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a?6. pmü^ial - Corresponden) 11. Februar 1874.

Zwölfter Jahrgang.

Die Skeichsverfassrurg nutz das MsichsMèlitä'rgesstz.

Die erste Stelle unter den Vorlagen, welche dem Reichs­tage unterbreitet sind, nimmt nach der ausdrücklichen Hervor­hebung in der Eröffnungsrede des Reichskanzlers, sowie nach dem allseitigen politischen Bewußtsein der Entwurf des Reichs- Militärgesetzes ein.Die feste Regelung der Deutschen Wehr­kraft und Wehrfähigkeit ist geboten durch die erste Pflicht eines jeden staatlichen Gemeinwesens: die Unabhängigkeit seines Gebietes und die friedliche Entwickelung der ihm inncwohnen- den geistigen und wirthschaftlichen Kraft zu schützen."

Die Aufgabe ist für das Deutsche Reich glücklicher Weise nicht schwer zu erfüllen. Es handelt sich nicht darum, wie bei ähnlichen Berathungen in anderen Staaten, die Grundlagen für eine neue Regelung erst zu finden/ es gilt vielmehr, die bereits glorreich bewährten und bei der Gründung des Nord­deutschen Bundes, so wie des Deutschen Reiches vom Reichs- tage freudig bestätigten Grundlagen unserer Wehrverfassung in allem Wesentlichen dauernd und unwiderruflich festzustellen.

Die Hceresverfassung, welche der jetzige Deutsche Kaiser seit dem Antritt der Regentschaft in Preußen alsdas Vermächt- niß einer großen Zeit"durch Verjüngung ihrer Formen mit neuer Lebenskraft zu erfüllen" bedacht war, umdie Ge­schicke des Vaterlandes gegen die Wechselfälle der Zukunft sicher zu stellen",dieseHceresverfassung, mit welcher das preußische Heer von Sieg zu Sieg schritt, ist die Grundlage geworden, aus welcher zunächst der Norddeutsche Bund dir Einrichtungen schuf, vermöge deren dem deutschen Vateriande seine Stellung unter den Mächten gesichert würde sie ist, nach neuer wunderbarer Bewährung, als eine der wichtigsten gemeinsamen Einrichtungen in das erweiterte Deutsche Gesammtreich über- nommen worden.

Die Verfassung des Norddeutschen Bundes und ebenso die Reichsvcrsassuna gehen davon aus, daß zuvörderst die ge­jammte Preußische Milrtärgcsctzgebung in dem ganzen Bundes- gebiete eingeführt werde. Wenn sodannnach gleichmäßr- ger Durchführung der Bundeskriegs-Organisation" noch ein umfassendes Reichs - Militärgesetz scstgestcllt werden soll, so konnte und sollte der Sinn'und Zweck dieser Bestim- mung offenbar nicht sein, daß die soeben eingeführte gemcin- same Organisation sofort wieder in ihrem wesentlichen Grund- lagen erschüttert werden sollte, sondern die vollständige Einführung der Gesammtorganisation sollte bu Voraussetzung und zugleich die gesicherte Grund­lage des allgemeinen Militärgesetzes sein.

Die Verhandlungen bei der Feststellung der Bundes- Verfassung geben von dieser Bedeutung der in Rede stehenden Bestimmung unbedingt Zeugniß.

Der frühere Präsident des Abgeordnetenhauses, von Forckenbeck, sagte damals:

»Ich wünsche der in Preußen bestehenden Organisation die gesetz­liche Grundlage zu geben, die ihr, meiner Ansicht nach, nach den glorreichen Erfolgen der Jahre 1864 und 1806 unter keinen Umständen mehr entzogen werden darf, die ihr in bem Augenblicke gegeben wer­den muß, und auch Seitens eines preußischen Abgeordneten, der ihr früher entgcgciigestanden, gegeben werden kann, wo es sich darum handelt, nicht blos die Verhältnisse für Preußen zu bestimmen, son­dern diese Organisation verfassungsmäßig auf das übrige Norddeutsch- land zu übertragen.«

Der bekannte Geschichtsforscher v. Sy bei äußerte sich wie folgt:

»Jeder Zweifel an der Reorganisation, um die Europa unS be­neidet, würde vom allgemeinen Hohn zugedeckt werden. Ich huldige damit nicht dem äußeren Erfolg, sondern crünne die Leistungen der Reorganisation an. Der Vorwurf, daß die FriedmSpräsenzstârke von 1 Prozent den Wohlstand hemme, ist grundlos. Trotzdem Preußen seit 1815 mehr als 1 Prozent heranzog, so hat sich doch in den Jahren 18151850 sein Wohlstand verdreifacht, und eS war im Stande, im vorigen Jahre zerschmetternde Schläge gegen den Feind zu führen, ohne dieser Krastanstrcngung wegen zur Emission von Papiergeld zu

schreiten. Richt unsere militärischen Einrichtungen sind die Ursachen der Geschästsstockungen und der Krisen, sondern das Mißtrauen, das durch alle Adern des ökonomischen Lebens schleicht und das sich mit .politisiern Motiven nährt. Machen wir das Wort des Engländers wahr, welcher sagte: Wenn NorddcutsHländ fortsährt, unbesiegbar zu sein, so ist der Frieden Europas gesichert.«

