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M 35.
Mittwoch den 11. Februar.
Tagesschau.
— Der gestrige „Staatsanzeiger" enthält eine Bekanntmachung des Staatsministeriums betreffend die Ausgabe der neuen Reichsmünzen. Nachdem über die Form und das Gepräge dieser Reichsmünzen, sowie über den Werth derselben nach der Thaler- Währung das Nähere, das wir als bekannt bei unseren Lesern voraussctzen, gesagt ist, heißt es am Schlüsse jener Bekanntmachung: Nach der Vorschrift im Art. 9 des Gesetzes vom 9. Juli v. J. ist außer den Reichs- und Landeskassen, von welchen Reichssilbermünzen in jedem Betrage in Zahlung genommen werden, Niemand verpflichtet, Reichssilbermünzen im Betrage von mehr als zwanzig Mark und Nickel- und Kupfermünzen im Betrage von mehr als einer Mark in Zahlung zu nehmen.
— Berlin, 9. Febr. Nach dem Gesetze vom 2. d. Mts. wegen Erhöhung der im §. 15 des Gesetzes vom 1. Mai 1851, betreffend die Einführung einer Klassen- und klassifizirten Einkommensteuer vorgeschricbenen Gebühren, sind den Gemeinden vom 1. Januar des laufenden Jahres ab für die ihnen obliegende Erhebung und Veranlagung der Klassensteuer, nicht wie bisher vier, sondern sechs Prozent und für die bloße Veranlagung der Klassensteuer an Stelle des bisherigen einen Prozents drei Prozent der eingezogencn Steuer zu gewähren. Zu den Obliegenheiten der Gemeinde bei der Veranlagung der Klassensteuer gehört nach §. 16 der darüber unter dem 29. Mai v. I. erlassenen Instruktion auch die Zufertigung der Steuerzettcl an die Pflichtigen. Mit Rücksicht auf die Erhöhung der Veranlagungsgebühr hat der Finanz-Minister bestimmt, daß fortan die Anforderung, daß die Erledigung jenes Geschäfts überall durch die Gemeinden selbst und ohne jede sonstige Beihülfe aus Staatsfonds erfolge, ausnahmslos festgehalten werden muß. Die Verfügungen, durch welche die Uebertragung des fraglichen Jnsinua- tionsgeschäfts an die Steuerempfänger oder Exekutoren, beziehungsweise die Gewährung besonderer Remunerationen dafür an jene Beamten oder an die Gemeinde- oder Polizeidiener genehmigt worden ist, sind Seitens des Finanz-Ministers aufgehoben worden.
— Berlin, 10. Febr. In der gestrigen VIII. Plenarsitzung des Bundesraths, in welcher der Staats-Minister Delbrück ihn Vorsitz führte, kamen zur Berathung der Entwurf eines Preßgesetzes, die Uebernahme verjährter Zoll-und Steuerregister - defekte in Elsaß-Lothringen auf gemeinschaftliche Rechnung, endlich^ eine Petition, betreffend Ansprüche eines vormals schleswig- holsteinischen Offiziers auf Wartegeld.
— Berlin, 10. Februar. Dem Reichstag ist ein Aus- lieferungsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und der Schweiz vom 24. Januar 1874 vorgelegt worden.
— Berlin, 10. Febr. Die nunmehr beendeten commissarischeu Berathungen der Minister des Innern, der Justiz und des Cultus Preußens über Maßregeln gegen renitente Bischöfe, welche unter die Competenz des Reiches fallen, haben gutem Vernehmen nach die Aufstellung eines Gesetzentwurfs herbeigeführt, dessen Vorlegung voraussichtlich noch im Laufe der jetzigen Session des Reichstages erfolgen wird.
Von den Abgg. Schulze (Delitzsch) und Gen. ist ein Antrag auf Gewährung von Reisekosten und Diäten an die Mitglieder des Reichstags eingebracht worden. (R. u. St. A.)
