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« 37.

Freitag den 13. Februar.

1874.

Steckbrief.

Der in dem nachstehenden Signalement näher bezeichnete Musketier Peter III. der 2. Kompagnie 1. Hessischen Infan­terie-Regiments Nr. 81 hat sich am 2. d. Mts., Vormittags ^xS Uhr, heimlich von hier entfernt und ist bis jetzt noch nicht zurückgekehrt, weßhalb der Verdacht der Fahnenflucht begründet erscheint.

Alle Militair- und Civilbehörden werden dienstergebenst er­sucht, auf den rc. Peter III. zu vigiliren, ihn im Betretungs­falle zu verhaften und an die nächste Militairbehörde abzulie­fern, dem unterzeichneten Regiment auch hiervon Kenntniß geben zu wollen.

Frankfurt a. M. den 5. Februar 1874.

Königl. 1. Hessisches Infanterie-Regiment Nr. 81.

Signalement:

Der Musketier Lazarus Magnus Peter III. ist am 6. September 1850 zu Oberrodenbach, Kreis Hanau, Regierungs­bezirk Cassel, geboren und hielt sich vor seiner Einteilung in Hanau, Kreis Hanau, Regierungsbezirk Cassel, auf. Größe: 1 M. 73 Centim., Religion: katholisch, Gewerbe: Taglöhner, Haare: blond, Stirn: hoch, Augen: grau, Nase: spitz, Mund: gewöhnlich, Zähne: vollzählig, Bart: Schnurrbart, Kinn: oval, Gesichtsfârbe : bleich, Gesichtsbildung: gewöhnlich, Statur: un­tersetzt, Sprache: deutsch, besondere Kennzeichen: keine. Beklei­det war derselbe bei seiner Entfernung mit: Tuchhose, Mütze, Halsbinde, Drillichjacke, 1 Paar kurzen Stiefeln, 2 Unterhosen, 1 Hemd.

Wird veröffentlicht.

Hanau am 10. Februar 1874.

Der Landrath : Schrötter.

Im Main bei Frankfurt geländet: ein alter Nachen. Hanau am 9. Februar 1874.

Tagesschau.

— Berlin, 12. Febr. In der gestern unter Vorsitz des Staats-Ministers Delbrück abgehaltenen IX. Plenarsitzung des Bundesraths bildeten den Gegenstand der Berathung : 1) der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Ausgabe von Reichskaffen- scheincn, 2) die definitive Abrechnung über die Einnahmen an Zöllen u. s. w. für 1868 und 1869, 3) der Entwurf eines Ge­setzes über die einer besonderen Genehmigung bedürfenden ge­werblichen Anlagen. (R. u. st. a.)

— Berlin, 12. Febr. In der heutigen (4.) Sitzung des Deutschen Reichstages, welcher am Ministertische der Reichskanz­ler Fürst von Bismarck, die Bundesbevollmächtigten, Staats- Minister Delbrück, von Mittnacht, der General-Postdirektor Stephan u. A. beiwohnten, wurde zunächst das Resultat der Wahlen zur Petitions- und Geschäftsordnungskommission mitge­lheilt. Dann trat das Haus in die erste Berathung des von den Abgg. Schulze (Delitzsch) und Gen. eingebrachten Antrags, betr. die Auszahlung von Reisekosten und Diäten an die Mit­glieder des Reichstags, ein.

— Schon bei der Präsidentenwahl, so schreibt die „Berl. Trib." in ihrer Tagesschau, am Montag hat der Reichstag ge­zeigt, wieviel Procent Reichsfeindlichkeit sein jetziger Gehalt in sich birgt. Die Wahl der beiden Vicepräsidenten erfolgte mit 217 und 205 gegen 85 und 81 Stimmen, woraus erhellt, daß alle Nuancen der reichsfreundlichen Parteien, von den Conser- vativen bis zur Fortschrittspartei, sich zu einem Ganzen vereinigt hatten gegen die Feinde des Staats und der Gesellschaft. So wird es bleiben in allen Fragen, welche denselben Gegensatz hervorrufen und damit ist das Schicksal der wesentlichsten Reichs­interessen für die neue Legislaturperiode entschieden. Der pikante Zwischenfall des elsaß lothringischen Protestes, in dessen Er­wartung das Publikum sich diesmal mehr als sonst zu den Anfangssitzungen drängte, ist noch nicht ein getreten, ja es fragt sich, ob er überhaupt eintreten wird. Die Herren, die ihren Wählern gegenüber ihre Aufgabe im deutschen Parlament mit so viel Ent­schlossenheit und „Patriotismus" zu schildern wußten, sind, wie es heißt, bis heute über ihr Verhalten und ihre Tactik noch nicht einig geworden. Protestiren sie, so compromittiren sie das bekannt­lich sehr „reichsfrenndliche" Centrum, dem sie in überwiegender Mehrzahl angehören wollen; Protestiren sie nicht, so compromittiren sie unter Umständen sich selbst in den Augen ihrer Wähler, die sie deshalb nach Berlin geschickt, und mehr noch in den Augen Frankreichs, das natürlich mit Spannung ihrem Auftreten ent­gegen sieht. Das Princip der Zweckmäßigkeit wird indeß auch hier, wie überall, wo sichs um ultramontane Interessen handelt, den Ausschlag geben und den beabsichtigen kleinen Scandal möglicherweise vereiteln. —

— Berlin, 12. Febr. Es ist die Aussicht vorhanden, daß das Civilehegesetz noch vor der beabsichtigten zweimonatlichen Vertagung des Landtages erledigt werden wird. Das Abge­ordnetenhaus setzt seine Sitzungen zunächst acht bis 10 Tage aus, während die Commissionen weiter arbeiten. Alsdann würde die Rückkehr des Civilehegesetzes aus dem Herrenhaus an das Ab­geordnetenhaus erwartet, worauf letzteres noch zwei oder drei Sitzungen abhalten und sodann unter Bewilligung beider Häusèr des Landtages eine zweimonatliche Vertagung eintreten würde.

Neue Frankf. Pr.

— Da die „Germania" angefangen hat, den Fürsten Bis­marck durch Zeugnisse des berüchtigten französischen Gesandten Benedetti zu verdächtigen, so enthüllt nun ihrerseits die mini­sterielle „Nordd. Allg. Ztg." zur Charakteristik der Wahrheits­liebe Benedettis gewisse Vorgänge, die bisher nicht genau be­kannt waren. Man erinnert sich, wie Bismarck den Franzosen an den Pranger stellte, indem er den Vertrag veröffentlichte, den Benedetti ihm zum Zweck 1)er Theilung Belgiens vorgeschlagcn hatte. Benedetti log damals in die Welt hinein, Fürst Bismarck sei es gewesen, der ihm diesen Vertrag in die Feder diktirt habe, in Paris habe man keine Ahnung von demselben gehabt. Der „Staatsanzeiger" antwortete hieraus seiner Zeit, man habe unter den erbeuteten Papieren auch den ursprünglichen Entwurf „mit gewissen Randbemerkungen" gefunden, mit denen zusammen er erst denjenigen Vertrag darstelle, den Benedetti dem Fürsten Bismarck vorgeschlagen habe. Darauf verstummte der Franzose, weil er recht gut wußte, von wessen Hand jene Randbemerkungen herrührten. Aus Schonung für den damals noch lebenden Kai-