Der Abg. Dr. Braun sagte:

»Emig ist die Wehrheü dieses Hauses darüber, daß die Reorga­nisation schlechtweg anzuerkennen ist. Die Vollendung der Reorgani­sation verbürgt den Frieden, das bürgerliche Leben/ die Armee ist die Assekuranz für feine Sicherheit, die Prämie von Geld und Blut, die wir mit Recht zahlen müssen. Zu Zeiten des Reichs prozessirten die Stände um jeden Mann, bis der Reichsfeind im Lande war und ihnen 'daS Vierfache abnahm von dem, was verlangt war. Noch ist der Reichsfeind nicht da, aber: wenn du den Frieden willst, rüste dich zum Kriege, sonst machen wir den Nachbar zum Feind und reizen ihn zum Angriff-

Endlich der Abgeordnete Lasker sprach sich unumwunden dahin aus:

»Ich will die Vergangenheit abschlicßcn, ich will die Gegenwart sicherstcllm, ich will die Zukunft nicht preisgeben. Den Abschluß der Vergangenheit finde ich darin wenn wir endlich offen die Reorganisation anerkennen. Indem ich bereit bin, die Reorganisation jetzt anzu- crkennm und jene Zeit friedlich abzuschlüßm, will ich, daß kein Zweifel darüber bestehe, daß von jetzt an die Reorganisation, wie sie thatsächlich in Preußen durchgeführt ist, die Gmndlage für unsere Budget-Bewilligungen für alle Zeiten bilden muß.«

Was damals die Führer der liberalen Partei als den Sinn der Verfassung bezeichneten, das wird erfreulicher Weise auch jetzt von den bedeutendsten liberalen Stimmen in der Presse im Voraus bestimmt hervorgchoben. So schreibt die National-Zeitung":

»Die Thronrede beschränkt sich auf die allgemeine Betrachtung, daß die erste Pflicht eines jeden staatlichen Gemeinwesens ist, die Un- abhäKgigkeit feines- Gebietes und die friedliche Entwickelung der in ihm wohnenden Kraft zu schützen. Gewiß wird die große Mehrheit des Reichstags diese allgemeine Betrachtung nicht blos als einen theo­retischen Satz anerkennen, sondern auch aus ihm die volle Verpflich­tung bettelten, bk Grundlagen der Heeresorzanisation in einem ge- setzlich klaren Wortlaut sicher zu stellen und das Heer reichlich aus- zustatten nach dm Anforderungen, welche die besondere Lage des Vaterlandes notwendig macht. Bei der Berathung des Gesetzes über die Heeresorganisation mögen wohl manche lang gehegten Wünsche und Forderungen abermals auftauchcn/ aber wir halten die Zeit kaum dazu angethan, auf's Neue die einmal gewonnenen Grund­lagen zu erschüttern/ eS will uns nicht geziemend erscheinen, daß ge- w-ffirmaßen die Gelegenheit benutzt werde, um in eine abermalige Diskussion der elementarste einzutreten.

Von Hmse aus war cs der Sinn der Verfassung, daß nach einem gewissen Zritad'auf, nachdem genügende Erfahrungen gesammelt sein werden, auf Grundlage der Verfassung, der einzelnen Gesetze und der zrrsteuèen Verordnungen eine übersichtliche Kodifikation der Militâr- gesetzgebung herbeigeführt werde/ dagegen war es nicht der Sinn der Verfassung- abermals die gewonnenen Grundlagen in Frage zu stellen und von dem Rachgeben hier oder dort das Zustandekommen des Militärgesetzes abhängig zu machen. Die Grundzüge der Heeresorganisation sind anerkannt/ diese und die Ausfüllung des verfassungs­mäßig gebotenen Rahmens durch die jährliche Budget­bewilligung bilden unser gegenwärtiges Verfassungs- recht.

Man wird biüigerweise von der einen Seite die verfassungs­mäßigen Grundzüge, von der anderen Seite das Budgetrecht aner­kennen müssen, um die ohnehin schwierige Arbeit der Organisation selbst nicht unnütz noch mehr zu erschweren dadurch, daß vorläufig beigclcgte Streitpunkte wiederum gerade bei dieser Gelegenheit aus­genommen und ihre Austragung zur Bedingung der Verständigung gemach! werde. Soweit auch die entgegengesetzten Ansprüche ausein- andergehen, so sind wir doch berechtigt, auf beiden Seiten im Höchsten Interesse des Reiches eine weise Mäßigung vorauszusetzen und des­halb sind wir auch berechtigt, auf das glückliche Ge- fingen dieses an erster Stelle in dcrThronrcde betonten Werkes zu glauben.«

Aus dem Boden solcher Auffassungen und Ab­sichten wird es in der That nicht schwer sein, zur Verständigung über das wichtige Werk zu gelangen.