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Zugleich Amtliches Orga« für Kreis und Stadt Hanau.

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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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Die Upaltige GarmendzeNe od seren Raum

1, Sgr.

Die Sixalt. Zeil« 2 Sgr.

Die 3ipaltige Zeile

3 Sgr.

Samstag den 14. Februar.

Bekanntmachung.

Die diesjährigen Frühjahrs-Controll-Versammlungen im Kreise Hanau finden an nachstehenden Orten und Tagen statt.

4. Bezirks-Compagnie :

am 9. März er. früh 9 Uhr Mittelbuchen,

„ 10. „ „ „ 8 u. 10 Uhr in Hanau.

„ 11- „ „ „ 8 u. 10 „ do.

„ 12. „ „ „ 9 Uhr in Langenselbold.

5. Bezirks-Compagnie:

am 9. März er. früh 9 Uhr in Bockenheim,

„ 10. „ „ , do.

„ 11- H H H 0 „ „ Windecken,

H l^* H H o 9 n H Bergen.

Dies wird mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die zum Erscheinen verpflichteten Leute sämmtliche Militairpapiere mit zur Stelle zu bringen haben. Dispensationen können nur in ganz dringenden Fällen eintreten und müssen darauf bezügliche Gesuche bis spätestens 5. Mürz er. an die betreffende Bezirks- Compagnie resp, das diesseitige Kommando gerichtet werden. Gleichzeitig werden sämmtliche Mannschaften, welche etwaige Wohnungs-Veränderungen bei dem Bezirksfeldwebel noch nicht gemeldet haben, aufgefordert, diese Meldung unverzüglich zu be­wirken.

Frankfurt a. M. den 30. Januar 1874.

Königl. Landwehr-Bezirks-Commando.

Wird veröffentlicht.

Hanau am 31. Januar 1874.

Der Landrath: Schrötter.

Im künftigen Frühjahre werden wieder mustermäßig gezo­gene, für die hiesigen klimatischen Verhältnisse passende Edel­stämme, sowie Wildlinge und Edelreiser aus dem Garten des Königlichen pomologischen Instituts abgegeben und Baumwärter­lehrlinge daselbst in Unterricht genommen. Die Abgabe der Bäume erfolgt unter den bekannten Bedingungen in erster Linie an Gemeinden, die Voraussetzungen, unter denen Baumwärter­lehrlinge ausgenommen werden, haben nachstehende Veränderungen erfahren:

1) der Cursus beginnt Anfangs oder um die Mitte des März,

2) die Baumwärterlehrlinge erhalten statt des seitherigen Lohns von 8 Sgr. pro Tag einen solchen von 9 Sgr.

3) das Kostgeld beträgt pro Monat 13 bis 14 Thaler.

Die Herrn Bürgermeister wollen das hiernach Erforder­liche baldigst zur Kenntniß der Gemeinden bringen und auf jede sonst geeignete Weise dahin wirken, daß mit Hilfe des pomolo­gischen Instituts größere Pflanzungen zu Stande kommen, und geeignete junge Leute behufs deren Ausbildung zu Baumwärtern und Dorfgärtnern abgefchickt werden.

Die Administration des pomologischen Instituts gibt Preis- Verzeichnisse jederzeit unentgeldlich ab.

Hanau, am 9. Februar 1874. ______________

Tagesschau.

— Berlin, 13. Febr. Des Kaisers und Königs Maje-

stät haben zu genehmigen geruht, daß die von dem verstorbenen Dr. Wolfgang Menzel in Stuttgart nachgelassene, aus etwa 18,400 Bänden bestehende Bibliothek aus einem bei der Reichs- Hauptkasse zur Disposition stehenden Fonds für die Universitäts­und Landes-Bibliothek in Straßburg angekauft werde.

— Berlin, 13. Febr. Der Antrag der Abgeordneten Bernards und Dr. Windhorst, betreffend die Abänderung des § 44 der Geschäftsordnung wurde an die Geschäftsordnungs-Com­mission verwiesen. — Der Gesetzentwurf, betreffend die Gewährung von nachträglichen Vergütungen für Kriegsleistungen der Ge­meinden, wurde in zweiter Berathung angenommen mit einem Antrag des Abgeordneten Grumbrecht, wonach die Gemeinden das vergütet erhalten, was über das Doppelte der einfachen Servisvergütung aufgewendet worden ist, und einem Anträge des Abgeordneten Gerlach, wonach das, was die Einzelstaaten und größeren Communalverbände bereits erhalten haben, zurück­zugewähren ist. Der Auslieferungsvertrag zwischen dem deutschen Reich und der Schweiz wurde in zweiter Berathung, der Post­vertrag zwischen Deutschland und Brasilien in dritter Berathung unverändert genehmigt. Ferner wurde ein Gesetzentwurf, be­treffend bie Feststellung eines Nachtrages zum Haushalts-Etat des Deuts eit Reiches für das Jahr 1874 in erster und zweiter Berathung angenommen. Der Entwurf einer Strandungs Ord­nung, sowie der Gesetzentwurf, betreffend einige Abänderungen und Ergänzungen des Gesetzes vom 27. Juni 1871 über die Pensionirung und Versorgung der Militärpersonen wurden an Commissionen verwiesen. Reue Franks. Pr.

— Berlin, 11. Febr. Es bestätigt sich, daß die preußi­sche Regierung beim Bundesrathe den Antrag stellen wird, die Maßregeln gegen renitente Bischöfe auf das ganze Reich auszu­dehnen. Die Minister des Innern, der Justiz und des Kultus haben den betreffenden Gesetzentwurf bereits ausgearbeitet, der demnächst dem Gesammtministerium zur Beschlußfassung vorge­legt werden soll, damit derselbe womöglich noch in dieser Reichs- tagssefsion seine Erledigung finden kann. (Berl. Tagbl.)

— Dem Maschinen-Fabrikanten H. Keßler zu Ober-Lahn­stein ist unter dem 10. Februar 1874 ein Patent auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene Gesteins-Handbohr­maschine, soweit dieselbe für neu und eigenthümlich erachtet wor­den ist, sowie dem Uhrmacher Carl Hahlweg jun. in Czarnikau unter demselben Datum ein solches auf ein durch Beschreibung und Modell nachgewiesenes Instrument zum Schneiden der Stein­fassungen für Taschenuhren auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

— Bis zum 18. Januar d. Js. waren in den Münzstätten des Deutschen Reichs in Zwanzigmarkstücken 818,931,260 Mark und in Zehnmarkstücken 199,004,350 Mark ausgeprägt worden.

Die Gesammt-Ausprägung in Reichs-Goldmünzen stellt sich daher bis zum 24. Januar 1874 auf 1,019,056,010 Mark, wovon 819,309,060 Mark in Zwanzigmarkstücken und 199,746,950 Mark in Zehnmarkstücken bestehen.

In der Woche vom 18. bis 24. Jan. 1874 sind ferner geprägt in Zwanzigmarkstücken: in Berlin 377,800 Mark, in Zehn­markstücken : in Berlin 742,600 Mark.

An Reichs-Silbermünzen und zwar in 1 Markstücken