchem einzig und allein eine ersprießliche Reform der Kirche ausführbar erscheine. — Mit einhelligem Beifall begrüßte die Versammlung diese Erklärungen des Prof. v. Schulte. Es wurde sofort ein Komite eingesetzt, welches die nächsten Schritte zur Konstituirung eines altkatholischen Vereins thun und für den 22. d. M. eine neue Versammlung einberufen soll. Sobald die Konstituirung erfolgt ist, wird sich der Verein mit dem Bischof Reinkens ins Einvernehmen setzen. lAugsb. Abdztg.)
— Schwerin, 15. Febr. Laut Bericht des zur Prüfung der Verfassungsvorlage niedergesetztc-n Comitees haben 7 Mitglieder der Ritterschaft jede aus allgemeinen Wahlen hervorgegangene Vertretung für bedenklich erklärt und ein Zurückgreifen auf die vorjährige Verfassungsvorlage empfohlen. Zwei der Ritterschaft angehörige Comiteemitglieder, Rieben und Oertzen- Kotelow, stimmten im Allgemeinen der Regierungsvorlage mit einigen Modifikationen bei. — Seitens der landwirthschaftlichen Mitglieder sind verschiedene Anträge gestellt worden; darunter einer von Paschen, Brückner und Wegener, welcher eine Vertretung durch 29 dem Grundbesitze, 29 den Städten angehörige und 58 aus freien Wahlen aller Landestheile hervorgegangene Deputirte will. Ein anderer Antrag von Schlaaff, Wilbrand und Dahse bezweckt nach Analogie der preußischen Kreisverbände eine Zusammenfassung der städtischen, ländlichen und gutsbezirklichen Ortschaften in 12 Kreisverbände, deren Kreistage je 30 Abgeordnete umfassen und je 5 Landtagsdeputirte wählen sollen.
— In Dresden hat sich dieser Tage ein Deutscher Reichsverein gebildet, der den Zweck verfolgt, „das Interesse und die