— Stettin, 10. Februar, Vormittags. Der Vorsteher der Telegraphenstation in Swinemünde meldet hierher, daß bei fürchterlichem Sturm die See mit reißender Schnelligkeit steigt und in den Zimmern der Telegraphenstation steht, weshalb der Telegrapheudienst augenblicklich unmöglich.
— Die Verhaftung des Erzbischofs von Posen hat, wie sich zur großen Ueberraschuug der Ultramontanen herausstellt, auch nicht den mindesten Einfluß auf die Stimmung und das Verhalten der polnischen Bevölkerung geübt. Sogar die mit Demonstration verbreitete Nachricht von der Schließung des polnischen Theaters erweist sich als falsch; es wird fortgespielt und sogar die Carnevalsbelustigungen in der Stadt und Provinz nehmen ihren uneingeschränkten Verlauf. Der Erzbischof selbst soll, wie es neuerdings heißt, jede Trauermanifestation verboten haben. Es würde dies von richtigem Tacte zeugen, wenn es nicht näher läge, auf die Klugheit des Oberhirten daraus zu schließen. Nicht nur das Bewußtsein seiner persönlichen Unpopularität wird ihn zu diesem „Verbot" veranlaßt haben, sondern mehr noch die von jedem lebenskundigen Menschen getheilte Ueberzeugung, daß die Interessen der Hierarchie heut zu Tage die von ganz anderen Zielen geleitete Masse des Volks nur sehr vorübergehend berühren und keineswegs zu irgend einer weitergehenden Action veranlassen. Wir unsrerseits glauben nicht an die Schreckgespenster der Herren von Mallinckrodt und Reichensperger; wenn man alle katholischen Bischöfe Preußens an einem Tage in's Gefängniß setzte, so würde, deß sind wir sicher, die heute daraus entstehende Gefahr von einer gleichen Anzahl Schutzleute leicht beschwichtigt werden. (Trib.)
— Nürnberg, 7. Febr. Unter den hiesigen Metallschlägergehilfen ist wegen Nichtgenehmigung ihrer Forderungen eine Arbeitseinstellung erfolgt. Diesem Stricke steht die socialdemokratische Arbeiterpartei ferne; derselbe ist von den Hirsch-Duncker- schen Gewerkvereinen organisirt, welche vor mehreren Jahren bei dem gleichen Gewerbe in Fürth eine Arbeitseinstellung in Scene setzten, welche trotz der mehrwöchentlichen Dauer keinen Erfolg für die Gehilfen hatte. Nürnb. Korresp.
— Der Kleiderhändler Süßkind in Stuttgart, dessen Laden während des bekannten „Hosenkrawalls" demolirt worden war, hat gegen die Stadt Stuttgart auf Schadenersatz geklagt und den Proceß in erster Instanz gewonnen. Die Stadt rekurrirte und die Sache kam am 29. Januar vor dem Obergericht zur Verhandlung. Dasselbe bestätigte das erstinstanzielle Urtheil in seinem ganzen Umfange und verurtheilte die Stadt zur Tragung sämmtlicher Kosten.
— David Friedrich Strauß, der berühmte Verfasser des „Leben Jesu", „der alte und neue Glauben" u. s. w., ist am 8. Februar nach langer und schwerer Krankheit am Magenkrebs in Ludwigsburg gestorben.
— Kiel, 10 Februar. Ein heftiger Nordost hat eine Sturmfluth herbeigeführt, durch die ein Theil der Stadt überschwemmt worden ist. Der heute fällige Postdampfer aus Kor- soer ist nicht eingetroffen. — Nachmittags 12 Uhr 40 Minuten. Der Sturm hat jetzt nachgelassen und ist das Wasser in stetigem Sinken begriffen. Durch die Ueberschwemmung siud die Maschinen- rüume der „Kieler Zeitung" unter Wasser gesetzt, so daß das regelmäßige Erscheinen des Blattes gehemmt ist.